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   LG Frankfurt/Main, 30.01.2019 - 2-16 S 121/18   

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https://dejure.org/2019,1722
LG Frankfurt/Main, 30.01.2019 - 2-16 S 121/18 (https://dejure.org/2019,1722)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.01.2019 - 2-16 S 121/18 (https://dejure.org/2019,1722)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. Januar 2019 - 2-16 S 121/18 (https://dejure.org/2019,1722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 635 BGB, § 631 BGB, § 684 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht des Bestellers bei unbegründetem Mängelverdacht

  • RA Kotz

    Kupplungseinbau in Werkstatt - Kostentragung für Mangelerforschungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelverdacht unbegründet: Besteller muss Kosten der Fehlersuche tragen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mängelverdacht unbegründet: Besteller muss Kosten der Fehlersuche tragen! (IBR 2019, 263)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.09.2010 - VII ZR 110/09

    VOB-Vertrag: Mängelbeseitigungsanspruch des Auftraggebers bei Unklarheit der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.01.2019 - 16 S 121/18
    Letzteres ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, welcher die Kammer folgt, jedoch unzulässig (BGH, Urteil vom 02. September 2010 - VII ZR 110/09 -, Rn. 20, juris).

    In Folge dessen kann die Beklagte einen Gegenanspruch lediglich aus gesetzlichen Ansprüchen (BGH, Urteil vom 02. September 2010 - VII ZR 110/09 -, Rn. 22, juris) herleiten.

    Die einschlägige Rechtsfrage der Kostentragungspflicht eines unbegründeten Mängelverdachts ist durch das Urteil des BGH vom 02.09.2010 - VII ZR 110/09 und dem dort enthaltenen Verweis auf die allgemeine gesetzlichen Regeln ausreichend geklärt.

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2007 - 21 U 164/06

    Mängelbeseitigungskosten oder entgeltlicher Auftrag? Hinweis nach § 139 ZPO

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.01.2019 - 16 S 121/18
    Die Anwendung des § 683 S.1 BGB scheitert jedoch daran, dass die Fehleraufsuche mit der Folge der Kostentragungspflicht nicht dem erkennbaren Willen des Klägerin entspricht (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2008, 331, 333).
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