Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 2/09 S 45/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Rückbau einer rechtswidrigen baulichen Veränderung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Seitliche Garteneinfassung ist keine "Markise"!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohneigentumsrecht: Anbringen von Fenstern und Lichtspots stellt genehmigungspflichtige bauliche Veränderung dar - Verjährung eines Beseitigungsanspruchs führt nicht zur Legalisierung einer baulichen Veränderung
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Seitliche Vorgarteneinfassung einer Pizzeria ist keine "Markise"! (IMR 2016, 247)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kein Anschluss eines überdimensionierten Pizzaofens an einen normalen Kaminzug! (IMR 2016, 1068)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 26.05.2011 - 33 C 5168/10
- LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 2/09 S 45/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 9 S 45/11
Wie der Bundesgerichtshof zwischenzeitlich entschieden hat (BGH NZM 2015, 495) ist im Falle einer vereinbarungswidrigen Nutzung durch den Sondereigentümer für den Beginn der Verjährung nicht die Frage entscheidend, ob es sich um eine einheitliche Dauerhandlung oder um wiederholte Störungen handelt, die jeweils neue Ansprüche begründen.Auch insoweit hat der Bundesgerichtshof in letzter Zeit (vgl. BGH NZM 2015, 495; NZM 2015, 787) grundlegend geklärt, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche verwirken können, wenn der Verjährungszeitraum noch nicht eingetreten ist.
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14
Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 9 S 45/11
Auch insoweit hat der Bundesgerichtshof in letzter Zeit (vgl. BGH NZM 2015, 495; NZM 2015, 787) grundlegend geklärt, unter welchen Voraussetzungen Ansprüche verwirken können, wenn der Verjährungszeitraum noch nicht eingetreten ist.Jedenfalls wenn es um neue, eigenständige Störungen geht, ist für jede Störung bei der Verwirkung zu fragen, ob das erforderliche Zeitmoment in Gestalt einer vorangehenden langjährigen Duldung besteht (BGH NZM 2015, 787).
- BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04
Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 9 S 45/11
Die im Rahmen des Einwandes der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmomentes maßgebliche Frist beginnt daher mit jeder neuen Einwirkung jeweils neu zu laufen (BGH NJW-RR 2006, 235; vgl. auch BGH GRUR 2012, 928). - BGH, 14.12.2012 - V ZR 224/11
Wohnungseigentum: Erfordernis der Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der eine …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 9 S 45/11
Bei einer erheblichen optischen Veränderung des Gesamteindruckes ist, wie der BGH ausdrücklich betont, ein Nachteil regelmäßig anzunehmen (vgl. zuletzt BGHZ 196, 45 mwN). - BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11
Honda-Grauimport
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2015 - 9 S 45/11
Die im Rahmen des Einwandes der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmomentes maßgebliche Frist beginnt daher mit jeder neuen Einwirkung jeweils neu zu laufen (BGH NJW-RR 2006, 235; vgl. auch BGH GRUR 2012, 928).