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   LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 2-08 S 11/16, 2/08 S 11/16, 2-8 S 11/16, 2/8 S 11/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,19060
LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 2-08 S 11/16, 2/08 S 11/16, 2-8 S 11/16, 2/8 S 11/16 (https://dejure.org/2018,19060)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.06.2018 - 2-08 S 11/16, 2/08 S 11/16, 2-8 S 11/16, 2/8 S 11/16 (https://dejure.org/2018,19060)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 2-08 S 11/16, 2/08 S 11/16, 2-8 S 11/16, 2/8 S 11/16 (https://dejure.org/2018,19060)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    A.2.2.2 AKB
    Beweislast des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung bei behauptetem Diebstahlsversuch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast des Versicherungsnehmers einer Kaskoversicherung bei behauptetem Diebstahlsversuch

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286
    Beweislast des VN bei behauptetem Diebstahlversuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Beweiserleichterungen bei einem behaupteten Diebstahlsversuch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2970
  • NJW-RR 2018, 996
  • VersR 2018, 1244
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1995 - IV ZR 279/94

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 8 S 11/16
    Ein solches äußeres Bild eines Diebstahls sei im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt habe, an dem er es später nicht mehr vorfinde (BGH NJW 1995, 2169 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ; NJW-RR 2002, 671 [BGH 30.01.2002 - IV ZR 263/00] ).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 8 S 11/16
    Die Einschätzung steht insofern in Einklang mit der Entscheidung des BGH, nach der dem Versicherungsnehmer auch für die Behauptung des Vorliegens einer Beschädigung durch mut- oder böswillige Handlungen keine Beweiserleichterungen zugute kommen, da das versicherte Objekt besichtigt werden könne (BGH VersR 1997, 1095).
  • BGH, 30.01.2002 - IV ZR 263/00

    Darlegung des äußeren Bildes eines Kfz-Diebstahls; Glaubwürdigkeit des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.06.2018 - 8 S 11/16
    Ein solches äußeres Bild eines Diebstahls sei im Allgemeinen schon dann gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt habe, an dem er es später nicht mehr vorfinde (BGH NJW 1995, 2169 [BGH 17.05.1995 - IV ZR 279/94] ; NJW-RR 2002, 671 [BGH 30.01.2002 - IV ZR 263/00] ).
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