Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 2-03 O 4/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47501
LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 2-03 O 4/19 (https://dejure.org/2019,47501)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19.12.2019 - 2-03 O 4/19 (https://dejure.org/2019,47501)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 19. Dezember 2019 - 2-03 O 4/19 (https://dejure.org/2019,47501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,47501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 22 KUG, § 23 KUG
    Zur Selbstöffnung der Privatsphäre bei einer Bildberichterstattung.

  • kanzlei.biz

    Privates in der Öffentlichkeit: Verwirkung des Privatsphäreschutzes?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung (BVerfG NJW 2008, 1793 Rn. 68 - Caroline von Hannover; BGH GRUR 2013, 1065 Rn. 13 - Eisprinzessin Alexandra m.w.N.).

    Insofern ist es verfassungsrechtlich nicht angezeigt, dem Veröffentlichungsinteresse den Vorrang vor dem Persönlichkeitsschutz einzuräumen (BVerfG NJW 2008, 1793 Rn. 68 - Caroline von Hannover).

    Die hierdurch bestehende Möglichkeit, auf neutrales Archivmaterial zurückzugreifen, berücksichtigt auch Belange des Persönlichkeitsschutzes, da so Belästigungen durch Pressefotografen zumindest in Grenzen gehalten werden können (BVerfG AfP 2001, 212, 216 - Prinz Ernst August von Hannover; BVerfG GRUR 2008, 539, 543 - Caroline von Hannover; Engels/Schulz, AfP 1998, 582; Wandtke/Bullinger-Fricke, a.a.O.).

    Zwar ist es zutreffend, dass eine Bildberichterstattung, die lediglich auf haltlosen Spekulationen beruht, eine Bildberichterstattung von ansonsten vom zeitgeschichtlichen Ereignis nicht betroffenen Personen nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfG NJW 2008, 1793 Rn. 68 - Caroline von Hannover; OLG Köln, Urt. v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 45/48 m.w.N.).

  • BGH, 28.05.2013 - VI ZR 125/12

    Recht am eigenen Bild: Bildberichterstattung über die Teilnahme eines prominenten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Diese Ausnahme gilt aber wiederum nicht für eine Verbreitung, durch die berechtigte Interessen des Abgebildeten gemäß § 23 Abs. 2 KUG verletzt werden (BGH GRUR 2013, 1065 Rn. 10 - Eisprinzessin Alexandra).

    Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH GRUR 2013, 1065 Rn. 12 - Eisprinzessin Alexandra; BGH GRUR 2008, 1024 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca).

    Der Informationsgehalt einer Bildberichterstattung ist im Gesamtkontext, in den das Personenbildnis gestellt ist, zu ermitteln, insbesondere unter Berücksichtigung der zugehörigen Textberichterstattung (BVerfG NJW 2008, 1793 Rn. 68 - Caroline von Hannover; BGH GRUR 2013, 1065 Rn. 13 - Eisprinzessin Alexandra m.w.N.).

  • BGH, 09.04.2019 - VI ZR 533/16

    Beurteilung der Zulässigkeit einer Bildberichterstattung nach dem abgestuften

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Zu Recht weist die Klägerin darauf hin, dass der EGMR zwischen Politikern ("politicians/personnes politiques"), sonstigen im öffentlichen Leben oder im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Personen ("public figures/personnes publiques") und Privatpersonen ("ordinary persons/personnes ordinaires") unterscheidet, wobei einer Berichterstattung über letztere engere Grenzen als in Bezug auf den Kreis sonstiger Personen des öffentlichen Lebens gezogen werde und der Schutz der Politiker am schwächsten sei (vgl. BGH GRUR 2019, 866 Rn. 14 - Eine Mutter für das Waisenkind m.w.N.).

    Der BGH hatte in einem anderen Fall eine Betroffene, deren Prominenz ebenfalls hauptsächlich von ihren Familienmitgliedern ausging, als "relativ prominente Persönlichkeit" eingestuft, nachdem sie jedenfalls dreimal bei öffentlichen Anlässen aufgetreten und über den Tod ihrer Eltern und ihre Adoption vielfach berichtet worden war (BGH GRUR 2019, 866 Rn. 20 - Ein Vormund für das Waisenkind).

  • BGH, 12.06.2018 - VI ZR 284/17

    Entfallen des Schutzes der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Eine Rolle bei der Beurteilung der Selbstöffnung kann auch die Frage spielen, in welchem Umfang und in welcher Intensität (vgl. BGH NJW 2018, 3509 Rn. 27 m. Anm. Lauber-Rönsberg) der Betroffene Tatsachen selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat.

