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   LG Frankfurt/Main, 20.12.2002 - 2-21 O 15/02   

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https://dejure.org/2002,5378
LG Frankfurt/Main, 20.12.2002 - 2-21 O 15/02 (https://dejure.org/2002,5378)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20.12.2002 - 2-21 O 15/02 (https://dejure.org/2002,5378)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 20. Dezember 2002 - 2-21 O 15/02 (https://dejure.org/2002,5378)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    KAGG §§ 20, 19 Abs. 2 Nr. 4; BörsG §§ 45, 46
    Haftung wegen Unvollständigkeit des Verkaufsprospekts eines Investmentfonds, wenn kein Hinweis auf überwiegende Anlage am Neuen Markt ("Creativ-Fonds II")

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Die Angabe des Anlageziels "Neuer Markt" nur in einem Halbjahresbericht steht der Prospekthaftung nicht entgegen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 336
  • ZIP 2003, 295
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 22.02.2005 - XI ZR 359/03

    Prospekthaftungsansprüche nach § 20 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften

    Das Landgericht (ZIP 2003, 295) hat der Klage stattgegeben.
  • OLG Frankfurt, 04.11.2003 - 8 U 24/03

    Publikums-Fonds: Vollständigkeit und Richtigkeit des Verkaufsprospekts trotz

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.12.2002 verkündete Urteil des LG Frankfurt am Main, Az.: 2/21 O 15/02, abgeändert.
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2014 - 7 U 296/12

    Erstattung der Kosten eines von einem der Miterben geführten finanzgerichtlichen

    Als Rechtsnachfolger seiner Mutter erwirkte der Kläger gegen den Beklagten Entscheidungen des Landgerichts Duisburg (vom 08.05.2003 - 21 O 15/02 und vom 07.09.2006 - 21 O 198/04) und des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vom 10.12.2004 - 17 U 95/03), in denen festgestellt wurde, dass dem Beklagten weder die Provisionen für Handelsvertretertätigkeit noch die Vergütungen für Wareneinkäufe als Vorabgewinn noch eine höhere Tätigkeitsvergütung als jährlich 300.000,-DM hätten vorab zugewiesen werden dürfen und er den entsprechend geänderten Gewinnverwendungsbeschlüssen zuzustimmen habe.
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