Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 21.01.2010 - 4 O 103/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,43360) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.01.2010 - 4 O 103/08
- OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 09.05.2011 - 23 U 30/10
Einfrieren von Geldern: Anwendbares Recht bei nach EU- Recht und nach einer …
die Beklagte unter Abänderung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 21. Januar 2010 (Az.: 3-4 O 103/08) zu verurteilen, an die Klägerin 86.276,37 EUR nebst jährlicher Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Oktober 2008 zu zahlen, hilfsweise, die Beklagte zu verurteilen, - die empfangene Gutschrift in Höhe von 29.600,-- EUR an die ... AG & Co KGaA in ... zur Gutschrift auf dem Konto Nr. x der C AG, bei dieser - die empfangene Gutschrift in Höhe von 22.260,-- EUR an die ... AG & Co KGaA in ... zur Gutschrift auf dem Konto Nr. x der C AG, bei dieser - die empfangene Gutschrift in Höhe von 34.416,37 EUR an die ... AG & Co KGaA in ... zur Gutschrift auf dem Konto Nr. y der D Corporation bei dieser weiterzuleiten, höchst hilfsweise, die Beklagte zu verurteilen, die Klageforderung auf ein den Restriktionen der Verordnung (EG) 961/2010 unterliegendes Konto der Klägerin bei der Deutschen Bundesbank zu überweisen.