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   LG Frankfurt/Main, 10.03.2000 - 2-22 O 360/98   

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LG Frankfurt/Main, 10.03.2000 - 2-22 O 360/98 (https://dejure.org/2000,23015)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.03.2000 - 2-22 O 360/98 (https://dejure.org/2000,23015)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. März 2000 - 2-22 O 360/98 (https://dejure.org/2000,23015)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Hepatitis C durch Blutpräparat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.04.1991 - VI ZR 178/90

    Übertragung des HIV-Virus als Gesundheitsbeschädigung; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2000 - 22 O 360/98
    Sie vertritt unter Hinweis auf die Entscheidung BGHZ 114, S. 284, die Rechtsauffassung, sie sei vorn Beweis dieses Kausalzusammenhanges befreit und es obliege der Beklagten zu beweisen, daß die Infizierung auf andere Weise erfolgt sei.

    Daß die Übertragung des Erregers einer ernsten Erkrankung auch dann als tatbestandliche Gesundheitsverletzung i.S.v. § 823 Abs. 1 BGB anzusehen ist, wenn die Krankheit noch nicht zum Ausbruch gekommen ist, ist für das HIV-Virus bereits entschieden worden (BGHZ 114, S. 284, S. 289).

  • BGH, 11.06.1996 - VI ZR 202/95

    Darlegungs- und Beweislast im Produkthaftpflichtprozeß

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 10.03.2000 - 22 O 360/98
    Ist nach alledem davon auszugehen, daß die HCV-Infizierung durch ein von der Rechtsvorgängerin der Beklagten in Verkehr gebrachtes und mit Hepatitis-C-Viren verseuchtes Medikament verursacht wurde, so liegt nach gefestigter Rechtsprechung im Produkthaftungsprozeß die Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Rechtswidrigkeit und des Verschuldens auf Seiten der Produzentin (BGH NJW 1996, S. 2507), hier also der Beklagen.
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