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   LG Frankfurt/Main, 02.06.1981 - 2/16 S 275/80   

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https://dejure.org/1981,13367
LG Frankfurt/Main, 02.06.1981 - 2/16 S 275/80 (https://dejure.org/1981,13367)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.06.1981 - 2/16 S 275/80 (https://dejure.org/1981,13367)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. Juni 1981 - 2/16 S 275/80 (https://dejure.org/1981,13367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der entstandenen Kosten wegen Beschädigung von Mittelleitplanken auf der Bundesautobahn durch einen Verkehrsunfall von der Versicherung; Grob fahrlässige Verletzung der Obliegenheit zur Schadensanzeige; Eintreten von Leistungsfreiheit des Versicherers durch ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung eines Teilbetrags eines gezahlten Schadensersatzanspruchs wegen Verletzung der vertraglichen Obliegenheit zur Schadensanzeige innerhalb einer Woche

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 7; AKB § 8; VVG § 6; VVG § 12; VVG § 33; BGB § 426

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 234
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.03.1956 - II ZR 180/54

    Rückgriff bei Haftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.1981 - 16 S 275/80
    Wird dieser Anspruch vor Ablauf der Klagefrist seitens der Versicherung erfüllt, indem an den Geschädigten gezahlt wird, besteht für eine Leistungsklage des Versicherungsnehmers kein Anlaß; Leistungsfreiheit des Versicherers kann deshalb in diesen Fällen nicht durch Ablauf der Klagefrist eintreten (vgl. BGHZ 20, 234 = VersR 56, 284; BGH VersR 68, 81; BGH VersR 75, 229; OLG Frankfurt, VersR 70, 73; OLG München VersR 76, 237; Proells-Martin, VVG,§ 12 Anm. 8 g; Stiefel-Hofmann, AKB, § 8 Rdn. 66 ff).
  • OLG Frankfurt, 14.02.1969 - 3 U 137/68
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.1981 - 16 S 275/80
    Wird dieser Anspruch vor Ablauf der Klagefrist seitens der Versicherung erfüllt, indem an den Geschädigten gezahlt wird, besteht für eine Leistungsklage des Versicherungsnehmers kein Anlaß; Leistungsfreiheit des Versicherers kann deshalb in diesen Fällen nicht durch Ablauf der Klagefrist eintreten (vgl. BGHZ 20, 234 = VersR 56, 284; BGH VersR 68, 81; BGH VersR 75, 229; OLG Frankfurt, VersR 70, 73; OLG München VersR 76, 237; Proells-Martin, VVG,§ 12 Anm. 8 g; Stiefel-Hofmann, AKB, § 8 Rdn. 66 ff).
  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 155/65

    Schaden auf Grund eines Verkehrsunfalles mit einem Mietwagen - Inanspruchnahme

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.1981 - 16 S 275/80
    Wird dieser Anspruch vor Ablauf der Klagefrist seitens der Versicherung erfüllt, indem an den Geschädigten gezahlt wird, besteht für eine Leistungsklage des Versicherungsnehmers kein Anlaß; Leistungsfreiheit des Versicherers kann deshalb in diesen Fällen nicht durch Ablauf der Klagefrist eintreten (vgl. BGHZ 20, 234 = VersR 56, 284; BGH VersR 68, 81; BGH VersR 75, 229; OLG Frankfurt, VersR 70, 73; OLG München VersR 76, 237; Proells-Martin, VVG,§ 12 Anm. 8 g; Stiefel-Hofmann, AKB, § 8 Rdn. 66 ff).
  • BGH, 18.12.1974 - IV ZR 123/73

    Rechte des Versicherers nach Befriedigung des unfallgeschädigten Dritten bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.1981 - 16 S 275/80
    Wird dieser Anspruch vor Ablauf der Klagefrist seitens der Versicherung erfüllt, indem an den Geschädigten gezahlt wird, besteht für eine Leistungsklage des Versicherungsnehmers kein Anlaß; Leistungsfreiheit des Versicherers kann deshalb in diesen Fällen nicht durch Ablauf der Klagefrist eintreten (vgl. BGHZ 20, 234 = VersR 56, 284; BGH VersR 68, 81; BGH VersR 75, 229; OLG Frankfurt, VersR 70, 73; OLG München VersR 76, 237; Proells-Martin, VVG,§ 12 Anm. 8 g; Stiefel-Hofmann, AKB, § 8 Rdn. 66 ff).
  • OLG München, 17.12.1974 - 4 U 205/74
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.1981 - 16 S 275/80
    Wird dieser Anspruch vor Ablauf der Klagefrist seitens der Versicherung erfüllt, indem an den Geschädigten gezahlt wird, besteht für eine Leistungsklage des Versicherungsnehmers kein Anlaß; Leistungsfreiheit des Versicherers kann deshalb in diesen Fällen nicht durch Ablauf der Klagefrist eintreten (vgl. BGHZ 20, 234 = VersR 56, 284; BGH VersR 68, 81; BGH VersR 75, 229; OLG Frankfurt, VersR 70, 73; OLG München VersR 76, 237; Proells-Martin, VVG,§ 12 Anm. 8 g; Stiefel-Hofmann, AKB, § 8 Rdn. 66 ff).
  • OLG Stuttgart, 11.05.1979 - 2 U 20/79
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.06.1981 - 16 S 275/80
    Vorsatz ist bei Unterlassungen dann anzunehmen, wenn das Unterlassen in Kenntnis einer Rechtspflicht zu einem bestimmten Tun erfolgt, so daß im Falle einer Obliegenheitsverletzung das Schweigen des Versicherungsnehmers als bewußte Ablehnung seiner erkannten Anzeigeverpflichtung zu verstehen ist (vgl. OLG Stuttgart, VersR 80, 157).
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