Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 2-05 O 29/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietvertrag schützt auch den Betreiber!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Besitzstörung liegt schon bei konkreter Ankündigung störender Maßnahmen vor! (IMR 2016, 1062)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 25.01.2016 - 5 O 29/16
- OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 2 W 10/16
- LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 2-05 O 29/16
- OLG Frankfurt, 02.09.2016 - 2 U 71/16 Anmerkung: Die Entscheidung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.01.1952 - IV ZR 106/51
Rechtskraft eines Breslauer Ehescheidungsurteils
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 5 O 29/16
Ein Verzicht auf einen Rechtsbehelf muss klar und eindeutig sein (BGHZ 4, 314, BGHZ 4, 321); dies gilt auch bei dem hier zu beurteilenden Widerspruch. - OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 2 W 10/16
Aktivlegitimation für die Abwehr von Besitzstörungen aus Mietvertrag (hier über …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 5 O 29/16
Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 4.2.2016 (2 W 10/16) wird bestätigt. - LG Berlin, 01.03.2013 - 63 T 29/13
Einstweilige Verfügung bei Ankündigung einer Außenmodernisierung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 06.05.2016 - 5 O 29/16
Dass der Rückbau der Tribüne und die Unterbrechung der Versorgung mit Strom und Wasser bislang lediglich angekündigt und noch nicht vollzogen ist, steht einer Besitzstörung nicht entgegen, da eine solche bereits in einem Verhalten liegt, das den Besitzer über den ungestörten Fortbestand seines Besitzes ernstlich beunruhigt (LG Berlin, NJW-RR 2013, 846 [LG Berlin 01.03.2013 - 63 T 29/13] ).