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   LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 3-05 O 96/12, 3/05 O 96/12, 3/5 O 96/12, 3-5 O 96/12   

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https://dejure.org/2012,39821
LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 3-05 O 96/12, 3/05 O 96/12, 3/5 O 96/12, 3-5 O 96/12 (https://dejure.org/2012,39821)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18.12.2012 - 3-05 O 96/12, 3/05 O 96/12, 3/5 O 96/12, 3-5 O 96/12 (https://dejure.org/2012,39821)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 18. Dezember 2012 - 3-05 O 96/12, 3/05 O 96/12, 3/5 O 96/12, 3-5 O 96/12 (https://dejure.org/2012,39821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Erläuterung eines Unternehmensvertrags durch den Vorstand

  • Betriebs-Berater

    Nachweis der Legitimationsübertragung eines Aktionärsvertreters in der Hauptversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 119
  • NZG 2013, 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12
    Dabei ist unbeachtlich, dass die andere Vertragspartei eine GmbH ist (h. M. vgl. BGH NJW 1989, 295; NJW 1992, 1452; Paschos in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht,.
  • BGH, 22.05.1989 - II ZR 206/88

    Zustellung der Anfechtungsklage gegen eine Aktiengesellschaft; Anforderungen an

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12
    Zwar ist weithin anerkannt, dass die Ausübung der Anfechtungsbefugnis ungeachtet ihrer Kontrollfunktion den für die private Rechtsausübung auch sonst geltenden Schranken - hier dem aus § 242 BGB folgenden Verbot des individuellen Rechtsmissbrauchs - unterliegt und dass eine rechtsmissbräuchlich erhobene Anfechtungsklage unbegründet ist (vgl. BGHZ 107, 296, 310 f.; Kammerurteil vom 2.10.2007 - 3-05 O 177/07 - AG 2007, 824).
  • BGH, 30.01.1992 - II ZB 15/91

    Anmeldung zum Handelsregister bei Unternehmensvertrag

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12
    Dabei ist unbeachtlich, dass die andere Vertragspartei eine GmbH ist (h. M. vgl. BGH NJW 1989, 295; NJW 1992, 1452; Paschos in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht,.
  • BGH, 21.06.2010 - II ZR 24/09

    Aufsichtsratsbericht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12
    Da sie dies nicht getan hat, kann sie sich im vorliegenden Verfahren aus dem Rechtsgedanken des "venire contra factum proprium" der an das objektiven Gesamtbild eines widersprüchlichen Verhaltens anknüpft (vgl. BGH NZG 2010, 943), nicht auf eine nicht gegebene Legitimationsübertragung für die streitgegenständliche Hauptversammlung berufen und damit auch nicht auf einen nicht wirksam eingelegten Widerspruch durch die Klägerin zu 1) für den Kläger zu 3).
  • BGH, 18.10.2010 - II ZR 270/08

    Zur Abfindung in Aktien nach einer Eingliederung und einem Spruchverfahren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12
    Die Festsetzung eines niedrigeren als des vereinbarten Ausgleichs ist im Spruchverfahren nicht statthaft (allg. M.: vgl. BGH DStR 2010, 2528; Drescher in Spindler/Stilz, AktG 2. Aufl., § 11 SpruchG Rz. 3; Paulsen in MünchKomm, AktG, 3. Aufl., § 304 Rz. 182 m.w.Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 02.10.2007 - 5 O 177/07

    Aktiengesellschaft: Rechtsmissbräuchlichkeit der gerichtlichen Anfechtung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12
    Zwar ist weithin anerkannt, dass die Ausübung der Anfechtungsbefugnis ungeachtet ihrer Kontrollfunktion den für die private Rechtsausübung auch sonst geltenden Schranken - hier dem aus § 242 BGB folgenden Verbot des individuellen Rechtsmissbrauchs - unterliegt und dass eine rechtsmissbräuchlich erhobene Anfechtungsklage unbegründet ist (vgl. BGHZ 107, 296, 310 f.; Kammerurteil vom 2.10.2007 - 3-05 O 177/07 - AG 2007, 824).
  • OLG Stuttgart, 23.07.2003 - 20 U 5/03

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage: Klagebefugnis eines von einem anonymen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12
    Unbeachtlich ist, dass er sich in der streitgegenständlichen Hauptversammlung von der Klägerin zu 1) als Legitimationsaktionär hat vertreten lassen, da die in § 129 Abs. 3 AktG für die Hauptversammlung vorausgesetzte Ermächtigung sich nur auf die versammlungsbezogenen Rechte bezieht und an der Klagebefugnis des eigentlichen Aktionärs nichts ändert (vgl. OLG Stuttgart AG 2003, 588).
  • KG, 10.12.2009 - 23 AktG 1/09

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 18.12.2012 - 5 O 96/12
    Es kann hier dahingestellt bleiben, ob letztlich der Auffassung des KG (AG 2010, 166) - jedenfalls bei Sammelverwahrung der Aktien bei einer Wertpapiersammelbank - zu folgen ist, dass bei der der sog. Legitimationsübertragung gem. § 129 Abs. 3 Satz 1 AktG die Übertragung des Besitzes an den Aktien auf den Dritten als Vertreter erforderlich ist, der gegenüber der Gesellschaft als durch den Aktienbesitz legitimierter Vollrechtsinhaber auftritt, d.h. die Übergabe des Besitzes oder eines Übergabesurrogats erfolgen muss.
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