    Eine Äußerung in der Öffentlichkeit führt daher nicht automatisch zu einer generellen Verwirkung des Privatsphärenschutzes (LG Berlin NJW 2016, 1966; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 27.09.2018 - 2-03 O 320/17, BeckRS 2018, 25130; LG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.10.2019 - 2-03 O 500/18, BeckRS 2019, 27254; Erman/Klass, BGB, 15. Aufl. 2017, Anh § 12 Rn. 121a m.w.N.), vielmehr muss die jeweilige Veröffentlichung mit dem von dem Betroffenen der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Teilbereich seiner Intim- bzw. Privatsphäre korrespondieren (BGH NJW 2018, 3509 Rn. 27).

  • OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16

    Unterlassungsansprüche eines Prominenten hinsichtlich der Darstellung eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Zwar ist es zutreffend, dass eine Bildberichterstattung, die lediglich auf haltlosen Spekulationen beruht, eine Bildberichterstattung von ansonsten vom zeitgeschichtlichen Ereignis nicht betroffenen Personen nicht zu rechtfertigen vermag (vgl. BVerfG NJW 2008, 1793 Rn. 68 - Caroline von Hannover; OLG Köln, Urt. v. 19.10.2017 - 15 U 161/16, BeckRS 2017, 143085 Rn. 45/48 m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Denn wie oben dargestellt, handelt es sich um eine - zudem offen als Frage in den Raum gestellte (vgl. BGH NJW 2017, 482) - naheliegende Schlussfolgerung, dass der Ehemann der Klägerin nun mehr Zeit mit ...gut und Klägerin haben dürfte.
  • BGH, 14.05.2002 - VI ZR 220/01

    Marlene Dietrich III

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Befasst sich hiernach die Wortberichterstattung mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis, dürfen von den an diesem Ereignis beteiligten Personen auch Bildnisse veröffentlicht werden, die bei anderer Gelegenheit entstanden sind, wenn sie kontextneutral sind und die Verwendung in dem neuen Zusammenhang keine zusätzliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts bewirkt (BVerfG AfP 2001, 212, 216 - Prinz Ernst August von Hannover; BVerfG NJW 2006, 2835; BGH GRUR 2010, 1029, 1031 - Charlotte im Himmel der Liebe; BGH GRUR 2002, 690, 692 - Marlene Dietrich; Wandtke/Bullinger-Fricke, UrhG, 5. Aufl. 2019, § 23 KUG Rn. 32; Dreier/Schulze/Specht, UrhG, 6. Aufl. 2018, § 23 KUG Rn. 21a).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Befasst sich hiernach die Wortberichterstattung mit einem zeitgeschichtlichen Ereignis, dürfen von den an diesem Ereignis beteiligten Personen auch Bildnisse veröffentlicht werden, die bei anderer Gelegenheit entstanden sind, wenn sie kontextneutral sind und die Verwendung in dem neuen Zusammenhang keine zusätzliche Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts bewirkt (BVerfG AfP 2001, 212, 216 - Prinz Ernst August von Hannover; BVerfG NJW 2006, 2835; BGH GRUR 2010, 1029, 1031 - Charlotte im Himmel der Liebe; BGH GRUR 2002, 690, 692 - Marlene Dietrich; Wandtke/Bullinger-Fricke, UrhG, 5. Aufl. 2019, § 23 KUG Rn. 32; Dreier/Schulze/Specht, UrhG, 6. Aufl. 2018, § 23 KUG Rn. 21a).
  • BGH, 01.07.2008 - VI ZR 243/06

    Shopping mit Putzfrau auf Mallorca

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Ein Informationsinteresse besteht allerdings nicht schrankenlos, vielmehr wird der Einbruch in die persönliche Sphäre des Abgebildeten durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt (BGH GRUR 2013, 1065 Rn. 12 - Eisprinzessin Alexandra; BGH GRUR 2008, 1024 - Shopping mit Putzfrau auf Mallorca).
  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 51/06

    Personen der Zeitgeschichte & abgestuftes Schutzkonzept - Veröffentlichung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 19.12.2019 - 3 O 4/19
    Die Zulässigkeit von Bildnisveröffentlichungen ist nach dem abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG zu beurteilen (BGH GRUR 2007, 527 - Winterurlaub m.w.N.).
  • LG Berlin, 11.06.2015 - 27 O 120/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild:

  • LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17

    Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht

  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 332/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Berichterstattung über die Mitwirkung als

  • LG Frankfurt/Main, 10.10.2019 - 3 O 500/18

    Zur Frage der Selbstöffnung des Betroffenen bei einem Gegenangriff.

  • BGH, 13.04.2010 - VI ZR 125/08

    Charlotte - Zulässigkeit von Bild- und Wortberichterstatttung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht