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   LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 2-03 O 172/19   

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LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 2-03 O 172/19 (https://dejure.org/2020,14586)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.02.2020 - 2-03 O 172/19 (https://dejure.org/2020,14586)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 2-03 O 172/19 (https://dejure.org/2020,14586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • faz.net (Dokument mit Bezug zur Entscheidung, 24.04.2017)

    Wissenschaftliche Debatte: Der enttäuschte Autor lässt seinen Anwalt schreiben

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  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH NJW 2016, 789 Rn. 20; BGH NJW 2016, 56 Rn. 29; BGH NJW 2014, 2029 Rn. 22; jew. m.w.N.).

    Außerhalb des Schutzbereichs des Art. 5 Abs. 1 GG stehen - abgesehen von solchen Tatsachenbehauptungen, die von vornherein Dritten nicht zur Meinungsbildung dienen können (BGH GRUR-RR 2008, 257 Rn. 12 m.w.N.) - aber nur bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen und solche, deren Unwahrheit bereits im Zeitpunkt der Äußerung feststeht, denn an der Aufrechterhaltung und Weiterverbreitung herabsetzender Tatsachenbehauptungen, die als unwahr anzusehen sind, besteht unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit regelmäßig kein schützenswertes Interesse (BGH GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre).

    Alle übrigen Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug genießen den Grundrechtsschutz, auch wenn sie sich später als unwahr herausstellen (BGH GRUR 2013, 312 - IM Christoph; BGH GRUR 2014, 693 Rn. 23 - Sächsische Korruptionsaffäre).

    Auf die Frage, ob die Beklagten sich die angegriffene Äußerung des Rezensenten zu eigen machen (vgl. dazu BGH NJW 2014, 2029 Rn. 20 - Sächsische Korruptionsaffäre; BGH NJW 2017, 2029 - Kopfklinik; BGH GRUR 2010, 458 Rn. 11 - Heute wird offen gelogen), kommt es letztlich nicht an.

  • BGH, 28.07.2015 - VI ZR 340/14

    Löschungsanspruch gegen Äußerungen auf Webseiten Dritter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Vor abwertenden Meinungsäußerungen und Werturteilen bietet § 824 Abs. 1 BGB hingegen keinen Schutz (BGH NJW 2015, 773 Rn. 7; BGH NJW 2018, 2877 - Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerstall; BGH NJW 2016, 56 Rn. 13; jew. m.w.N.).

    Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH NJW 2016, 789 Rn. 20; BGH NJW 2016, 56 Rn. 29; BGH NJW 2014, 2029 Rn. 22; jew. m.w.N.).

    Zudem muss die Unwahrheit der beanstandeten Behauptung positiv feststehen (BGH NJW 2016, 56; BGH NJW 2008, 2262 - Richtigstellungsanspruch des BKA; Soehring/Hoene, a.a.O., § 31 Rn. 6 m.w.N.).

  • LG Köln, 10.10.2012 - 28 O 195/12

    Anforderungen an das Bestehen eines immateriellen Schadensersatzanspruchs wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Die Zuerkennung einer Geldentschädigung kommt daher nur als "ultima ratio" in Betracht, wenn die Persönlichkeit in ihren Grundlagen betroffen ist (LG Köln, Urt. v. 10.10.2012 - 28 O 195/12 Rn. 23 - juris).

    Gleiches gilt für die zugehörige Textberichterstattung, wenn sie geeignet ist, den Betroffenen in den Augen der Öffentlichkeit in ein ungünstiges Licht zu rücken (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2009, 1273; LG Köln, Urt. v. 10.10.2012 - 28 O 195/12).

  • BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08

    Esra

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2010, 763, juris-Rn. 11 - Esra; BGH AfP 2012, 260, juris-Rn. 15; OLG Celle NJW-RR 2001, 335, juris-Rn. 11; Dreier/Schulze, a.a.O., §§ 33 ff. KUG, Rn. 22).

    Dabei kann bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch ein erwirkter Unterlassungstitel in Ansatz gebracht werden, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH NJW 2010, 763, juris-Rn. 11 - Esra; BGH AfP 2012, 260, juris-Rn. 15).

