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   LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 2-03 O 387/17   

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LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 2-03 O 387/17 (https://dejure.org/2018,62514)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.10.2018 - 2-03 O 387/17 (https://dejure.org/2018,62514)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 2-03 O 387/17 (https://dejure.org/2018,62514)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 59/14

    Kosten für Abschlussschreiben II - Kosten eines Abschlussschreibens nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Ferner steht der Klägerin ein Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren für das Abschlussschreiben vom 16.08.2017 - aufgrund des Sach- und Streitstandes in der mündlichen Verhandlung vom 24.05.2018 - in Höhe von 1.822,96 EUR gemäß den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683, 670 BGB) zu (vgl. BGH GRUR 2015, 822 Rn. 14 - Kosten für Abschlussschreiben II; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 12 Rn. 3.73 m.w.N.).

    Die Wartefrist von in der Regel 2 Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung (vgl. Köhler, a.a.O., § 12 Rn. 3.73a; BGH, GRUR 2017, 1160 Rn. 56/57 - BretarisGenuair; BGH GRUR 2015, 822 Rn. 22 - Kosten für Abschlussschreiben II) ist eingehalten worden.

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 96/04

    Außendienstmitarbeiter - Kein Wettbewerbsverstoß durch bloßes Ausnutzen des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Die Schwelle der als bloßen Folge des Wettbewerbs hinzunehmenden Behinderung ist überschritten, wenn das betreffende Verhalten bei objektiver Würdigung der Umstände in erster Linie auf die Beeinträchtigung der wettbewerblichen Entfaltung des Mitbewerbers und nicht auf die Förderung des eigenen Wettbewerbs gerichtet ist oder wenn die Behinderung derart ist, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise zur Geltung bringen kann (BGH GRUR 2007, 800, Rn. 23 - Außendienstmitarbeiter, m.w.N.; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 36. Aufl. 2018 § 4 Rn. 4.8b).

    Entscheidend ist, ob die Auswirkungen der Handlung auf das Wettbewerbsgeschehen bei objektiver Betrachtung so erheblich sind, dass sie unter Berücksichtigung des Schutzzwecks des Gesetzes von den Marktteilnehmern nicht hingenommen werden müssen (BGH GRUR 2007, 800 Rn. 21 - Außendienstmitarbeiter).

  • OLG Frankfurt, 27.10.2011 - 6 U 179/10

    Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche nach

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Die Gesichtspunkte des Urteils des OLG Frankfurt am Main zum Az.: 6 U 179/10 (ALPLAND, GRUR 2012, 119) bei einer Konstellation eines Zeitraums von 2 Wochen zwischen Angebotsänderung und Abmahnung, führen hier nicht zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs, zumal in Abweichung des dortigen Sachverhaltes hier seit Kenntnis der verfahrensgegenständlichen Angebote spätestens am 18.02.2017 bis zu den Testkäufen durch den Kläger im Mai 2017 mehrere Monate vergangen waren, um etwas an diesem Zustand zu ändern.
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Die Klägerin kann von der Beklagten die Erstattung der geltend gemachten Anwaltskosten für das Abmahnschreiben vom 11.05.2017 in berechtigter - gemäß der Rechtsprechung des BGH (BGH GRUR 2010, 744 - Sondernewsletter) anteiliger - Höhe von 949, 10 EUR inkl.
  • BGH, 30.03.2017 - I ZR 263/15

    BretarisGenuair - Verletzung einer Unionsmarke: Tatbestandswirkung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Die Wartefrist von in der Regel 2 Wochen nach Zustellung der einstweiligen Verfügung (vgl. Köhler, a.a.O., § 12 Rn. 3.73a; BGH, GRUR 2017, 1160 Rn. 56/57 - BretarisGenuair; BGH GRUR 2015, 822 Rn. 22 - Kosten für Abschlussschreiben II) ist eingehalten worden.
  • OLG Frankfurt, 17.08.2017 - 6 W 67/17

    Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Behauptung von Markenschutz ('R im Kreis')

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Das Beschwerdegericht wies die Beschwerde durch Beschluss vom 17.08.2017, 6 W 67/17 , mit der Maßgabe zurück, dass von den erstinstanzlichen Kosten des Eilverfahrens der Antragsteller ¼ und die Antragsgegnerinnen ¾ zu tragen haben.
  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 140/14

    Markenverletzung: Überwachungs- und Prüfungspflichten eines Produkte auf der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Die Beklagte zu 1. und die alleingeschäftsführende Beklagte zu 2. haften nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 2016, 936 - Angebotsmanipulation bei amazon) im Hinblick auf die hier allein verfahrensgegenständlichen Unterlassungsansprüche für die Benutzung der Klagemarke, jedenfalls als Störer.
  • BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01

    Geimeinützige Wohnungsgesellschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Die beklagtenseits erhobene Einrede gemäß § 11 UWG hat keinen Erfolg, da die Verjährung von Unterlassungsansprüchen aufgrund einer dauerhaften Handlung nicht beginnen kann, wenn der Eingriff noch fortdauert (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 11 Rn. 1.21; BGH GRUR 2003, 448, 450 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft).
  • LG Düsseldorf, 09.08.2017 - 2a O 45/17

    Das eigenmächtige Abändern einer fremden Amazon-Artikelbeschreibung ist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Anschließend erwirkte die Beklagte zu 1. am 28.02.2017 beim Landgericht Düsseldorf zum Az.: 2a O 45/17 eine einstweilige Verfügung gegen den Kläger.
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 23.10.2018 - 3 O 387/17
    Unlauter ist eine Maßnahme dann, wenn sie sich zwar (auch) als Entfaltung eigenen Wettbewerbs darstellt, aber das Eigeninteresse des Handelnden unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Wettbewerbsfreiheit weniger schutzwürdig ist als die Interessen der übrigen Beteiligten und der Allgemeinheit (BGH GRUR 2009, 685 Rn. 41 - ahd.de; BGH WRP 2014, 424 Rn. 42 - wetteronline.de).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 164/12

    Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit sogenannter "Tippfehler-Domains"

  • OLG Frankfurt, 05.12.2019 - 6 U 182/18

    Haftung für Markenverletzung bei Veränderung einer von mehreren Händlern

    das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 23.10.2018, Az. 2 - 03 O 387/17 abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • LG Düsseldorf, 19.07.2019 - 10 O 202/18
    Auch hierdurch wird kein einheitlicher Leistungsort für sämtliche im Rahmen der beiden verbundenen Verträge (und deren Rückabwicklung) zu erbringenden Leistungen geschaffen; vielmehr bleibt die Rechtsbeziehung zwischen Verbraucher und Verkäufer im Übrigen, z. B. in Bezug auf Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche, unberührt (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 22.02.2018, 3 O 387/17, n. v.; LG Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2018, 14 O 41/18, n. v.).
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