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   LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 2-12 O 262/16   

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LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 2-12 O 262/16 (https://dejure.org/2018,12321)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.04.2018 - 2-12 O 262/16 (https://dejure.org/2018,12321)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. April 2018 - 2-12 O 262/16 (https://dejure.org/2018,12321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 22.05.2018)

    Cum-Ex-Geschäfte: Depotbank Société Générale wird zu 22,9 Millionen Euro Strafe verurteilt

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 31.05.2018)

    Steuerbetrug: Banken schieben sich die Schuld im Cum-Ex-Skandal zu

Besprechungen u.ä. (2)

  • lindenpartners.eu PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zivilgerichtliche Entscheidung erschwert strafrechtliche Vermögensabschöpfung

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Behandlung von Schadensersatzansprüchen aus Cum-/Ex-Geschäften

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • FG Hessen, 10.03.2017 - 4 K 977/14

    Anrechnung von Kapitalertragsteuer bei cum-/ex-Aktiengeschäften

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    Nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Hessen, Entscheidung vom 10. März 2017, Az. 4 K 977/14, BeckRS 2017, 94604, der sich die Kammer vollumfänglich anschließt, ist die "den Verkaufsauftrag ausführende Stelle" die jeweilige Depotbank, die das KV-Konto führt, mithin die xxxxxxxxxxxxxxx.

    Dafür, dass die xxxxxxxxxxxxxxxxdas für den Verkäufer der Aktien den Verkaufsauftrag ausführende (...) Kreditinstitut" im Sinne des §§ 44 Abs. 1 S. 3 EStG 2007 ist, spricht im Übrigen die Entscheidung des Finanzgerichts Hessen vom 10. März 2017, Az. 4 K 977/14, BeckRS 2017, 94604 Rn. 100, in der es heißt:.

    Bei girosammelverwahrten Aktien, bei denen die Dividendenregulation über Clearstream erfolgt, in dem Clearstream nach Auszahlung der Dividenden Kompensationszahlungen in Höhe der Nettodividende auf Anforderung der Depotbank des Käufers im Rahmen der Regulierung die kontrahierenden Depotstellen des Verkäufers die Depotbank der Aktienverkäufe mit einer Ausgleichszahlung in entsprechender Höhe belastet, liegt eine Einbehaltung der Steuer nur dann vor, wenn die mit der Zahlung in Höhe der Nettodividende belastete Depotbank ihrerseits beim Schuldner der Kapitalerträge in Höhe der Bruttodividende Rückgriff nimmt (Vergleiche Finanzgericht Hessen, Entscheidung vom 10. März 2017, Az. 4 K 977/14, BeckRS 2017, 94604 Rn. 100).".

    Denn nach der überzeugenden Rechtsprechung des Finanzgerichts Hessen aus der Entscheidung vom 10. März 2017, Az. 4 K 977/14, BeckRS 2017, 94604, welche sich mit den so genannten "Kettengeschäften", die nach Auffassung der Kammer hinsichtlich ihrer steuerrechtlichen Behandlung mit den "Back-to-Back-Geschäften" gleichzusetzen sind, auseinandersetzt, ist die Kapitalertragsteuer unabhängig von etwaigen Verrechnungsmechanismen auf jeder einzelnen Handelsstufe einzubehalten.

    Da ein Aktienkäufer nach der Rechtsprechung des Finanzgerichts Hessen davon ausgehen darf, dass eine inländische Depot Bank ihren steuerrechtlichen Steuerabzug nachkommt und die Klägerin insoweit plausibel vorgetragen hat, sich im Hinblick auf die streitgegenständlichen Aktienkäufe bewusst die xxxxxxxxxxxxxxxxals inländische Vertragspartnerin ausgesucht zu haben, hat die Klägerin ihrerseits die ihr obliegende Sorgfalt nicht außer Acht gelassen (Vergleiche FG Hessen, Urteil vom 10. März 2017, Az 4 K 977/14 ).

    So hat das Hessische Finanzgericht hierzu wie folgt ausgeführt (Urteil vom 10.03.2017 - Aktenzeichen 4 K 977/14):.

  • Drs-Bund, 27.05.2013 - BT-Drs 17/13638
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    Dafür spricht im Übrigen auch die Bundestagsdrucksache 17/13638, in der auf Seite 5 die nachfolgenden Ausführungen zu finden sind:.

