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   LG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - 2-03 O 643/06   

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LG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - 2-03 O 643/06 (https://dejure.org/2007,30608)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.07.2007 - 2-03 O 643/06 (https://dejure.org/2007,30608)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Juli 2007 - 2-03 O 643/06 (https://dejure.org/2007,30608)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 22.06.2006 - 6 U 4/06

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für die MBST-KernspinResonanzTherapie

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - 3 O 643/06
    Die Berufung der Beklagten wurde durch Urteil des 6. Zivilsenates des OLG Frankfurt am Main vom 22.06.2006 - 6 U 4/06 - mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass es im Unterlassungsausspruch nach den Worten "im geschäftlichen Verkehr für die M Therapie" heißt "wie in der Anlage 4 Krankenkassenunterlagen zur M-Therapie".

    Insoweit nimmt die Kammer Bezug auf die Ausführungen des 6. Zivilsenates des OLG Frankfurt a. M. auf S. 6/7 seines im einstweiligen Verfügungsverfahren vorliegend ergangenen Urteils vom 22.06.2006 - 6 U 4/06.

    Der Werbende übernimmt in einem derartigen Fall die Verantwortung für die uneingeschränkte Richtigkeit der getroffenen Aussage, die er im Streitfall dann auch beweisen muss (vgl. BGH vom 7.3.1991, GRUR 1991, 848/849 - Rheumalind II.; OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng und dessen bereits zitiertes Urteil vom 22.06.2006 - 6 U 4/06 - im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren).

    Vorliegend hat der Kläger - in Übereinstimmung mit den Ausführungen des 6. Zivilsenates in seinem, im einstweiligen Verfügungsverfahren ergangenen Urteil vom 22.06.2006 - 6 U 4/06, dort Seite 4 - anhand der von ihm vorgelegten Unterlagen, insbesondere den in früheren Gerichtsverfahren eingeholten Sachverständigengutachten von Prof. Dr. K, K, vom 19.11.1996, von Prof. Dr. med.

  • OLG Frankfurt, 20.02.2003 - 6 U 18/02

    Darlegungs- und Beweislast in einem Zivilprozess um die tatsächlichen Wirkungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - 3 O 643/06
    Der Werbende übernimmt in einem derartigen Fall die Verantwortung für die uneingeschränkte Richtigkeit der getroffenen Aussage, die er im Streitfall dann auch beweisen muss (vgl. BGH vom 7.3.1991, GRUR 1991, 848/849 - Rheumalind II.; OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng und dessen bereits zitiertes Urteil vom 22.06.2006 - 6 U 4/06 - im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren).

    Vielmehr ist es zunächst die Sache des Werbenden, die wissenschaftlichen Erkenntnisse substantiiert vorzutragen, auf die er seine Behauptung stützt (OLG Frankfurt, 6. Zivilsenat, GRUR-RR 2003, 295, 296 - Roter Ginseng).

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - 3 O 643/06
    Der Werbende übernimmt in einem derartigen Fall die Verantwortung für die uneingeschränkte Richtigkeit der getroffenen Aussage, die er im Streitfall dann auch beweisen muss (vgl. BGH vom 7.3.1991, GRUR 1991, 848/849 - Rheumalind II.; OLG Frankfurt a. M. GRUR-RR 2003, 295 - Roter Ginseng und dessen bereits zitiertes Urteil vom 22.06.2006 - 6 U 4/06 - im vorausgegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren).
  • LG Stuttgart, 31.08.2005 - 42 O 62/02
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.07.2007 - 3 O 643/06
    S vom 18.04.2005 (Anlage K 10), das in einem Verfahren bei dem Landgericht Stuttgart - 42 O 62/02 KfH - eingeholt wurde, substantiiert vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass es nicht gesicherter Erkenntnis der medizinischen Wissenschaft entspricht, dass die Anwendung der Magnetfeldtherapie zu den von der Beklagten in den beanstandeten Werbeaussagen beschriebenen Erfolgen führt.
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