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   LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 2-05 O 29/16   

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https://dejure.org/2016,22147
LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 2-05 O 29/16 (https://dejure.org/2016,22147)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06.05.2016 - 2-05 O 29/16 (https://dejure.org/2016,22147)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 06. Mai 2016 - 2-05 O 29/16 (https://dejure.org/2016,22147)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietvertrag schützt auch den Betreiber!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besitzstörung liegt schon bei konkreter Ankündigung störender Maßnahmen vor! (IMR 2016, 1062)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51

    Rechtskraft eines Breslauer Ehescheidungsurteils

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 5 O 29/16
    Ein Verzicht auf einen Rechtsbehelf muss klar und eindeutig sein (BGHZ 4, 314, BGHZ 4, 321); dies gilt auch bei dem hier zu beurteilenden Widerspruch.
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 2 W 10/16

    Aktivlegitimation für die Abwehr von Besitzstörungen aus Mietvertrag (hier über

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 5 O 29/16
    Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4.2.2016 (2 W 10/16) wird bestätigt.
  • LG Berlin, 01.03.2013 - 63 T 29/13

    Einstweilige Verfügung bei Ankündigung einer Außenmodernisierung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 5 O 29/16
    Dass der Rückbau der Tribüne und die Unterbrechung der Versorgung mit Strom und Wasser bislang lediglich angekündigt und noch nicht vollzogen ist, steht einer Besitzstörung nicht entgegen, da eine solche bereits in einem Verhalten liegt, das den Besitzer über den ungestörten Fortbestand seines Besitzes ernstlich beunruhigt (LG Berlin, NJW-RR 2013, 846 [LG Berlin 01.03.2013 - 63 T 29/13] ).
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