Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 2/03 O 824/06, 2-03 O 824/06, 2/3 O 824/06, 2-3 O 824/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- kanzlei.biz
Störerhaftung durch Download von Computerspielen
- internetpiraterie-portal.de
Haftung des Anschlussinhabers bei Erfassung durch die Firma Logistep AG.
- logistepag.com
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung
- beck.de (Leitsatz)
Störerhaftung für Download von Computerspielen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Inhaber des Internetanschlusses haftet für rechtswidrige Tauschbörsennutzung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 2/03 O 824/06, 2-03 O 824/06, 2/3 O 824/06, 2-3 O 824/06
- OLG Frankfurt, 16.11.2007 - 11 U 27/07
- LG Frankfurt/Main, 13.03.2008 - 3 O 824/06
Papierfundstellen
- MMR 2007, 804
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 3 O 824/06
Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus (BGH GRUR 2004, 860, 864).Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH GRUR 2004, 860, 864).
- LG Hamburg, 21.04.2006 - 308 O 139/06
Schutzrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Musikaufnahmen über ein …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 3 O 824/06
Dies gilt umso mehr, wenn die Überlassung an einen Jugendlichen erfolgt, bei denen sich möglicherweise das Unrechtsbewusstsein für solche Verletzungen noch nicht in gebotenem Maße entwickelt hat (LG Hamburg, nicht rechtskräftig, ZUM 2006, 661). - BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02
Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 3 O 824/06
Adäquat ist eine Bedingung dann, wenn das Ereignis im Allgemeinen und nicht nur unter besonders eigenartigen, unwahrscheinlichen und nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge außer Betracht zu lassenden Umständen geeignet ist, einen Erfolg der fraglichen Art herbeizuführen (BGH NJW 2005, 1420, 1421). - BGH, 09.06.1983 - I ZR 70/81
Anforderungen an den Ursachenzusammenhang zwischen einem urheberrechtswidrigen …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 12.04.2007 - 3 O 824/06
Dabei muss sich auch die Verpflichtung, geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche die Rechtsverletzungen soweit wie möglich verhindert werden, im Rahmen des Zumutbaren und Erforderlichen halten (BGH GRUR 1984, 54, 55).
- AG Frankfurt/Main, 17.09.2009 - 31 C 975/08
Filesharing Störerhaftung bei Kindern
Das erkennende Gericht folgt demgegenüber dem Urteil des LG Frankfurt vom 12.04.2007, MMR 2007, 804 ff, in dem ausgeführt wird, dass die Prüf- und Handlungspflichten des Anschlussinhabers sich nicht darauf erstrecken, bereits die Installation von potentiell rechtsverletzenden Programmen wie Filesharing-Systemen, Email-Programmen oder Chatsoftware in jedem Fall zu verhindern.