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   LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 2-08 O 186/20   

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LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 2-08 O 186/20 (https://dejure.org/2021,4559)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.02.2021 - 2-08 O 186/20 (https://dejure.org/2021,4559)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Februar 2021 - 2-08 O 186/20 (https://dejure.org/2021,4559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Versicherungsschutz nach Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Versicherungsschutz nach Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie

  • duslaw.de (Rechtsprechungsübersicht)

    COVID-19: Versicherungsrechtliche Entscheidungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Anspruch auf Entschädigung aus Betriebsschließungsversicherung - Corona-Virus in beiden Fällen nicht vom Versicherungsschutz erfasst

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    In der Liste der Krankheiten der dortigen Versicherungsbedingungen waren sie jedoch nicht enthalten, was wiederum zu dem Umkehrschluss führen konnte, dass die Liste keine abschließende Aufzählung enthält (LG München, 12 O 5895/20, Urteil vom 1.10.2020, juris RN 105) und es stattdessen auf das Spektrum in den §§ 6, 7 IFSG ankommt (LG Hamburg Urteil vom 4.11.2020 - 412 HKO 91/20, BeckRS 2020, 30449 Rn. 33).

    b) Soweit das LG München (LG München I, Urteil vom 1.10.2020 - 12 O 5895/20, NJW 2020, 3461) in einem anderen Verfahren von einer Intransparenz der Versicherungsbedingungen ausging, liegen dem Verfahren ein anderer Sachverhalt und andere Versicherungsbedingungen zu Grunde.

    Eine Klausel, deren Tragweite nur durch den Vergleich mit einer gesetzlichen Vorschrift in ihrer Tragweite erkennbar sei, die aber dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer dieser Versicherung nicht bekannt sei, sei intransparent (LG München I, Urteil vom 1.10.2020 - 12 O 5895/20, NJW 2020, 3461 Rn. 93).

    Es kann vorliegend auch nicht darum gehen, dass der Versicherungsnehmer erst durch den Abgleich der Auflistung in den AVB mit dem Gesetzestext den Versicherungsschutz erkennen kann (so aber wohl LG München 1, Urteil vom 1.10.2020, Az. 12 O 5895/20, Rn. 121), denn der gewährte Versicherungsschutz ergibt sich hier aus den Bedingungen selbst.

  • LG Wiesbaden, 03.11.2020 - 9 O 1111/20

    Betriebsschließungsversicherung - Erfassung von Covid 19 in den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    Der Klageschrift kann mit hinreichender Deutlichkeit entnommen werden, für welche Tage hier Versicherungsleistungen beansprucht werden (so auch LG Wiesbaden Urteil vom 3.11.2020 - 9 O 1111/20, COVuR 2020, 871 Rn. 11).

    Dies impliziert selbst für einen versicherungsrechtlich unbedarften Laien die Vorstellung eines abschließenden Katalogs (LG Wiesbaden, Urteil vom 3.11.2020 - 9 O 1111/20, COVuR 2020, 871 Rn. 15).

    Für eine darüber hinausgehende Auslegung ist angesichts des klaren Wortlauts des Katalogs kein Raum (LG Wiesbaden, Urteil vom 3.11.2020 - 9 O 1111/20, COVuR 2020, 871 Rn. 15).

  • LG Hamburg, 04.11.2020 - 412 HKO 91/20

    Coronapandemie: Betriebsschließungsversicherung muss zahlen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    Soweit das LG Hamburg (Urteil vom 4.11.2020 - 412 HKO 91/20) von einem Haftungseinschluss in Bezug auf Covid-19 auf Grund einer Mehrdeutigkeit nach § 305c II BGB ausging, und unter anderem argumentierte, dass Prionenerkrankungen ausgeschlossen waren, ist zuzugestehen, dass für den angesprochenen Versicherungsnehmer der Schluss nahesteht, dass diese Krankheiten grundsätzlich von den Bedingungen erfasst werden, sonst bedürfte es keines Ausschlusses.

    In der Liste der Krankheiten der dortigen Versicherungsbedingungen waren sie jedoch nicht enthalten, was wiederum zu dem Umkehrschluss führen konnte, dass die Liste keine abschließende Aufzählung enthält (LG München, 12 O 5895/20, Urteil vom 1.10.2020, juris RN 105) und es stattdessen auf das Spektrum in den §§ 6, 7 IFSG ankommt (LG Hamburg Urteil vom 4.11.2020 - 412 HKO 91/20, BeckRS 2020, 30449 Rn. 33).

  • LG Hamburg, 26.11.2020 - 332 O 190/20

    Allgemeine Bedingungen zu einer Betriebsschließungsversicherung: Ausschluss der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    Dem Versicherungsnehmer wird durch die Klausel auch ausreichend vor Augen geführt, welchen Versicherungsschutz er erhält (LG Hamburg, COVuR 2021, 37 Rn. 32).

    Insofern würde ein Abgleich auch gar nichts nützen, da zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages zukünftige Erreger noch gar nicht im Gesetz enthalten sein können (LG Hamburg Urteil vom 26.11.2020 - 332 O 190/20, COVuR 2021, 37 Rn. 32).

  • LG Mannheim, 29.04.2020 - 11 O 66/20

    Versicherungsschutz bei Betriebsschließung aufgrund der Coronavirus-Krise

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    Dies war der Fall im Rahmen der vor dem LG Mannheim streitgegenständlichen Versicherungsbedingungen (LG Mannheim, Urteil vom 29.4. 2020 - 11 O 66/20, r+s 2020, 338).

