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   LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2-02 O 183/12   

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LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2-02 O 183/12 (https://dejure.org/2013,51957)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21.02.2013 - 2-02 O 183/12 (https://dejure.org/2013,51957)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 2-02 O 183/12 (https://dejure.org/2013,51957)
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  • BGH, 08.05.2012 - XI ZR 262/10

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    Da die Pflichtverletzung feststehen würde, wenn sich der Sachvortrag in der Beweisaufnahme als richtig herausstellt, waren weitere Einzelheiten oder Erläuterungen zur Substantiierung des Beweisantrags nicht erforderlich (vgl. BGH, NJW 2012, 2427).

    Denn den Klägern kommt hierbei die zu einer Beweislastumkehr führende Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens zugute (vgl. BGH, NJW 2012, 2427).

    Sollte ein Anleger in Bezug auf eine vergleichbare Kapitalanlage, die er vor oder nach der streitgegenständlichen erworben hat, erst nach dem Erwerb der jeweiligen Beteiligung Kenntnis von Rückvergütungen erhalten, so kann sich ein Indiz für die fehlende Kausalität der unterlassenen Mitteilung über Rückvergütungen auch daraus ergeben, dass der Anleger an den vergleichbaren - möglicherweise gewinnbringenden - Kapitalanlagen festhält und nicht unverzüglich Rückabwicklung wegen eines Beratungsfehlers begehrt (vgl. BGH, NJW 2012, 2427).

  • OLG München, 14.06.2010 - 19 U 4302/09

    Schadensersatz: Anspruch auf Freistellung von der anwaltlichen Geschäftsgebühr;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    Denn dann dient die außergerichtliche Tätigkeit zumindest auch der Vorbereitung der Prozessführung (vgl. OLG München, WM 2010, 1622; Hartmann, KostenG, 38. Aufl. 2008, Nr. 2300 VV RVG Rn. 3).
  • BGH, 23.07.2009 - III ZR 323/07

    Haftung der Treuhandkommanditistin eines Medienfonds

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    Eine geltungserhaltende Reduktion kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 23.07.2009, Az. III ZR 323/07).
  • BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07

    Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    23 Aus diesem Beratungsvertrag war die Rechtsvorgängerin der Beklagten verpflichtet, über die Höhe der ihr bei Zeichnung zufließenden Provisionen aufzuklären (vgl. BGHZ 170, 226; BGH, NJW 2009, 1416).
  • OLG Frankfurt, 18.11.2011 - 19 U 68/11

    Anlageberatung: Prozessführungsbefugnis des Nachlassverwalters für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    Aus der Entscheidung des 19. Senats des OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 18.11.2011, Az. 19 U 68/11, bei juris) folgt - im Ergebnis - nichts anderes.
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt zwischen der Bank und ihrem Kunden konkludent ein Beratungsvertrag zu Stande, wenn - gleichgültig, ob auf Initiative des Kunden oder aber der Bank - im Zusammenhang mit einer Anlageentscheidung tatsächlich eine Beratung stattfindet (Urteil vom 13.01.2004, Az. XI ZR 355/02).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    Auch die Vereinbarung eines Entgelts ist nicht erforderlich (Urteil vom 06.07.1993, Az. XI ZR 12/93).
  • OLG München, 26.11.2012 - 19 U 2901/12

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    Denn bei einer über das Agio hinausgehenden Provision verschärft sich der Konflikt zwischen den Interessen des Kunden und dem Provisionsinteresse der Bank entsprechend (vgl. OLG München, Urteil vom 26.11.2012, Az. 19 U 2901/12, bei juris).
  • BGH, 24.08.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Erfolglose Gehörsrüge gegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    Diese muss aber von der Bank ungefragt offengelegt werden (vgl. BGH, NJW 2011, 3231).
  • OLG Frankfurt, 10.10.2012 - 23 U 52/11

    Stellung des Treuhandkommanditisten einer Publikums-KG; Prospektfehler durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.02.2013 - 2 O 183/12
    Damit kommt die Vermutung aufklärungspflichtigen Verhaltens auch zu Gunsten des Erblassers zum Tragen (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2012, Az. 23 U 52/11).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

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