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   LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 2-34 O 48/20   

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LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 2-34 O 48/20 (https://dejure.org/2020,30998)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02.09.2020 - 2-34 O 48/20 (https://dejure.org/2020,30998)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 02. September 2020 - 2-34 O 48/20 (https://dejure.org/2020,30998)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 52 Abs. 1 ZPO
    Wird durch vielfache Hinweise auf Überarbeitungen in einem Artikel suggeriert, dass der Artikel dem aktuellen Stand entspricht, ist die Beurteilung der Wahrheit oder Unwahrheit von Tatsachen an dem Datum der letzten Überarbeitung zu messen.

  • JurPC

    Überarbeitungen in einem Internet-Artikel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur falschen Tatsachenbehauptung in einem Internetartikel durch Schweigen über wesentliche Umstände

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, NJW 2016, 789, Rn. 20; BGH, NJW 2016, 56, Rn. 29; BGH, NJW 2014, 2029, Rn. 22; jew. m.w.N.).

    Außerhalb des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 GG stehen - abgesehen von solchen Tatsachenbehauptungen, die von vornherein Dritten nicht zur Meinungsbildung dienen können (BGH, GRUR-RR 2008, 257, Rn. 12 m.w.N.) - aber nur bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung feststeht, denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr anzusehen sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit regelmäßig kein schützenswertes Interesse (BGH, GRUR 2014, 693, Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre).

    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BGH, GRUR 2013, 312 - IM Christoph; BGH, GRUR 2014, 693, Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Vielmehr sind Äußerungen entsprechend dem Verständnis des unbefangenen, nicht speziell mit der Materie vertrauten Durchschnittsempfängers zu interpretieren (BGH, GRUR 1970, 370; BGH, NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco I) und zwar unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung, wie sie für den Rezipienten erkennbar ist und entsprechend der Eigengesetzlichkeit des Mediums (BVerfG, NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II).

    Dieser wird vielmehr auch von dem Kontext bestimmt, in dem die umstrittene Äußerung steht, und von den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (BVerfG, NJW 1995, 3303).

    Hierbei ist auf das Verständnis des Empfängers abzustellen, an den sich die Äußerung unter Berücksichtigung der für ihn wahrnehmbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Umstände richtet (BVerfGE 93, 266, 295 - Soldaten sind Mörder II; BVerfG, NJW 2003, 1303 - Benetton-Werbung; Löffler/Steffen, Presserecht, 6. Aufl. 2015, § 6, Rn. 90).

  • BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04

    Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Es dürfen also nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs hätten führen können (BGH, NJW 2006, 601, Rn. 18 m.w.N.; OLG Frankfurt a.M., Beschl. v. 15.08.2018 - 16 U 95/18; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 09.05.2018 - 2-03 O 42/18).

    So darf bei einem Bericht, der sich mit einer namentlich genannten Person besonders beschäftigt, die Kürzung des mitgeteilten Sachverhalts nicht so weit gehen, dass der Zuschauer oder Leser ein nach der negativen Seite entstelltes Bild dieser Person erhält, weil ihm nur einseitige Ausschnitte mitgeteilt werden (BGH, NJW 2006, 601, Rn. 19 m.w.N.; Wenzel/Burkhardt, a.a.O., Kap. 5, Rn. 81 m.w.N., Kap. 4, Rn. 15a).

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
  • OLG Köln, 19.05.2015 - 15 U 38/13

    Unterlassungsansprüche betreffend Äußerungen des Autors des Buchs "Macht und

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Anders als die Beklagte meint, betrifft auch diese Entscheidung eine unwahre Tatsachenbehauptung, denn das Hervorrufen eines unwahren Eindrucks ist als verdeckte unwahre Tatsache anzusehen (vgl. z.B. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1175; OLG Köln, Urt. v. 19.05.2015 - 15 U 38/13, BeckRS 2015, 116856 Rn. 20 f.; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 4, Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Damit zeigt die Beklagte, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH GRUR 1998, 1045, 1046 - Brennwertkessel).
  • OLG Köln, 27.01.1998 - 15 U 126/97

    Befugnis zur Geltendmachung eines Abwehrrechts gegen eine Verletzung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Anders als die Beklagte meint, betrifft auch diese Entscheidung eine unwahre Tatsachenbehauptung, denn das Hervorrufen eines unwahren Eindrucks ist als verdeckte unwahre Tatsache anzusehen (vgl. z.B. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1175; OLG Köln, Urt. v. 19.05.2015 - 15 U 38/13, BeckRS 2015, 116856 Rn. 20 f.; Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 4, Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BGH, GRUR 2013, 312 - IM Christoph; BGH, GRUR 2014, 693, Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre).
  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, NJW 2016, 789, Rn. 20; BGH, NJW 2016, 56, Rn. 29; BGH, NJW 2014, 2029, Rn. 22; jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.03.1970 - VI ZR 151/68

    Klage auf Schmerzensgeld infolge Verletzung des Persönlichkeitsrechts -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 02.09.2020 - 34 O 48/20
    Vielmehr sind Äußerungen entsprechend dem Verständnis des unbefangenen, nicht speziell mit der Materie vertrauten Durchschnittsempfängers zu interpretieren (BGH, GRUR 1970, 370; BGH, NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco I) und zwar unter Berücksichtigung der Gesamtdarstellung, wie sie für den Rezipienten erkennbar ist und entsprechend der Eigengesetzlichkeit des Mediums (BVerfG, NJW 1995, 3303 - Soldaten sind Mörder II).
  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 123/80

    Beurteilung des Aussagegehalts einer inkriminierten Äußerung - Abwägung zwischen

  • OLG München, 22.08.2017 - 18 U 1632/17

    Umfang des presserechtlichen Gegendarstellungsanspruchs - "Erwischt! Nachts in

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 19/08

    Meinungsfreiheit bei kritischen Äußerungen über ein Unternehmen und dessen

  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

  • OLG Köln, 23.07.2020 - 15 U 290/19
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