Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 3-10 O 38/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- kanzlei.biz
Vergabe von ein- und zweistelligen Domains nach dem Prioritätsprinzip zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 3-10 O 38/09
- LG Frankfurt/Main, 22.10.2009 - 10 O 38/09
- OLG Frankfurt, 05.08.2010 - 11 W 66/09
Papierfundstellen
- MMR 2010, 254
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Frankfurt, 29.04.2008 - 11 U 32/04
Anspruch gegen DENIC auf zweistellige Domain
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 10 O 38/09
Sie hat eine marktbeherrschende Stellung, weil sie in der Bundesrepublik Deutschland als dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (vgl. dazu im Einzelnen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2007, Az. 11 U 24/06 (Kart) und 29.04.2008, Az. 11 U 32/04 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).Dabei kann offen bleiben, ob als maßgebliche Vergleichsgruppe - wie in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.04.2008 (Az. 11 U 32/04 (Kart)) - weiterhin sämtliche Unternehmen anzusehen sind, die für ihre Werbeauftritte im Internet nach der Registrierung unter der Top-Level-Domain ".de" nachsuchen, oder ob sich die Vergleichsgruppe nach der ab dem 23.10.2009 möglichen Registrierung auch ein- und zweistelliger sowie Zifferndomains auf diejenigen beschränkt, die um eine entsprechende Registrierung nachsuchen.
- BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06
Streit um Domainnamen ahd.de
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 10 O 38/09
Stattdessen ist die Vergabe von Domainnamen nach dem Prioritätsprinzip grundsätzlich zulässig und eine darin liegende Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltungsfreiheit Einzelner hinzunehmen, solange der Erwerber einer Domain bei der Registrierung oder dem Halten der Domain nicht rechtsmissbräuchlich handelt (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.2009, Az. I ZR 135/06, zitiert nach Juris). - BGH, 24.06.2003 - KZR 32/01
"Schülertransporte"; Recht eines marktbeherrschenden Unternehmens zur Kündigung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 10 O 38/09
Die Antragsgegnerin kann als Normadressatin des § 20 Abs. 1 GWB ihr unternehmerisches Verhalten grundsätzlich nach eigenem Ermessen so ausgestalten, wie sie es für wirtschaftlich richtig und sinnvoll hält (vgl. dazu BGH, GRUR 2003, 893;… vgl. auch Loewenheim, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht Bd. II GWB, 2006, § 20 Rdn. 71 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 13.02.2007 - 11 U 24/06
Wettbewerbsbeschränkende Diskriminierung: Pflicht der Denic eG zur Registrierung …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 21.10.2009 - 10 O 38/09
Sie hat eine marktbeherrschende Stellung, weil sie in der Bundesrepublik Deutschland als dem sachlich und räumlich relevanten Markt ohne Wettbewerber ist (vgl. dazu im Einzelnen OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.02.2007, Az. 11 U 24/06 (Kart) und 29.04.2008, Az. 11 U 32/04 (Kart), jeweils zitiert nach Juris).