    Hiernach gehe der durchschnittliche Versicherungsnehmer davon aus, dass alle unter die §§ 6 und 7 IfSG fallenden Erreger und Krankheiten Grundlage der versicherten Betriebsunterbrechung sein können, wenn die Bedingungen einer Betriebsunterbrechungsversicherung keine enumerative Aufzählung von verschiedenen Erregern bzw. Krankheiten enthalten, sondern die §§ 6, 7 IfSG in Bezug nehmen (LG Mannheim, Urteil vom 29.4. 2020 - 11 O 66/20 r+s 2020, 338).

  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 200/16

    Rechtsschutzversicherung: Intransparenz der so genannten Vorerstreckungsklausel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, dass sie die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGH, NJW 2018, 2710 Rn. 25).
  • LG Köln, 26.11.2020 - 24 O 252/20

    Müssen die Versicherungen den Betreibern von Lokalen und Gaststätten eine

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    Ob juristisch besonders qualifizierte Personen Bedenken wegen des Umfangs des Deckungsschutzes entwickeln, ist für die Auslegung nicht maßgeblich (LG Köln Urteil vom 26.11.2020 - 24 O 252/20, Rn. 40).
  • BGH, 27.01.2010 - IV ZR 50/09

    Ausgleichsanspruch der Gebäudeversicherung gegen die Haftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    Von dem typischen Versicherungsnehmer einer solchen Versicherung könne nicht erwartet werden, dass er den Text der Auflistung Wort für Wort mit dem IfSG vergleicht, wobei er sich den Text noch selbst besorgen muss (vgl. BGH r + s 2010, 199 Rn. 13).
  • LG Flensburg, 10.12.2020 - 4 O 153/20

    § 1 AVB Betriebsschließung umfasst auch das Corona-Virus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    Soweit das LG Flensburg (Urteil vom 10.12.2020 - 4 O 153/20) von einer Intransparenz ausging und als Folge annahm, dass der Versicherungsschutz sich auch auf das Coronavirus erstrecke, fehlt es vorliegend an einer Vergleichbarkeit der dortigen Versicherungsbedingungen mit den AVB der Beklagten, da hier anders als vor dem LG Flensburg durch die Nichtaufnahme eines ausdrücklichen Hinweises auf die §§ 6,7 IfSG und die zusätzliche Aufnahme des Wortes "nur" in den Versicherungsbedingungen eindeutig und unmissverständlich ein abschließender Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern anzunehmen ist.
  • LG Stuttgart, 07.12.2020 - 18 O 270/20

    Keine Schließung durch die "zuständige Behörde" durch Allgemeinverfügung oder

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.02.2021 - 8 O 186/20
    Der durchschnittliche und verständige Versicherungsnehmer käme nicht auf die Idee, unter Influenzaviren, Marburgvirus, Ebolavirus und Norwalk-ähnliche Viren das Coronavirus zu fassen (LG Stuttgart Urteil vom 7.12.2020 - 18 O 270/20, COVuR 2021, 41 Rn. 11, beck-online).
  • BGH, 12.07.2017 - IV ZR 151/15

    Versicherungsschutz gegen Leitungswasser in der Gebäudeversicherung:

  • LG Oldenburg, 21.10.2020 - 13 O 1637/20

    Corona: Kein Anspruch auf Leistung aus Betriebsschließungsversicherung

  • LG Bayreuth, 15.10.2020 - 22 O 207/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

  • LG Bayreuth, 15.10.2020 - 21 O 281/20

    Leistungen aus Betriebsschließungsversicherung nach behördlicher Maßnahme wegen

  • LG Ellwangen/Jagst, 17.09.2020 - 3 O 187/20

    Betriebsschließungsversicherung - Restaurant mit gehobener Gastronomie

  • LG Bochum, 15.07.2020 - 4 O 215/20

    Corona-Krise: Ansprüche aus Betriebsschließungsversicherung?

  • LG Heidelberg, 08.12.2020 - 2 O 156/20

    Ansprüche aus der Betriebsunterbrechungsversicherung wegen Betriebsschließung

  • OLG Hamm, 15.07.2020 - 20 W 21/20

    Zum Deckungsschutz aus einer Betriebsschließungsversicherung bei einer

  • LG Siegen, 08.06.2021 - 1 O 237/20

    Betriebsschließungsversicherung - Versicherungsschutz Corona-Pandemie

    COVID-19 ist auch entgegen der Ansicht der Klägerin nicht unter Influenza-Viren oder hämorrhagisches Fieber zu fassen; es ist allgemein bekannt, dass es sich um unterschiedliche Viren handelt (vergleiche Landgericht Stuttgart, Urteil vom 02.11.2020 - 18 O 264/20 Rn. 8 = COVuR 2020, 871; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 12.02.2021 - 8 O 186/20 Rn. 43 [BeckRS 2021, 3243, dort auch zum Marburg Virus, Ebola Virus und anderen; Nugel, ZfS 2020, 672, 673]).
  • LG Siegen, 01.06.2021 - 1 O 374/20

    Auslegung von Versicherungsbedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

    Covid19 ist auch entgegen der Ansicht des Klägers nicht unter Influenza-Viren zu fassen; es ist allgemein bekannt, dass es sich um unterschiedliche Viren handelt (vergleiche Landgericht Stuttgart, Urteil vom 02.11.2020 - 18 O 264/20 Rn. 8 = COVuR 2020, 871; Landgericht Frankfurt, Urteil vom 12.02.2021 - 8 O 186/20 Rn. 43 [BeckRS 2021, 3243, dort auch zum Marburg Virus, Ebola Virus und anderen; Nugel, ZfS 2020, 672, 673]).
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