Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 2-10 O 434/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Zum Schmerzensgeldanspruch wegen Unfallschaden beim Verlassen eines Aufzuges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 2-10 O 434/11
- OLG Frankfurt, 06.12.2012 - 3 U 169/12
- OLG Frankfurt, 24.01.2013 - 3 U 169/12
- BGH, 04.09.2013 - VI ZR 168/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 17.10.2000 - 14 U 131/99
Verkehrssicherungspflichten für Aufzug in Krankenhaus
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 10 O 434/11
Bei einer älteren Fahrstuhlanlage muss deshalb auch nur diejenige Verkehrssicherheit geboten werden, die bei Ausnutzung der vorhandenen technischen Einrichtungen in einwandfrei funktionierenden Zustand geboten werden kann (OLG Frankfurt, VersR 02, 249). - BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05
Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 10 O 434/11
Derjenige, der sich selbst verletzt bzw. nicht durch eine unmittelbare Handlung des in Anspruch genommenen verletzt wird, hat nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn der in Anspruch genommene in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage für Dritte schafft, z.B. durch Eröffnung eines Verkehrs, Errichtung einer Anlage oder Übernahme einer Tätigkeit, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden ist, ohne dabei diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (Verkehrssicherungspflichtverletzung) (BGH NJW 07, 762; BGH VersR 06, 803). - BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05
Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 10 O 434/11
Derjenige, der sich selbst verletzt bzw. nicht durch eine unmittelbare Handlung des in Anspruch genommenen verletzt wird, hat nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn der in Anspruch genommene in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenlage für Dritte schafft, z.B. durch Eröffnung eines Verkehrs, Errichtung einer Anlage oder Übernahme einer Tätigkeit, die mit Gefahren für Rechtsgüter Dritter verbunden ist, ohne dabei diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (Verkehrssicherungspflichtverletzung) (BGH NJW 07, 762; BGH VersR 06, 803).
- OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07
Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 10 O 434/11
Fortan ist ausschließlich Letzterer dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass niemand zu Schaden kommt (BGH NJW-RR 89, 394; OLG Frankfurt, NJW-RR 08, 1476). - BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88
Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 10 O 434/11
Fortan ist ausschließlich Letzterer dafür verantwortlich, dafür zu sorgen, dass niemand zu Schaden kommt (BGH NJW-RR 89, 394; OLG Frankfurt, NJW-RR 08, 1476). - BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98
Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.05.2012 - 10 O 434/11
Übernimmt ein nicht in den Betrieb eingebundener Dritter vertraglich die Pflicht, darf sich der Übertragende im Allgemeinen auf deren Erfüllung verlassen und muss ohne konkreten Anhaltspunkt für eine Pflichtverletzung nicht alle Einzelheiten kontrollieren (BGH NJW 99, 3633).