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   LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 2-24 S 271/17, 32 C 3620/16 (22)   

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https://dejure.org/2018,55260
LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 2-24 S 271/17, 32 C 3620/16 (22) (https://dejure.org/2018,55260)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.05.2018 - 2-24 S 271/17, 32 C 3620/16 (22) (https://dejure.org/2018,55260)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Mai 2018 - 2-24 S 271/17, 32 C 3620/16 (22) (https://dejure.org/2018,55260)
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  • AG Frankfurt/Main, 22.09.2017 - 32 C 3620/16
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 24 S 271/17
    Die Berufung der Kläger gegen das am 22.9.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Az. 32 C 3620/16 (22) - wird zurückgewiesen.
  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 24 S 271/17
    Es handelt sich bei den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, und damit auch bei der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung, um standardisierte Maßnahmen, durch die sofort - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - der Schaden wieder gutgemacht werden soll, den die Annullierung oder die erhebliche Verspätung zur Folge hat (EuGH, Urt. v. 13.10.2011, C-83/10, Rn. 39; Urteil vom 10. Januar 2006, C-344/04, NJW 2006, 351 Rn. 45, 82; Urt. v. 23.10.2012, C-581/10, Rn. 46).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 24 S 271/17
    Es handelt sich bei den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, und damit auch bei der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung, um standardisierte Maßnahmen, durch die sofort - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - der Schaden wieder gutgemacht werden soll, den die Annullierung oder die erhebliche Verspätung zur Folge hat (EuGH, Urt. v. 13.10.2011, C-83/10, Rn. 39; Urteil vom 10. Januar 2006, C-344/04, NJW 2006, 351 Rn. 45, 82; Urt. v. 23.10.2012, C-581/10, Rn. 46).
  • BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 24 S 271/17
    Daher dient die Ausgleichszahlung auch dazu, es dem Fluggast zu ermöglichen, Ersatz seiner materiellen Schäden zu erlangen, ohne im Einzelnen aufwendig deren Höhe darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 30. Juli 2013 - X ZR 113/12 -, Rn. 37, juris).
  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 24 S 271/17
    Es handelt sich bei den in der Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, und damit auch bei der Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung, um standardisierte Maßnahmen, durch die sofort - ohne die Mühen gerichtlicher Geltendmachung - der Schaden wieder gutgemacht werden soll, den die Annullierung oder die erhebliche Verspätung zur Folge hat (EuGH, Urt. v. 13.10.2011, C-83/10, Rn. 39; Urteil vom 10. Januar 2006, C-344/04, NJW 2006, 351 Rn. 45, 82; Urt. v. 23.10.2012, C-581/10, Rn. 46).
  • BGH, 30.09.2014 - X ZR 126/13

    Kein Nebeneinander von Ausgleichszahlung und Minderung wegen Verspätung des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 24.05.2018 - 24 S 271/17
    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 30.9.2014 (Az. X ZR 126/13, NJW 2015, 553) das Recht zur Anrechnung auch dem Reiseveranstalter zugebilligt, zu dessen Leistungspflichten auch die Flugbeförderung gehörte.
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