Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 3-12 O 171/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- webhosting-und-recht.de
Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- heise.de (Pressebericht, 15.04.2008)
Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren
- heise.de (Pressebericht, 15.04.2008)
Arcor muss YouPorn nicht mehr sperren
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung von Arcor für pornografische Webseiten ("YouPorn")
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Haftung von Arcor für pornografische Webseiten ("YouPorn")
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 17.10.2007 - 12 O 171/07
- LG Frankfurt/Main, 17.10.2007 - 6 O 477/07
- LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 3-12 O 171/07
- OLG Frankfurt, 08.08.2008 - 3 U 270/07
Papierfundstellen
- MMR 2008, 344
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- LG Frankfurt/Main, 17.10.2007 - 6 O 477/07
Pornoseite ohne Zugangsbeschränkung begründet Wettbewerbsverstoß
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Der Beschluss - einstweilige Verfügung - vom 17.10.2007, (Landgericht Frankfurt am Main 2/6 O 477/07) - wird aufgehoben und der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung vom 28.09.2007 wird auch insoweit zurückgewiesen, als dies nicht bereits durch den angefochtenen Beschluss geschehen ist.Mit Beschluss vom 17.10.2007 - Landgericht Frankfurt am Main 2/6 0 477/07 - wurde der Verfügungsantrag in Bezug auf www.......com mangels Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.
Der Beschluss - einstweilige Verfügung vom 17.10.2007 (Landgericht Frankfurt am Main 2/6 0 477/07) ist daher aufzuheben und der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung auch insoweit zurückzuweisen, als das nicht bereits durch den angefochtenen Beschluss geschehen ist.
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Das bedeutet, dass das Haftungsprivileg auf den Unterlassungsanspruch keine Anwendung findet (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung -).Für den Fall der Verletzung absoluter Rechte - so Markenrechte - wendet der BGH die Grundsätze der Störerhaftung weiterhin uneingeschränkt an (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung -).
In früheren Entscheidungen (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung - BGH GRUR 2006, 957 - Stadt Geldern -) hat der BGH wiederholt gesagt, die neuere Rechtsprechung begegne dem Institut der Störerhaftung mit Zurückhaltung und erwäge, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen.
- BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99
Ambiente.de
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Wie weit die Prüfungspflichten eines möglichen Störers reichen, ist unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer Inanspruchgenommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten zu beantworten (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente.de -).
- LG Frankfurt/Main, 02.01.2008 - 8 O 143/07
Werbebanner auf jugendschutzwidrigen Websites
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Auf die Abmahnungen hin hat die Antragsgegnerin insoweit eingelenkt (vgl. Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 2.1.2008 - 3/8 0 143/07 -). - LG Frankfurt/Main, 05.12.2007 - 3 O 526/07
Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Sperrung des Zugangs zu pornographischen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Soweit das LG Kiel (a.a.0.), das LG Düsseldorf (a.a.0.) und die 3. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Beschluss vom 5.12.2007 - 2/3 0 526/07) das Vorliegen einer Wettbewerbshandlung verneint haben, ergibt sich in dieser Betrachtung kein Unterschied zu dem vorliegenden Sachverhalt. - BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Für das allgemeine Verhaltensunrecht hat der BGH in der Entscheidung "Jugendgefährdende Medien bei eBay" - GRUR 2007, 890 - den Ansatz für eine neue Haftungsgrundlage geschaffen. - BGH, 14.06.2006 - I ZR 249/03
Stadt Geldern
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
In früheren Entscheidungen (BGH GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung - BGH GRUR 2006, 957 - Stadt Geldern -) hat der BGH wiederholt gesagt, die neuere Rechtsprechung begegne dem Institut der Störerhaftung mit Zurückhaltung und erwäge, die Passivlegitimation für den Unterlassungsanspruch allein nach den deliktsrechtlichen Kategorien der Täterschaft und Teilnahme zu begründen. - BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06
Störerhaftung von Forenbetreibern
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Erforderlich ist eine Verantwortlichkeit der Antragsgegnerin zu 1 nach den allgemeinen Vorschriften des Zivil- oder Strafrechts (BGH GRUR 2007, 724 - Meinungsforum -). - LG Kiel, 23.11.2007 - 14 O 125/07
Haftung von Internet-Zugangsprovidern (Youporn-Entscheidung)
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Der Dringlichkeit steht auch nicht der Gesichtspunkt entgegen, dass die Antragstellerin - neben KielNet (Landgericht Kiel 14 0 125/07) und TELE 2 (Landgericht Düsseldorf 12 = 550/07) - lediglich (noch) die Antragsgegnerin zu 1 auf Unterlassung in Anspruch nimmt, nicht aber zugleich auch die anderen Access-Provider, und so vermutlich um die 90 % der Internet-Zugänge zu www.....com über die anderen Access-Provider frei zugänglich sind. - OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08
Verantwortlichkeit des Providers für rechtswidrige Webseiten
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Das OLG Frankfurt am Main ist im Beschluss vom 22.1.2008 - 6 W 10/08 - von einem "untergeordneten Beitrag" der Antragsgegnerin zu 1 ausgegangen, was begrifflich die Annahme einer Gehilfenstellung der Antragsgegnerin zu 1 ausschließt.
- LG Frankfurt/Main, 20.06.2008 - 12 O 63/08
Wettbewerbsverstoß: Pflicht eines Teledienstanbieters zur Anbieterkennzeichnung
Sollte auch nach der Entscheidung des BGH "Jugendgefährdende Medien bei eBay" im Bereich des allgemeinen Verhaltensunrechts die Haftungsgrundlage des wettbewerblichen Störerbegriffs weiterhin zur Anwendung kommen (vgl. zu dieser Problematik Urteil der Kammer vom 8.2.2008 - 3/12 0 171/07 -), so kann auch damit die Inanspruchnahme der Antragsgegnerinnen nicht begründet werden, weil auch diese Haftungsgrundlage die Verletzung einer Prüfungspflicht erfordert und diese zu verneinen ist.