  • BGH, 20.03.2012 - VI ZR 123/11

    Postmortaler Persönlichkeitsschutz: Anspruch der Eltern auf Geldentschädigung für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Hierbei sind insbesondere die Art und Schwere der zugefügten Beeinträchtigung, die Nachhaltigkeit der Rufschädigung, der Grad des Verschuldens sowie Anlass und Beweggrund des Handelns zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 2010, 763, juris-Rn. 11 - Esra; BGH AfP 2012, 260, juris-Rn. 15; OLG Celle NJW-RR 2001, 335, juris-Rn. 11; Dreier/Schulze, a.a.O., §§ 33 ff. KUG, Rn. 22).

    Dabei kann bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch ein erwirkter Unterlassungstitel in Ansatz gebracht werden, weil dieser und die damit zusammenhängenden Ordnungsmittelandrohungen den Geldentschädigungsanspruch beeinflussen und im Zweifel sogar ausschließen können (vgl. BGH NJW 2010, 763, juris-Rn. 11 - Esra; BGH AfP 2012, 260, juris-Rn. 15).

  • BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07

    Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Zudem muss die Unwahrheit der beanstandeten Behauptung positiv feststehen (BGH NJW 2016, 56; BGH NJW 2008, 2262 - Richtigstellungsanspruch des BKA; Soehring/Hoene, a.a.O., § 31 Rn. 6 m.w.N.).

    Beweisbelastet für die Unwahrheit ist der Betroffene, wobei den Störer eine sekundäre Darlegungslast dahin trifft, Belegtatsachen für seine Behauptung anzugeben, da die Beweisführung dem Betroffenen nur dann zumutbar ist, wenn ihm die konkreten Fakten bekannt sind, auf die der Äußernde seine Vorwürfe stützt, und sich der Betroffene so nicht schlechthin ins Blaue hinein verteidigen muss (vgl. BGH NJW 2008, 2262; Palandt/Sprau, BGB, vor § 823, Rn. 32 m.w.N.).

  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 38/03

    Frage als unwahre Tatsachenbehauptung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Wer sich nach Kenntnisnahme von einer ihn betreffenden unwahren, ehrenrührigen Tatsachenbehauptung mit der Geltendmachung eines Berichtigungsanspruchs außergewöhnlich viel Zeit lässt und dafür keine schlüssige Erklärung geben kann, gibt durch sein eigenes Verhalten zu verstehen, dass er die von der falschen Meldung ausgehende Beeinträchtigung für nicht so gravierend hält (vgl. BGH NJW 2004, 1034 - Unechte Frage; BGH GRUR 1998, 415 - Wirtschaftsregister; Soehring/Hoene, a.a.O., § 31 Rn. 20).

    Wartet der Betroffene mehr als sieben Monate zu, soll das der Erforderlichkeit noch nicht entgegenstehen (BGH NJW 2004, 1034 - Unechte Frage), andererseits soll nach dem OLG Karlsruhe nach einem Jahr die Erforderlichkeit entfallen (OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 917; vgl. auch LG Hamburg AfP 2007, 273; Soehring/Hoene, a.a.O., § 31 Rn. 20).

  • OLG Frankfurt, 07.01.2016 - 16 W 63/15

    Berichte über gesellschaftliche Phänomene rechtfertigen keine Individualisierung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Geschützt ist das Recht auch bei der Offenbarung von persönlichen Lebenssachverhalten, die lediglich der Sozial- und Privatsphäre angehören (BGH NJW-RR 2007, 619; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 26 - Pick-Up-Artist).

    Bei der Abwägung des Interesses des Betroffenen, in selbst gewählter Anonymität zu bleiben, auf der einen Seite und dem Berichterstattungsinteresse auf der anderen Seite kann jedoch im Einzelfall auch eine Rolle spielen, ob über das berechtigte Interesse an dem den Gegenstand der Berichterstattung bildenden Geschehen hinaus ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an der konkret handelnden Person besteht (vgl. BVerfG GRUR 2010, 544 Rn. 25 m.w.N.; BVerfG NJW 2016, 3362; OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2016, 1381 Rn. 28 - Pick-Up-Artist; KG Berlin GRUR-RR 2007, 247; OLG München GRUR-RR 2016, 304 Rn. 26).

