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   LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 3-05 O 8/14   

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https://dejure.org/2014,7911
LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 3-05 O 8/14 (https://dejure.org/2014,7911)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22.04.2014 - 3-05 O 8/14 (https://dejure.org/2014,7911)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 22. April 2014 - 3-05 O 8/14 (https://dejure.org/2014,7911)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darstellung der Verkleinerung des Vorstandes für das einzelne Vorstandsmitglied während seiner laufenden Bestellungsperiode als wichtiger Grund zur Abberufung

  • Wolters Kluwer
  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Beabsichtigte Verkleinerung des Vorstands kein wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitglieds ("Commerzbank")

  • Betriebs-Berater

    Nichtigkeit der Abberufung eines Vorstandsmitglieds der Commerzbank

  • Betriebs-Berater

    Nichtigkeit der Abberufung eines Vorstandsmitglieds der Commerzbank

  • linklaters.com PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank für nichtig erklärt

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wann muss der Vorstand gehen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abberufung eines Vorstandsmitglieds

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    § 84 Abs 3
    Abberufung, Abberufung ohne Grund, Gründe für die Abberufung, Vorstand

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank nichtig

  • Jurion (Kurzinformation)

    Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank für nichtig erklärt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verkleinerung des Vorstandes für das einzelne Vorstandsmitglied kein wichtiger Grund zur Abberufung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Nichtigkeit der Abberufung eines Vorstandsmitglieds der Commerzbank

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verkleinerung des Vorstandes für das einzelne Vorstandsmitglied kein wichtiger Grund zur Abberufung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Keine Verkleinerung des Vorstands - auch wenn der gesamte Bereich abgebaut wird

  • juve.de (Kurzinformation)

    Abberufung unwirksam: Ex-Vorstand siegt gegen Commerzbank

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank ist nichtig - Personalabbau und Verschlankung des Vorstandes rechtfertigt keine Abberufung aus wichtigem Grund

Besprechungen u.ä. (4)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Abberufung eines Vorstandsmitglieds bei einer AG

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Satzungsgemäß beschlossene Vorstandsverkleinerung kein wichtiger Grund für die Abberufung eines Vorstandsmitglieds

  • audit-committee-institute.de PDF, S. 26 (Entscheidungsbesprechung)

    Verkleinerung des Vorstands ist kein Abberufungsgrund

  • fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aktienrecht: (Un-) Zulässigkeit eines Personalabbaus im Vorstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2014, 921
  • BB 2014, 1233
  • NZG 2014, 706
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 U 60/01

    Aktiengesellschaft: Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14
    Ein wichtiger Grund, aus dem der Aufsichtsrat ein Vorstandsmitglied gem. § 84 Absatz 3 AktG abberufen kann, liegt nach ganz herrschender Meinung (vgl. Fleischer in Spindler/Stilz, AktG. 2. Aufl., § 84 Rn 100 mwN) - die die Kammer teilt - dann vor, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis zum Ende der regulären Amtszeit des Vorstandsmitglieds für die Gesellschaft auf Grund von bestimmten Umständen, wie sie in S. 2 der Vorschrift als Beispiels- oder Unterfälle aufgeführt sind, unzumutbar ist (BGH NZG 2007, 189, OLG Stuttgart NZG 2002, 971).
  • BGH, 23.10.2006 - II ZR 298/05

    Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Verlangen der Hausbank bei Insolvenzreife

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14
    Unter dieser Prämisse ist zwar nicht auszuschließen, dass Gründe die nicht in der Person des Abberufenen liegen, sondern nur sog. betriebsbedingte Gründe darstellen, eine Abberufung ggf. rechtfertigen könnten, doch ist ergibt sich daraus, dass in diesen Fällen eine besondere Zurückhaltung geboten ist, und derartige "betriebsbedingte" Gründe eine Abberufung nur rechtfertigen können, wenn der Gesellschaft aus betrieblichen d. h. wirtschaftlichen Gründen ein Festhalten an der Bestellungsentscheidung bis zum Ablauf der Bestellungsperiode nicht zumutbar wäre (BGH NJW-RR 2007, 389 sowie zur Kasuistik mit Rechtsprechungsnachweisen vgl. Tschöpe/Wortmann NZG 2009, 161; Fleischer aaO).
  • LG Frankfurt/Main, 17.12.2013 - 5 O 239/13
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14
    Soweit vertreten wird, dass bei formalen Fehlern bei der Abberufungsentscheidung diese Rechtsfolgen nicht eintreten (vgl. Fleischer aaO Rn 130 mwN) hat die Kammer bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren des Klägers gegen die Beklagten gegen die Abberufung (LG Frankfurt/Main - 3-05 O 239/13 -) dies geprüft - und in ihrem von Kläger auch nicht angegriffenen den Antrag zurückweisenden Urteil vom 17.12.2013 hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • BGH, 23.02.1961 - II ZR 147/58
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14
    Der Aufsichtsrat sollte dem Vorstand die Unternehmensleitung nicht durch Androhung freier Abberufung "aus den Händen winden" und ihn "zu seinem ausführenden Organ" machen können (vgl. BGH NJW 1961, 1306; Fleischer aaO Rn 99, ders. DStR 2006, 1507 mwN).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14

    Zum Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 84 III AktG

    die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. April 2014, Az. 3-05 O 8/14, abzuweisen.
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