Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 2-13 S 143/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44825
LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 2-13 S 143/13 (https://dejure.org/2014,44825)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.12.2014 - 2-13 S 143/13 (https://dejure.org/2014,44825)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - 2-13 S 143/13 (https://dejure.org/2014,44825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Fortbestands eines Verwaltervertrages; Wahrung der Frist bzgl. des Eingangs der gerichtlichen Kostenvorschussanforderung durch den Kläger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gericht fordert keinen Kostenvorschuss an: Wann muss der Anwalt nachfragen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verwalter kann auch den Abberufungsbeschluss anzufechten haben

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verwalter kann auch den Abberufungsbeschluss anzufechten haben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Demnächst-Zustellung trotz Einzugsermächtigung für die Gerichtskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2130
  • NZM 2015, 459
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Bleibt die Anforderung allerdings aus, darf er nicht länger als eine angemessene Zeit untätig bleiben, sondern muss die gerichtliche Berechnung und Anforderung des Vorschusses zumindest in Erinnerung bringen (Bundesgerichtshof, st.Rspr. seit Urt.v. 19.10.1977 - IV ZR 149/76, NJW 1978, 215 [hier: 2 Monate jedenfalls zu lang]; Bundesgerichtshof VersR 1992, 433 [hier: 3 Wochen jedenfalls nicht überschritten]; NJW 2010, 222).

    Die Kammer geht hier in ständiger Rechtsprechung von einem - in der Rechtsprechung zumeist angenommenen - Zeitrahmen von drei Wochen aus (vgl. etwa Oberlandesgericht Celle VersR 2010, 1637; Oberlandesgericht Rostock OLGR 2003, 25; Oberlandesgericht Hamburg VersR 2002, 1101; vgl. Zöller-Greger, ZPO, 28.Aufl., § 167 Rn.15), wobei die "Drei-Wochen-Frist" mit Ablauf der einzuhaltenden Anfechtungsfrist beginnt (vgl. Bundesgerichtshof VersR 1992, 433), Vorliegend wäre eine mit Ablauf des 26.10.2012 beginnende dreiwöchige "Untätigkeitsfrist" am 16.11.2012 verstrichen gewesen.

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 74/08

    Begründung der Anfechtungsklage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Diese Fristversäumung führt zur Abweisung der Klage als unbegründet, da es sich bei den Fristen zur Erhebung und Begründung der Klage nach § 46 Abs. 1 S. 2 WEG um Ausschlussfristen des materiellen Rechts handelt (BGH NJW 2009, 999).

    Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH NJW 2004, 3775; NJW 2009, 999 unter Verweis auf NJW 1986, 1347; Mit Bück auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraumes eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt").

  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Dies ist nicht der Fall, wenn die Partei, der die Fristwahrung obliegt, oder ihr Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen haben; als geringfügig sind in der Regel Zustellungsverzögerungen bis zu 14 Tagen anzusehen (BGH NJW 2004, 3775; NJW 2009, 999 unter Verweis auf NJW 1986, 1347; Mit Bück auf den nach § 12 Abs. 1 GKG zu leistenden Gerichtskostenvorschuss ist das nur zu bejahen, wenn dieser nach seiner Anforderung innerhalb eines Zeitraumes eingezahlt wird, der sich "um zwei Wochen bewegt oder nur geringfügig darüber liegt").

    Letzteres ist dann nicht der Fall, wenn der Betreiber der Zustellung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände alles ihm für eine alsbaldige Zustellung Zumutbare getan hat (BGH NJW 2004, 3775; NJW 2005, 1194).

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Durch den Beschluss vom 2, Juni 2005 hat der 5. Senat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 02.06.2005, BGHZ 163, 154), seine bis dahin in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend geteilte Auffassung, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht rechtsfähig sei, aufgegeben und entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer rechtsfähig ist, soweit sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnimmt (BGH, Urt. v. 7.3. 07, Vit! ZR 125/06).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Zwar ist grundsätzlich die Abberufung, weiche die Amtsstellung des Verwalters betrifft, von der Kündigung des Verwaltervertrages zu trennen, so dass für die Frage der Wirksamkeit der Kündigung des Verwaltervertrages die Anfechtung des Abberufungsbeschlusses keine vorgreifliche Wirkung entfaltet (BGH NJW 2002, 3240), Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und nach allgemeiner Ansicht aber dann, wenn - wie hier im Verwaltervertrag unter § 1 Abs. 2 - der Bestand des Verwaltervertrages materiell-rechtlich mit dem Verwalteramt verknüpft ist (BGH a. a. O.; Niedenführ § 26 Rn. 111; Bärmann/Merle § 26 Rn. 183).
  • OLG Hamburg, 01.08.2001 - 9 U 262/00

