Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 2-03 O 408/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63294
LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 2-03 O 408/18 (https://dejure.org/2019,63294)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.11.2019 - 2-03 O 408/18 (https://dejure.org/2019,63294)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. November 2019 - 2-03 O 408/18 (https://dejure.org/2019,63294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,63294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 20.10.2016 - 6 U 2046/16

    "Acryl" und "Cotton" als Textilfaserkennzeichnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Dem entgegenstehenden Urteil des OLG München (GRUR-RR 2017, 11) sei nicht zu folgen.

    Die Kammer folgt der Rechtsprechung des OLG München, GRUR-RR 2017, 11, dass ein Textilerzeugnis, das als deutsche Textilfaserbezeichnung anstelle des Begriffs gemäß Anhang I Nr. 26 zur TextilKennzVO "Polyacryl" den Begriff "Acryl" bzw. "Acrylic" aufweist, gegen das Kennzeichnungsgebot gemäß den Art. 5 Abs. 1, 15 Abs. 3, 16 Abs. 1, Abs. 3 TextilKennzVO verstößt.

    In diesem Zusammenhang ist nämlich, worauf das OLG München in seiner Entscheidung, GRUR-RR 2017, 11 Rn. 54, zutreffend hingewiesen hat, zu berücksichtigen, dass der Verbraucher nicht ohne Weiteres Kenntnis darüber hat, was sich hinter dem verwendeten Begriff "Acryl" verbirgt und dieser Begriff im Textilbereich möglicherweise als Synonym zu "Polyacryl" benutzt wird.

  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Danach ist die Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist und sich der Abmahnende bei der Geltendmachung von sachfremden Absichten leiten lässt, die als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2009, 1180 Rn. 20).

    Es müssen daher über die mit der Rechtsverfolgung einhergehenden Vorteile, die der Gläubiger aus Prozesskostenerstattung, Abmahnpauschalen oder Vertragsstrafen zieht, und die dem Schuldner dadurch entstehenden Nachteile hinaus weitere Umstände hinzutreten, die die Missbräuchlichkeit der Geltendmachung des Anspruchs dartun (BGH GRUR 2009, 1180).

  • OLG Frankfurt, 14.12.2006 - 6 U 129/06

    Rechtsmissbrauch bei Kostenfreistellung durch Anwalt

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass auch ein wirtschaftlich unbedeutendes Unternehmen Wettbewerber abmahnen darf und ihm ein nachvollziehbares Interesse an der Abmahnung zuzubilligen ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2007, 56 juris-Rn. 20 - sprechender Link).

    Auch im Falle von - hier nicht streitgegenständlichen - ca. 200 Abmahnungen ist von dem OLG Frankfurt am Main in einem Einzelfall noch kein Rechtsmissbrauch bejaht worden (OLG Frankfurt am Main, GRUR-RR 2007, 56 juris-Rn. 23 ff.).

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Damit zeigt sie, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (BGH, GRUR 1998, 1045, 1046 - Brennwertkessel).
  • BGH, 24.03.2016 - I ZR 7/15

    Textilkennzeichnung - Wettbewerbsverstoß: Bestimmungen über die Kennzeichnung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Bestimmungen, die der Kennzeichnung von Textilprodukten dienen, dienen dem Schutz der Verbraucher und stellen damit Marktverhaltensregelungen dar im Sinne des § 3a UWG (vgl. BGH, GRUR 2016, 1068 Rn. 14 - Textilkennzeichnung; OLG München, a.a.O., Rn. 43; LG Düsseldorf, Urt. v. 09.08.2018, Az.: 14c O 41/18 = Anlage AS 6 = Bl. 206 - 212 d.A.; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 3a Rn. 1.211).
  • BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09

    Coaching-Newsletter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Eine geschäftliche Handlung im Sinne des UWG ist jedes Verhalten einer Person zu Gunsten des eigenen oder fremden Unternehmens, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren und Dienstleistungen objektiv zusammenhängt (BGH, GRUR 2012, 74, 76 - Coaching-Newsletter, m.w.N.).
  • BGH, 14.02.2019 - I ZR 6/17

    Kündigung der Unterlassungsvereinbarung - Wettbewerbsrechtliches

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Das ist etwa der Fall, wenn der Prozessbevollmächtigte des Klägers das Abmahngeschäft "in eigener Regie" betreibt, allein um Gebühreneinnahmen durch die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu erzielen (vgl. BGH, NJW 2019, 2024 Rn. 21; GRUR 2019, 199 Rn. 20 und 21 - Abmahnaktion II; GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 241/03

    Prostitutionswerbung und Jugendschutz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht, wobei an das Bestehen jenes Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen sind (BGH, GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; BGH, GRUR 2006, 1042, Rn. 16 - Kontaktanzeigen).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.11.2019 - 3 O 408/18
    Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG ist jeder Unternehmer, der mit einem oder mehreren Unternehmern als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis steht, wobei an das Bestehen jenes Wettbewerbsverhältnisses keine hohen Anforderungen zu stellen sind (BGH, GRUR 2004, 877, 878 - Werbeblocker; BGH, GRUR 2006, 1042, Rn. 16 - Kontaktanzeigen).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 187/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahntätigkeit eines Kleinunternehmers

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht