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   LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 2-06 O 218/06   

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https://dejure.org/2007,33788
LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 2-06 O 218/06 (https://dejure.org/2007,33788)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.02.2007 - 2-06 O 218/06 (https://dejure.org/2007,33788)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. Februar 2007 - 2-06 O 218/06 (https://dejure.org/2007,33788)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • nomos.de PDF

    UWG §§ 3, 4 Nr. 11; HWG 3 Ziff.1
    Bewerbung von Hopi-Ohrkerzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.10.1989 - I ZR 56/89

    Wettbewerbsverein IV

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 6 O 218/06
    Gewerblichen Interessen dient auch die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (BGH GRUR 1990, 282, 284 - Wettbewerbsverein IV).

    Entscheidend ist, ob solche Überlegungen und Verhaltensweisen so bestimmend in den Vordergrund treten, dass der angebliche Vereinszweck als vorgeschobenes Mittel zur Verwirklichung der Einnahmeerzielung angesehen werden muss (BGH GRUR 1990, 282, 285 - Wettbewerbsverein IV).

    Zur erforderlichen finanziellen Ausstattung des Verbandes gehört es, dass er in der Lage ist, seine Fixkosten aus der Existenz, Grundausstattung und Grundbetätigung abzudecken (BGH GRUR 1990, 282, 285 - Wettbewerbsverein IV).

    Anders als - ihrem Wesen nach als Aufwendungsersatz gemäß Geschäftsführung ohne Auftrag ertragsneutral zu gestaltende - Abmahnpauschalen sind Eingänge von Vertragsstrafen echte Einnahmen, deren Heranziehung zur Mitfinanzierung der Verbandstätigkeit grundsätzlich nicht zu beanstanden ist (BGH GRUR 1990, 282, 285 - Wettbewerbsverein IV).

  • BGH, 26.05.1994 - I ZR 85/92

    Verbandsausstattung II - Verbandsausstattung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 6 O 218/06
    Er darf diese Aufgabe nicht komplett auf Anwälte auslagern (BGH GRUR 1994, 831 - Verbandsausstattung I).

    Insofern kommt allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür in Betracht, dass er seine satzungsgemäßen Aufgaben auch wirklich erfüllt, wenn er jahrelang unbeanstandet als klagebefugt angesehen worden ist (vgl. BGH GRUR 1994, 831 - Verbandsausstattung I; BGH GRUR 1986, 320, 321 - Wettbewerbsverein I).

  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 260/98

    Eusovit; Irreführung durch eine Packungsbeilage

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 6 O 218/06
    Wenn die gesundheitsfördernde Wirkung eines Produkts umstritten ist, darf die Wirkung nicht beworben werden (BGH GRUR 2002, 273, 274 - Eusovit; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, § 5 UWG, Rn. 4.178).
  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 6 O 218/06
    Insofern kommt allerdings eine tatsächliche Vermutung dafür in Betracht, dass er seine satzungsgemäßen Aufgaben auch wirklich erfüllt, wenn er jahrelang unbeanstandet als klagebefugt angesehen worden ist (vgl. BGH GRUR 1994, 831 - Verbandsausstattung I; BGH GRUR 1986, 320, 321 - Wettbewerbsverein I).
  • BGH, 28.02.1958 - I ZR 185/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 6 O 218/06
    Der Werbende übernimmt in einem derartigen Fall dadurch, dass er eine bestimmte Aussage trifft, die Verantwortung für ihre Richtigkeit, die er im Streitfall auch beweisen muss (vgl. grundlegend BGH GRUR 1958, 485, 486 - Odol).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 6 O 218/06
    Die Abmahnpauschalen dürfen nicht in einem krassen Missverhältnis zu den sonstigen Einnahmen stehen (BGH GRUR 1998, 489, 490 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 6 O 218/06
    Es ist dann Sache der Beklagte, die wissenschaftliche Absicherung der umstrittenen Werbeaussage zu beweisen (vgl. BGH GRUR 1991, 848, 849 - Rheumalind II).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.02.2007 - 6 O 218/06
    Nach ständiger Rechtsprechung trifft bei der Frage einer irreführenden Werbung zwar grundsätzlich den Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung (BGH GRUR 1985, 140, 142 - Größtes Teppichhaus der Welt).
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