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   LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 2-03 O 880/06, 2/03 O 880/06, 2-3 O 880/06, 2/3 O 880/06   

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https://dejure.org/2007,11111
LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 2-03 O 880/06, 2/03 O 880/06, 2-3 O 880/06, 2/3 O 880/06 (https://dejure.org/2007,11111)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.09.2007 - 2-03 O 880/06, 2/03 O 880/06, 2-3 O 880/06, 2/3 O 880/06 (https://dejure.org/2007,11111)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. September 2007 - 2-03 O 880/06, 2/03 O 880/06, 2-3 O 880/06, 2/3 O 880/06 (https://dejure.org/2007,11111)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung der Aufstellung und Verbreitung bestimmter Behauptungen in einem Buch; Zeitmoment im Rahmen des Einwands des rechtsmissbräuchlichen Nachschiebens; Zeitliche Grenze für die klageweise Geltendmachung von Ansprüchen im Hauptsacheverfahren ; ...

  • kanzlei.biz

    Zur Zulässigkeit von Verdachtsäußerungen in Bezug auf eine bekannte Persönlichkeit im Rahmen einer Buchveröffentlichung.

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823 Abs 1, 1004 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Verdachtsäußerungen in Bezug auf eine bekannte Persönlichkeit können in einem Buch, das als Recherche anzusehen ist, unzulässig sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Verdachtsäußerungen über bekannte Persönlichkeit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Verdachtsäußerungen über bekannte Persönlichkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Unzulässige Verdachtsäußerungen in einem Buch

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 36/74

    Abgeordnetenbestechung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Denn der Verbreiter von Tatsachenbehauptungen eines Dritten kann sich in der Regel nicht darauf zurückziehen, insoweit nur eine wahre Tatsache wiedergegeben zu haben, nämlich dass ein Dritter sich in einem bestimmten Sinne geäußert habe, wenn erst durch die Veröffentlichung dieser Drittäußerung die eigentliche Beeinträchtigung der Belange der betroffenen Person ins Werk gesetzt wird (vgl. BGH NJW 1977, 1288, 1289 - "Abgeordnetenbestechung"; OLG Frankfurt am Main, AfP 1996, 177, 180 - "Stasi"-Informationen).

    Je nach den Umständen kann es daher auch im Bereich berechtigter Interessen (§ 193 StGB) liegen, wenn die Presse auf einen Verdacht ehrenrühriger Vorgänge hinweist, dem mit pressemäßigen Mitteln nicht rechtzeitig auf den Grund zu kommen ist (vgl. BGH NJW 1977, 1288, 1289 - "Abgeordnetenbestechung").

    Der zu verlangende Grad an Richtigkeitsgewähr ist dabei umso höher anzusetzen, je schwerer und nachhaltiger das Ansehen des Betroffenen durch die Veröffentlichung beeinträchtigt wird (vgl. BGH NJW 1977, 1288, 1289 - "Abgeordnetenbestechung").

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Die öffentliche Berichterstattung über laufende oder auch über abgeschlossene strafrechtliche Ermittlungen wegen einer schweren Straftat beeinträchtigt den Beschuldigten erheblich in seinem von § 823 Abs. 1 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht, weil sie sein (mögliches) Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und damit seine Person in den Augen der Leser von vornherein negativ qualifiziert (vgl. BVerfGE 35, 202, 226; BGHZ 143, 199, 202/203).

    66 Hier fehlt es am Vorliegen eines Mindestbestands von Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Buchinformation sprechen (vgl. dazu BGHZ 143, 199, 203).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Dies beinhaltet auch den Schutz vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen der Person in der Öffentlichkeit (BVerfGE 99, 185, 194).

    Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95 -, NJW-RR 2001, 411 f.; Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, NJW 1999, 1322 ff., 1323).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums hat (vgl. BVerfG NJW 2006, 207, 208, Rn. 31 - "IM-Sekretär" Stolpe, m.w.Nw.).

    Ein solcher scheidet nicht allein deshalb aus, weil die Äußerung auch eine Deutungsvariante zulässt, die zu keiner Persönlichkeitsbeeinträchtigung führt (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 ff. LS und Rn. 35 - "IM-Sekretär" Stolpe, m.w.Nw.).

  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Denn der Publizist, der meint, in einen fremden Rechtskreis eingreifen zu dürfen, und sich dabei irrt, ist nicht entschuldigt (vgl. BGH NJW 1963, 902 - "Fernsehansagerin"; BGH NJW 1077, 626, 627; Prinz/Peters, Medienrecht, 1999, Rn. 294).
  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Dabei muss dieser ernstlich mögliche Bezug beim Beweisantritt schlüssig dargelegt werden, um die Beweiserhebung über solche Indiztatsachen zu rechtfertigen (vgl. BGH NJW 1984, 2039; NJW 1991, 1894 m.w.Nw.).
  • OLG Frankfurt, 18.01.1996 - 16 U 153/94

    Monika Haas - RAF - Zulässige Verdachtsberichterstattung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Denn der Verbreiter von Tatsachenbehauptungen eines Dritten kann sich in der Regel nicht darauf zurückziehen, insoweit nur eine wahre Tatsache wiedergegeben zu haben, nämlich dass ein Dritter sich in einem bestimmten Sinne geäußert habe, wenn erst durch die Veröffentlichung dieser Drittäußerung die eigentliche Beeinträchtigung der Belange der betroffenen Person ins Werk gesetzt wird (vgl. BGH NJW 1977, 1288, 1289 - "Abgeordnetenbestechung"; OLG Frankfurt am Main, AfP 1996, 177, 180 - "Stasi"-Informationen).
  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

    Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Meinungsfreiheit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (BVerfG, Beschluss vom 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95 -, NJW-RR 2001, 411 f.; Beschluss vom 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, NJW 1999, 1322 ff., 1323).
  • BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85

    Abwehr rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Die Auslegung muss sich an den Text und die durch ihn festgelegte Gedankenführung halten (BGH NJW 1987, 1398, 1399).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.09.2007 - 3 O 880/06
    Die öffentliche Berichterstattung über laufende oder auch über abgeschlossene strafrechtliche Ermittlungen wegen einer schweren Straftat beeinträchtigt den Beschuldigten erheblich in seinem von § 823 Abs. 1 BGB geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht, weil sie sein (mögliches) Fehlverhalten öffentlich bekannt macht und damit seine Person in den Augen der Leser von vornherein negativ qualifiziert (vgl. BVerfGE 35, 202, 226; BGHZ 143, 199, 202/203).
  • OLG Frankfurt, 13.11.1970 - 16 U 89/70
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

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