    Prozesskostenvorschuss: Berechnung - Anforderung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Die Kammer geht hier in ständiger Rechtsprechung von einem - in der Rechtsprechung zumeist angenommenen - Zeitrahmen von drei Wochen aus (vgl. etwa Oberlandesgericht Celle VersR 2010, 1637; Oberlandesgericht Rostock OLGR 2003, 25; Oberlandesgericht Hamburg VersR 2002, 1101; vgl. Zöller-Greger, ZPO, 28.Aufl., § 167 Rn.15), wobei die "Drei-Wochen-Frist" mit Ablauf der einzuhaltenden Anfechtungsfrist beginnt (vgl. Bundesgerichtshof VersR 1992, 433), Vorliegend wäre eine mit Ablauf des 26.10.2012 beginnende dreiwöchige "Untätigkeitsfrist" am 16.11.2012 verstrichen gewesen.
  • BGH, 29.06.1993 - X ZR 6/93

    Keine Vorschußpflicht ohne Anforderung durch Mahngericht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Denn ihr schadet jedes nachlässige, auch nur leicht fahrlässige Verhalten, das zu einer nicht bloß geringfügigen Zustellungsverzögerung beigetragen hat (BGH, NJW 1993, 2811, 2812).
  • BGH, 22.09.2009 - XI ZR 230/08

    Die rechtzeitige Einreichung eines Güteantrages hemmt die Verjährung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Bleibt die Anforderung allerdings aus, darf er nicht länger als eine angemessene Zeit untätig bleiben, sondern muss die gerichtliche Berechnung und Anforderung des Vorschusses zumindest in Erinnerung bringen (Bundesgerichtshof, st.Rspr. seit Urt.v. 19.10.1977 - IV ZR 149/76, NJW 1978, 215 [hier: 2 Monate jedenfalls zu lang]; Bundesgerichtshof VersR 1992, 433 [hier: 3 Wochen jedenfalls nicht überschritten]; NJW 2010, 222).
  • OLG Hamm, 03.01.2006 - 15 W 109/05

    Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und Aufrechnung mit einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Für Ansprüche des Verwalters ist die Folge, dass die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als Vertragspartner des Verwalters anzusehen ist (vgl. OLG Hamm, ZMR 06, 633), falls sich nicht ausnahmsweise jeder Eigentümer persönlich verpflichtet hat.
  • BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76

    Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 03.12.2014 - 13 S 143/13
    Bleibt die Anforderung allerdings aus, darf er nicht länger als eine angemessene Zeit untätig bleiben, sondern muss die gerichtliche Berechnung und Anforderung des Vorschusses zumindest in Erinnerung bringen (Bundesgerichtshof, st.Rspr. seit Urt.v. 19.10.1977 - IV ZR 149/76, NJW 1978, 215 [hier: 2 Monate jedenfalls zu lang]; Bundesgerichtshof VersR 1992, 433 [hier: 3 Wochen jedenfalls nicht überschritten]; NJW 2010, 222).
  • BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04

    Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist;

  • OLG Celle, 11.02.2010 - 8 U 125/09

    Zur Frage der Einhaltung der versicherungsrechtlichen Klagefrist

  • BGH, 25.11.1985 - II ZR 236/84

    Unterbrechung der Verjährung bei Klagezustellung "demnächst"

  • LG Saarbrücken, 17.11.2017 - 13 S 45/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisung auf eine günstigere

    Bei einer Entfernung und zeitlichen Erreichbarkeit in dieser Größenordnung kann - wie die Kammer bereits entschieden hat - nicht von einer Unzumutbarkeit ausgegangen werden (Kammer, Urteil vom 13.12.2013 - 13 S 143/13; vgl. auch LG Hagen, Urteil vom 16.07.2012 - 7 S 11/12, zit. nach juris - Fahrzeit 19 min.