    Auch insoweit verschafft die Gesetzesbegründung, Bundestagsdrucksache 17/13638, Klarheit, da offensichtlich selbst der Gesetzgeber bei der Neugestaltung des Einkommenssteuergesetzes 2007 davon ausging, dass ein derartiges Geschäft, wie von den Parteien vorliegend betrieben, nur dann Sinn machen kann, wenn der Käufer von dem Verkäufer nicht nur die Aktien ohne Dividendenberechtigung und die Nettodividendenkompensationsleistung, sondern darüber hinaus noch eine darüber hinausgehende Kompensation in Höhe der noch bestehenden Differenz erhält.

    So heißt es auf Seite 17 der Bundestagsdrucksache 17/13638: " Im Ergebnis ist für die Frage, ob ein Erstattungsanspruch besteht, nicht relevant ob der Aktienerwerber gut oder bösgläubig von einem Leerverkäufer erworben hat.

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 30/93

    Kapitalertragsteuer - Steuerschuldner

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    Vor diesem Hintergrund ist es geboten, das Risiko der Nichtabführung der Kapitalertragsteuer durch den Entrichtungspflichtigen und des Ausfalls der Kapitalertragsteuer dem Fiskus zuzuweisen, der sich des Entrichtungspflichtigen als "Verwaltungshelfer" bedient (BFH, Urteil vom 23.4.1996, BFH Aktenzeichen VIIIR3093 VIII R 30/93 , BFHE 181, BFHE 181 Seite 7 ).

    Erst wenn die Steuer ordnungsgemäß einbehalten wurde, liegt eine Erhebung der Steuer i.S.d. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG vor (BFH, Urteil vom BFH 23.4.1996 a.a.O.).

  • BGH, 05.02.2015 - IX ZR 167/13

    Steuerberaterhaftung: Kompensation steuerlicher Nachteile des fehlerhaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    Nach der Rechtsprechung und Stimmen in der Literatur ist der Gesamtumfang des zu ersetzenden Schadens nach der sog. Differenzhypothese zu ermitteln ( vergleiche BGH NJW 2015, 1373 Rn. 7; BGHZ 193, 297 Rn. 42 = NJW 2012, 3165; BGH NJW 2013, 2345 Rn. 20; BGHZ 188, 78 Rn. 8 = NJW 2011, 1962; BGHZ [GS] 98, 212, [217] = NJW 1987, 50 [51]; BAG NJW 2013, 331 Rn. 18).

    Verglichen wird die tatsächlich eingetretene Vermögenslage mit der hypothetischen Vermögenslage, die ohne das haftungsbegründende Ereignis eingetreten wäre ( vergleiche BGH NJW 2015, 1373 [BGH 05.02.2015 - IX ZR 167/13] Rn. 7; MüKoBGB/Oetker Rn. 18).

  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 280/92

    Pflicht des Verkäufers eines Grundstücks zur Abführung der im Vertrag offen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und herrschender Meinung im Schrifttum hat eine Vertragspartei dabei grundsätzlich Rücksicht auf die steuerlichen Rechte und Pflichten der jeweils anderen Vertragspartei zu nehmen und ihren Vertragspartner bei der Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten und der Einhaltung steuerrechtlicher Gebote zu unterstützen ( vergleiche Olzen in Staudinger BGB, 2015, § 241 RN. 244; BGH, Urteil vom 29.04.1994 (Az. V ZR 280/92) NJW-RR 1994, 908.) Als öffentlich-rechtliche Normen sind die steuerrechtlichen Bestimmungen dabei der Parteidisposition entzogen und für die Parteien zwingendes Recht.

    (...) Der Verkäufer muss vom Vertragspartner Nachteile abwenden, die sich aus dem Verhalten des (...) steuerpflichtigen Verkäufers ergeben könnte." ( vergleiche BGH Urteil vom 29.04.1994, Az. V ZR 280/92 ).

  • BGH, 29.04.1953 - VI ZR 63/52

    Sturz aus dem Zug - § 1 HPflG, Mitverschulden der Mutter, §§ 254, 278 BGB

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    Die Vorschrift des § 254 BGB beruht auf dem Rechtsgedanken, dass derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Dinge erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, den Verlust oder die Kürzung seines Schadensersatzanspruchs hinnehmen muss ( vergleiche BGHZ 3, 46 [49]; 9, 316 [318] = NJW 1953, 977 ).
  • BGH, 03.07.1951 - I ZR 44/50