  • BGH, 13.01.2015 - VI ZR 386/13

    Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Anspruch eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Betroffen ist der Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, das über den Schutz der Privatsphäre hinausgeht und sich als Befugnis des Einzelnen darstellt, grundsätzlich selbst darüber zu entscheiden, ob und wann sowie innerhalb welcher Grenzen seine persönlichen Daten in die Öffentlichkeit gebracht werden (BGH NJW 2015, 776 Rn. 9; BGH NJW 2017, 1550 Rn. 9 - Michael Schumacher).

    Dass die Äußerung die berufliche Sphäre des Betroffenen tangiert, steht der Annahme eines Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht entgegen (BGH NJW 2015, 776 Rn. 9).

  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 172/19
    Auf die Frage, ob die Beklagten sich die angegriffene Äußerung des Rezensenten zu eigen machen (vgl. dazu BGH NJW 2014, 2029 Rn. 20 - Sächsische Korruptionsaffäre; BGH NJW 2017, 2029 - Kopfklinik; BGH GRUR 2010, 458 Rn. 11 - Heute wird offen gelogen), kommt es letztlich nicht an.

    Dementsprechend dürfen Äußerungen im Rahmen der Sozialsphäre grundsätzlich nur im Falle schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, so etwa dann, wenn eine Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder Prangerwirkung zu besorgen ist (BGH NJW 2010, 760 Rn. 21).

  • BVerfG, 07.12.2011 - 1 BvR 2678/10

    Zurückweisung zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche bzgl Äußerungen verletzt

  • OLG Karlsruhe, 08.04.2009 - 6 U 209/07

    Recht eines Unbeteiligten am eigenen Bild; Unterlassung identifizierender

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

  • BGH, 26.11.1997 - I ZR 109/95

    Wirtschaftsregister - Beseitigungsanspruch

  • BGH, 20.05.1969 - VI ZR 256/67

    Umfang der journalistischen Sorgfaltspflicht - Widerruf eines Artikels zur

  • BGH, 09.02.1982 - VI ZR 123/80

    Beurteilung des Aussagegehalts einer inkriminierten Äußerung - Abwägung zwischen

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

  • OLG Karlsruhe, 03.04.2003 - 19 U 168/02

    Verlangen nach Widerruf einer unwahren Tatsachenbehauptung: Fehlendes

  • LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 507/06

    Persönlichkeitsrechtsverletzende Berichterstattung in der Druckausgabe und der

  • OLG Celle, 20.04.2000 - 13 U 160/99

    Presseberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren:

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

  • OLG Frankfurt, 19.12.2019 - 16 U 210/18

    Rechtsstreit "Gaitanides ./. Zenthöfer": Kein Recht auf Vergessenwerden

  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

  • BVerfG, 24.07.2013 - 1 BvR 444/13

    Strafrechtliche Verurteilung von Mitarbeitern einer Flüchtlingsorganisation wegen

  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

  • BGH, 15.09.2015 - VI ZR 175/14

    Persönlichkeitsverletzung eines minderjähriges Kindes: Buchveröffentlichung einer

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 189/06

    "Namensloser Gutachter" keine Schmähkritik

  • OLG München, 17.03.2016 - 29 U 368/16

    Internetpranger

  • BGH, 29.11.2016 - VI ZR 382/15

    Schutz der Privatsphäre: Presseberichterstattung über den Gesundheitszustand

  • KG, 16.03.2007 - 9 U 88/06

    Identifizierende Berichterstattung über Angehörigen der DDR-Grenztruppen

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

  • BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17

    Zu den Voraussetzungen an die gerichtliche Untersagung einer Äußerung als

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BGH, 18.12.2018 - VI ZR 439/17

    Anspruch auf Unterlassen der Bereitsstellung einer identifizierende

  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 3487/14

    Wahre Tatsachenbehauptungen über Vorgänge aus der Sozialsphäre sind grundsätzlich

  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

  • BGH, 04.04.2017 - VI ZR 123/16

    Bewertungsportal macht sich Nutzerbewertungen zu Eigen und haftet für falsche

  • LG Köln, 10.06.2015 - 28 O 564/14

    Unterlassungsanspruch eines im öffentlichen Interesse stehenden Prominenten

  • BVerfG, 18.02.2010 - 1 BvR 2477/08

    Zur Zulässigkeit von Zitaten aus E-Mails

  • BGH, 16.12.2014 - VI ZR 39/14

    Unterlassungsanspruch wegen herabsetzender Äußerungen über ein Unternehmen:

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