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LG Frankfurt/Main, 11.12.2013 - 2-04 O 294/13 |
Zitiervorschläge
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 11. Dezember 2013 - 2-04 O 294/13 (https://dejure.org/2013,53279)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Pensionskasse Hoechst-Gruppe: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Pensionskasse Hoechst-Gruppe: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Kreditverträgen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Widerrufsbelehrung der Pensionskasse Hoechst falsch
- widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 24 U 154/01
Leasingvertrag ist schriftformbedürftig
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2013 - 4 O 294/13
Mit der Formulierung, der Lauf der Widerrufsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, "in dem ich/wir die Annahme des vorgenannten Vertrages erklärt habe/n", wird deshalb bei dem Verbraucher die unzutreffende Vorstellung erweckt, die Frist beginne an dem Tag, an dem die Annahme des Vertragesangebotes erklärt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 126). - BGH, 27.04.1994 - VIII ZR 223/93
Anforderungen an Inhalt und drucktechnische Gestaltung der Widerrufsbelehrung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 11.12.2013 - 4 O 294/13
Es reicht aus, wenn die Widerrufsbelehrung zutreffend und unzweideutig das Ereignis benennt, das nach dem Gesetz den Lauf der Frist auslöst (BGHZ 126, 56).