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   LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 2-25 O 159/10   

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LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 2-25 O 159/10 (https://dejure.org/2011,71807)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.12.2011 - 2-25 O 159/10 (https://dejure.org/2011,71807)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Dezember 2011 - 2-25 O 159/10 (https://dejure.org/2011,71807)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG München, 26.10.2011 - 3 U 1853/11

    Gewährleistung beim Neuwagenkauf: Sachmangel durch wiederholt spontan auftretende

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 25 O 159/10
    Dafür, dass es sich um eine den Rücktritt ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung gemäß § 325 Abs. 5 S. 2 BGB handeln würde, trägt die Beklagte die Beweislast (OLG München, Urteil vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 -, zitiert nach juris, dort Rn. 24).

    Der Vortrag der Beklagten (z.B. auf Bl. 19 d.A.), wonach das Fahrzeug spätestens seit dem 02.10.2009 keine vom Kläger angeführten Beanstandungen mehr aufgewiesen habe, stellt außerdem eine Leugnung des Vorhandenseins dieses Mangels und damit eine ernsthafte und endgültige Verweigerung der Leistung im Sinne von § 323 Abs. 2 Ziffer 1 BGB dar (ähnlich OLG München, Urteil vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 -, zitiert nach juris, dort Rn. 26), sodass ab diesem Zeitpunkt eine Pflicht zur Fristsetzung entsprechend § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB entfallen ist und der Kläger mit Schriftsatz vom 23.03.2010 wirksam zurücktreten konnte.

    Die Berechnung vollzieht sich nach folgender Methode (vgl. auch OLG München, Urteil vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 -, zitiert nach juris, dort Rn. 40):.

    Zwar kann der Käufer, sofern ein zum Rücktritt berechtigender Mangel vorliegt, von der Gesamtfahrleistung, für die er dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung zu entrichten hat, Fahrten von und zu Werkstätten abziehen, die er zum Zwecke der Nachbesserungsversuche unternommen hat, sofern er sie substantiiert darlegt (OLG München, Urteil vom 26.10.2011 - 3 U 1853/11 -, zitiert nach juris, Nr. 3 des Orientierungssatzes).

  • BGH, 16.09.2009 - VIII ZR 243/08

    Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 25 O 159/10
    Die Anrechnung eines Nutzungswertersatzes gemäß § 346 Abs. 1 BGB verstößt nicht gegen europäisches Recht (BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08 -, zitiert nach juris, Nr. 2 des Leitsatzes).

    Diese Entscheidung bezieht sich auf das Recht des Verbrauchers auf Ersatzlieferung, an dessen Geltendmachung dieser nicht durch eine Verpflichtung zu Nutzungswertersatz gehindert werden soll, nicht aber auf eine Rückabwicklung des Vertrages, bei der der Käufer - anders als bei der Nacherfüllung - seinerseits den gezahlten Kaufpreis nebst Zinsen zurückerhält (wörtlich BGH, Urteil vom 16.09.2009 - VIII ZR 243/08-, zitiert nach juris, dort Rn. 15).

  • EuGH, 17.04.2008 - C-404/06

    Ein Verbraucher ist nicht verpflichtet, dem Verkäufer eines mangelhaften

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 25 O 159/10
    Insbesondere steht die vom Kläger genannte Entscheidung des EuGH vom 17. April 2008 (Rs.: C-404/06) der Anrechnung nicht entgegen.
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2003 - 14 U 154/01

    Neuwagenkauf: Nutzungsvergütung nach Wandlung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 25 O 159/10
    Der auszukehrende Wert eines tatsächlich erfolgten Gebrauchs ist über 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen (OLK Karlsruhe, Urteil vom 07.03.2003 - 14 U 154/01-, zitiert nach juris, dort Rn. 24).
  • LG Karlsruhe, 30.07.2010 - 5 O 97/10

    Fehlendes ESP als Sachmangel eines reimportierten Fahrzeugs

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 25 O 159/10
    a) Die Nutzungsentschädigung ist im Rückgabezeitpunkt zu errechnen, um die bis dahin gefahrene Fahrtstrecke zu berücksichtigen; sie vermindert dabei den Rückzahlungsanspruch in entsprechendem Umfang (LG Karlsruhe, Urteil vom 30.07.2010 - 5 O 97/10 -, zitiert nach juris, dort Rn. 38 m.w.N.).
  • BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 202/10

    Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 25 O 159/10
    Ein Rücktrittsrecht wäre wegen Unerheblichkeit ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel der Kaufsache im Verhältnis zum Kaufpreis lediglich im geringen einstelligen Prozentbereich liegen würden (vgl. Grünberg, in: Palandt, BGB, 68. Aufl., § 323 Rn. 32 m.w.N.; jedenfalls bei Mängelbeseitigungskosten unterhalb von 1% des Kaufpreises: BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 202/10 -, zitiert nach juris, Nr. 1 des Leitsatzes) oder sich der Mangel etwa allein in einem merkantilen Minderwert von 1% des Kaufpreises auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05 -, zitiert nach juris, Nr. 2 des Leitsatzes; Grünberg, aaO).
  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05

    Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.12.2011 - 25 O 159/10
    Ein Rücktrittsrecht wäre wegen Unerheblichkeit ausgeschlossen, wenn die Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel der Kaufsache im Verhältnis zum Kaufpreis lediglich im geringen einstelligen Prozentbereich liegen würden (vgl. Grünberg, in: Palandt, BGB, 68. Aufl., § 323 Rn. 32 m.w.N.; jedenfalls bei Mängelbeseitigungskosten unterhalb von 1% des Kaufpreises: BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 202/10 -, zitiert nach juris, Nr. 1 des Leitsatzes) oder sich der Mangel etwa allein in einem merkantilen Minderwert von 1% des Kaufpreises auswirkt (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2008 - VIII ZR 253/05 -, zitiert nach juris, Nr. 2 des Leitsatzes; Grünberg, aaO).
  • LG Frankfurt/Main, 07.06.2018 - 13 O 14/17

    Dieselgate: Ist in einem erworbenen Fahrzeug mit Dieselmotor eine unzulässige

    Die Berechnung ist nach folgender Formel zu erstellen (LG Frankfurt a.M. Urt. v. 29.12.2011 - 2-25 O 159/10): Der Bruttokaufpreis ist mit den gefahrenen Kilometern zu multiplizieren und durch die zu erwartende Gesamtlaufzeit zu dividieren, wobei die Gesamtfahrleistung bei einem Pkw regelmäßig mit 150.000 km anzusetzen ist.
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2021 - 13 U 905/19

    Dieselabgasskandal: Hinreichende Bestimmtheit einer Tenorierung nach der

    Dieser Rechtsprechung haben sich einige Gerichte angeschlossen (vgl. OLG München, Urteil vom 10. April 2013 - 20 U 4749/12 -, Rn. 4, juris; LG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2011 - 2-25 O 159/10 -, juris (jeweils ohne nähere Begründung); für einen Gebrauchtwagen: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 1 U 535/06 -, Rn. 35, juris; LG Köln, Urteil vom 26. Juli 2005 - 28 O 70/05 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Karlsruhe, 31.03.2021 - 13 U 546/20

    Dieselskandal: Zulässigkeit einer Tenorierung nach der sogenannten "Karlsruher

    Dieser Rechtsprechung haben sich einige Gerichte angeschlossen (vgl. OLG München, Urteil vom 10. April 2013 - 20 U 4749/12, Juris Rn. 4; LG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2011 - 2-25 O 159/10, Juris (jeweils ohne nähere Begründung); für einen Gebrauchtwagen: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 1 U 535/06, Juris Rn. 35; LG Köln, Urteil vom 26. Juli 2005 - 28 O 70/05, Juris Rn. 13).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 13 U 905/19

    Tenorierung nach der so genannten "Karlsruher Formel" mangels nicht

    Dieser Rechtsprechung haben sich einige Gerichte angeschlossen (vgl. OLG München, Urteil vom 10. April 2013 - 20 U 4749/12 -, Rn. 4, juris; LG Frankfurt, Urteil vom 29. Dezember 2011 - 2- 25 O 159/10 -, juris (jeweils ohne nähere Begründung); für einen Gebrauchtwagen: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 1 U 535/06 -, Rn. 35, juris; LG Köln, Urteil vom 26. Juli 2005 - 28 O 70/05 -, Rn. 13, juris).
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