    Denn insoweit handelt es sich um Kosten, die im Falle einer Instandsetzung nach Maßgabe der §§ 249, 254 BGB nicht anfielen (vgl. Kammer, Urteile vom 19.07.2013 aaO; vom 11.10.2013 aaO und vom 13.12.2013 - 13 S 143/13; LG Hamburg, Beschluss vom 17.04.2012 - 302 S 84/11, juris; LG Hagen, AGS 2012, 593).

  • LG Frankfurt/Main, 03.08.2022 - 6 O 649/12
    Nach diesem Grundsatz ist der aus einem bestimmten Verhalten erwachsende Schaden in der Regel als ein Ganzes aufzufassen (BGH NJW 2015, 2130, Rn. 20).

    Das ist anzunehmen, wenn schon beim ersten Schadenseintritt bei verständiger Würdigung mit weiteren wirtschaftlichen Nachteilen gerechnet werden kann (BGH NJW 2015, 2130, Rn. 20).

  • LG Frankfurt/Main, 07.05.2019 - 13 S 184/18

    Zustellung vier Monate nach Klageeinreichung kann noch "demnächst" sein!

    Auch die Kammer geht in ständiger Rechtsprechung von einem solchen Zeitrahmen aus, wobei diese "Frist" mit Ablauf der einzuhaltenden Anfechtungsfrist beginnt (Kammer, Urteil vom 3.12.2014 - 2-13 S 143/13 = NJW 2015, 2130).
  • AG Wiesbaden, 02.10.2020 - 92 C 4393/19

    Kostenvorschussanforderung bleibt aus: Muss der Kläger nachfragen?

    Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anfechtungskläger zwar die Kostenvorschussanforderung abwarten, muss jedoch, wenn diese ausbleibt, spätestens nach sechs Wochen beim Gericht nachfragen; unterlässt er dies, ist die Zustellung nicht mehr demnächst i.S.d. § 167 ZPO (s. Niedenführ/Schmidt-Räntsch/ Vandenhouten "WEG" 13. Aufl. 2020 § 46 Rdnr. 73 m.w.Nachw. vgl. LG Frankfurt Urteil vom 03.12.2014 Az. 2-13 S 143/13 zitiert nach juris).
  • AG Rosenheim, 26.09.2019 - 13 C 121/19

    Rechtmäßige Umstellung des Kostenverteilungsschlüssels durch Untergemeinschaft

    Es ist ihr aber jedenfalls ein Zeitraum von drei Wochen nach Ablauf der einzuhaltenden Anfechtungsfrist einzuräumen (vgl. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.12.2014, Az. 2-13 S 143/13, BeckRS 2015, 1544).
  • AG Wiesbaden, 02.10.2020 - 93 C 4393/19

    Sechs Wochen nach Einreichung der Anfechtungsklage muss nachgefragt werden!

    Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anfechtungskläger zwar die Kostenvorschussanforderung abwarten, muss jedoch, wenn diese ausbleibt, spätestens nach sechs Wochen beim Gericht nachfragen; unterlässt er dies, ist die Zustellung nicht mehr demnächst i.S.d. § 167 ZPO (s. Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten "WEG" 13. Aufl. 2020 § 46 Rdnr. 73 m.w.Nachw.; vgl. LG Frankfurt Urteil vom 03.12.2014 Az. 2-13 S 143/13 zitiert nach juris).
  • AG Wiesbaden, 02.10.2020 - 92 C 3493/19

    Erforderlichkeit einer Dachsanierung

    Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anfechtungskläger zwar die Kostenvorschussanforderung abwarten, muss jedoch, wenn diese ausbleibt, spätestens nach sechs Wochen beim Gericht nachfragen; unterlässt er dies, ist die Zustellung nicht mehr demnächst i.S.d. § 167 ZPO (s. Niedenführ/Schmidt-Räntsch/ Vandenhouten "WEG" 13. Aufl. 2020 § 46 Rdnr. 73 m.w.Nachw. vgl. LG Frankfurt Urteil vom 03.12.2014 Az. 2-13 S 143/13 zitiert nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht