Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 03.09.2018 - 2-03 S 10/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Hessen
§ 97 UrhG
Zur Sorgfaltspflicht bei Nutzung eines Werks - Suche im Internet - damm-legal.de
Eine Internetsuche nach "kostenlosen" Bildern genügt nicht der Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zur Sorgfaltspflicht bei Nutzung eines Werks - Suche im Internet
- online-und-recht.de
Internet-Ergebnis nach "kostenlos" indiziert nicht, dass angezeigte Werke urhebeberrechtsfrei sind
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Eine Internetsuche nach "kostenlosen" Bildern genügt nicht der Sorgfaltspflicht zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Umstand das Bild bei Suche nach "kostenlos" in Ergebnissen angezeigt wird bedeutet nicht dass Bild gemeinfrei ist und entspricht nicht Sorgfaltsmaßstab des § 97 UrhG
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Sorgfaltspflichten bei Nutzung eines Werks
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Trotz Internet-Suchergebnis nach "kostenlos" urheberrechtswidriger Sorgfaltsverstoß
- anwalt.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Kostenlose Bilder im Internet sind nicht auch gemeinfreie Werke
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 16.04.2018 - 29 C 2721/17
- LG Frankfurt/Main, 03.09.2018 - 2-03 S 10/18
Papierfundstellen
- MMR 2019, 547
- K&R 2019, 65
- ZUM 2019, 193
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13
CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.09.2018 - 3 S 10/18
Dabei kann die Urhebernennung z.B. bei ins Internet eingestellten Werken erfolgen, indem der Urheber auf der Webseite in üblicher Weise als Urheber bezeichnet wird (BGH GRUR 2015, 258 [BGH 18.09.2014 - I ZR 76/13] Rn. 35 - CT-Paradies m.w.N.). - KG, 28.01.2008 - 12 U 50/07
Berufungsverfahren: Grenzen des Prüfungsumfangs des Berufungsgerichts …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.09.2018 - 3 S 10/18
Darüber hinaus hat er die leitenden Gründe und die wesentlichen Gesichtspunkte für seine Überzeugungsbildung nachvollziehbar im Urteil darzulegen, wobei es genügt, dass nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. KG Berlin, Beschl. v. 28.01.2008 - 12 U 50/07 - juris, m.w.N.).