    verbrannter Hausrat - §§ 254, 278 BGB, bestehendes Vertragsverhältnis

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    Die Vorschrift des § 254 BGB beruht auf dem Rechtsgedanken, dass derjenige, der die Sorgfalt außer Acht lässt, die nach Lage der Dinge erforderlich erscheint, um sich selbst vor Schaden zu bewahren, den Verlust oder die Kürzung seines Schadensersatzanspruchs hinnehmen muss ( vergleiche BGHZ 3, 46 [49]; 9, 316 [318] = NJW 1953, 977 ).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    Nach der Rechtsprechung und Stimmen in der Literatur ist der Gesamtumfang des zu ersetzenden Schadens nach der sog. Differenzhypothese zu ermitteln ( vergleiche BGH NJW 2015, 1373 Rn. 7; BGHZ 193, 297 Rn. 42 = NJW 2012, 3165; BGH NJW 2013, 2345 Rn. 20; BGHZ 188, 78 Rn. 8 = NJW 2011, 1962; BGHZ [GS] 98, 212, [217] = NJW 1987, 50 [51]; BAG NJW 2013, 331 Rn. 18).
  • BFH, 15.12.1999 - I R 29/97

    Keine Anwendung des § 42 AO beim sog. Dividendenstripping

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    In seiner Entscheidung vom 15.12.1999 (I R 29/97, Bundessteuerblatt II 2000, 527), die zum Dividendenstripping ergangen ist, hat der BFH für über die Börse abgeschlossene Aktiengeschäfte den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des schuldrechtlichen Aktienkaufvertrages bejaht, da bereits ab diesem Zeitpunkt dem Aktienerwerber ein entsprechender Besitzmittlungsanspruch (§ 929 S. 2 BGB) von der girosammelverwahrenden Stelle (Clearstream) eingeräumt und dadurch ein Besitzmittlungskonstitut (§ 930 BGB) vereinbart worden sei.
  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 276/81

    Stille Gesellschaft - Atypische stille Gesellschaft - Sonderbetriebsvermögen -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.04.2018 - 12 O 262/16
    Das ist in der Regel der Fall, sobald Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten, insbesondere die mit dem Wertpapieren gemeinhin verbundenen Kursrisiken und -chancen, auf den Erwerber übergegangen sind (BFH-Urteil vom 2.5.1984, VIII R 276/81, Bundessteuerblatt II 1984, 880; BFH-Beschluss vom 29.11.1982, GrS 1/81, Bundessteuerblatt II 1982, 272).
  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

  • BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04

    Aussetzung wegen Parallelverfahren

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen

  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 131/07

    Mietpoolbeitritt - kein Rückabwicklungsanspruch bei Aufklärungspflichtverletzung

  • BGH, 18.01.2011 - VI ZR 325/09

    Umfang des Schadensersatzanspruchs des arglistig getäuschten Grundstückskäufers

  • BFH, 26.01.2011 - VIII R 14/10

    Zurechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen - Unentgeltliche Übertragung -

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 370/10

    Schadensersatz - tatrichterliche Schätzung - unlautere Abwerbung von Mitarbeitern

  • BGH, 21.03.2013 - III ZR 260/11

    Forderungsrecht einer Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen des

  • BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12

    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig

  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 206/14

    Haftungsabwägung bei Sturzunfall eines Skifahrers beim Passieren einer

  • FG Düsseldorf, 12.12.2016 - 6 K 1544/11

    Kein wirtschaftliches Eigentum des Leerkäufers an Dividendenpapieren im Rahmen

  • LG Bonn, 18.03.2020 - 62 KLs 1/19

    Bewährungsstrafen im Cum/Ex-Verfahren

    Hieraus folgt unmittelbar, dass es auf eine an den Vorgaben des § 30h Abs. 1 WpHG a.F. orientierte pauschale Differenzierung zwischen "ungedeckten" und "gedeckten" Leerverkäufen bei der Bewertung der verfahrensgegenständlichen CumEx-Geschäften nicht ankommen kann (zutreffend LG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2018 - 2-12 O 262/16, juris Rn. 168 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.07.2020 - 1 U 111/18

    Zur Haftung des Verkäufers bei Aktienlieferungen über den Dividendenstichtag

    unter Abänderung des am 25. April 2018 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-12 O 262/16) die Klage abzuweisen.
  • LG Frankfurt/Main, 23.09.2020 - 18 O 386/18

    Cum-Ex-Geschäfte: Klage der Hamburger Privatbank M.M. Warburg gegen die Deutsche

    Damit wurde seinerzeit ein zusätzlicher Einkünftetatbestand geschaffen und zugleich klargestellt, dass der Leerkäufer nicht derjenige ist, der die originäre Dividende erhält (vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil v. 25.04.2018 - 2-12 O 262/16; Habammer, DStR 2017, S. 1958 (1960); BT-Drs.
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