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   LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 2-25 O 294/11   

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https://dejure.org/2012,54804
LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 2-25 O 294/11 (https://dejure.org/2012,54804)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.07.2012 - 2-25 O 294/11 (https://dejure.org/2012,54804)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Juli 2012 - 2-25 O 294/11 (https://dejure.org/2012,54804)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 29.02.2012 - 19 U 92/11

    Anlageberatung: Abgrenzung Kommissionsgeschäft - Festpreisgeschäft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Anerkannte Rating-Agenturen und Finanzanalysten haben bis dahin unverändert an ihren konstruktiven Einschätzungen sowie der Einstufung als "investmentgrade" (anlagewürdig) festgehalten (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.02.2012, Az. 19 U 92/11, und Urteil vom 29.06.2011, Az. 17 U 213/10, zit. nach juris).

    Es war mithin zum diesem Zeitpunkt nicht damit zu rechnen, dass gerade eine traditionsreiche Investmentbank wie die Emittentin keine Unterstützung durch den amerikanischen Staat erhalten würde (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.02.2012, Az. 19 U 92/11, zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 29.06.2011 - 17 U 213/10

    Anlageberatung durch Banken beim Vertrieb von eigenemittierten Zertifikaten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Über die fehlende Einlagensicherung musste die Beklagte nicht aufklären, da bereits über das Emittentenrisiko aufgeklärt wurde (OLG Frankfurt, Urteil vom 19.06.2011, Az. 17 U 213/10, zit. nach juris).

    Anerkannte Rating-Agenturen und Finanzanalysten haben bis dahin unverändert an ihren konstruktiven Einschätzungen sowie der Einstufung als "investmentgrade" (anlagewürdig) festgehalten (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 29.02.2012, Az. 19 U 92/11, und Urteil vom 29.06.2011, Az. 17 U 213/10, zit. nach juris).

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Er muss richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände informieren (BGH, NJW 1983, 1730; 2004, 1868) und ist auch verpflichtet, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGH, NJW-RR 2005, 1120).
  • BGH, 02.02.1983 - IVa ZR 118/81

    Anlagevermittler - Sorgfaltspflicht - Verschulden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Er muss richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände informieren (BGH, NJW 1983, 1730; 2004, 1868) und ist auch verpflichtet, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGH, NJW-RR 2005, 1120).
  • BGH, 12.05.2005 - III ZR 413/04

    Zustandekommen eines Auskunftsvertrages mit einem Anlageberater

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Er muss richtig und vollständig über alle für die Anlage wichtigen tatsächlichen Umstände informieren (BGH, NJW 1983, 1730; 2004, 1868) und ist auch verpflichtet, das Anlagekonzept auf wirtschaftliche Plausibilität zu überprüfen (BGH, NJW-RR 2005, 1120).
  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 259/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Diese Grundsätze betreffen lediglich Rückvergütungen aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen, deren Rückfluss an die beratende Bank dem Kunden verheimlicht wird (BGH, Urteil vom 26.06.2012, Az. XI ZR 259/11, XI ZR 316/11, XI ZR 355/10, XI ZR 356/10, zit. nach juris).
  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 355/10

    Zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Diese Grundsätze betreffen lediglich Rückvergütungen aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen, deren Rückfluss an die beratende Bank dem Kunden verheimlicht wird (BGH, Urteil vom 26.06.2012, Az. XI ZR 259/11, XI ZR 316/11, XI ZR 355/10, XI ZR 356/10, zit. nach juris).
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Der Anlageberater schuldet aus dem Anlagevertrag zusätzlich zu der Auskunftspflicht über alle objektbezogenen Umstände eine anlegergerechte Beratung (vgl. grundlegend BGH, NJW 1982, 1095).
  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Seiner Aufklärungsverpflichtung im Rahmen eines Anlageberatungsvertrags kann der Berater auch und gerade durch schriftliche Informationen als Ergänzung des Beratungsgesprächs nachkommen (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 687).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 20.07.2012 - 25 O 294/11
    Auch die Vereinbarung eines Entgelts ist nicht erforderlich (vgl. BGHZ 123, 126).
  • BGH, 25.09.2007 - XI ZR 320/06

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen der Finanzierung eines

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 356/10

    Zu Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • OLG Frankfurt, 27.09.2013 - 23 U 200/12

    1. Zu den Voraussetzungen eines SE-Anspruchs wegen einer falschen

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 20.07.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-25 O 294/11, wird zurückgewiesen.

    Das am 20.07.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2-25 O 294/11, ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20.07.2012, 2-25 O 294/11 verurteilt, an die Klägerin EUR 29.365,41 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit sowie EUR 2.629,44 für entgangenen Zinsgewinn aus EUR 30.255,90 im Zeitraum vom 07.02.2007 bis 10.06.2011 Zug-um-Zug gegen Übertragung von Stück 30 Lehman Brothers Treasury Global I Champion (WKN A0MJHE) zu zahlen, 2. die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20.07.2012, 2-25 O 294/11 zu verurteilen, EUR 19.459,24 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit Rechtshängigkeit sowie EUR 3.512,15 für entgangenen Zinsgewinn aus EUR 20.249,40 für den Zeitraum vom 09.02.2007 bis 10.06.2011 Zug-um-Zug gegen Übertragung von Stück 20 Lehman B Lehman Brothers Treasury Express Bonus III (WKN A0MHVV) sowie weitere EUR 2.468,36 zu zahlen.

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