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   LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 2-13 S 18/13   

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https://dejure.org/2014,16040
LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 2-13 S 18/13 (https://dejure.org/2014,16040)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25.06.2014 - 2-13 S 18/13 (https://dejure.org/2014,16040)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 25. Juni 2014 - 2-13 S 18/13 (https://dejure.org/2014,16040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Unterlassen einer zweckwidrigen Nutzung entsteht bei jeder Neuvermietung erneut§§ 199, 242, 1004 BGB; 10 Abs. 3, 15 Abs. 3 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Wohnnutzung in Hobby- und Vorratsräumen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Hobbyraum als Wohnung vermietet - Nutzungsuntersagung

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Teil- und Gemeinschaftseigentum

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nutzung eines Abstell- oder Hobbyraums zu dauerhaften Wohnzwecken ist unzulässig! (IMR 2014, 433)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    Die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt daher mit jeder neuen Einwirkung jeweils neu zu laufen (BGH NJW-RR 2006, 235; vgl. auch BGH GRUR 2012, 928).

    Denn auch ein längeres Untätigbleiben gegenüber gleichartigen Störungen in der Vergangenheit kann nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein berechtigtes Vertrauen des Störers nicht begründen, auch gegen diese neuen Störungen würde nicht vorgegangen (vgl. BGH WRP 2012, 1104 Rn. 23).

    Ein Freibrief für künftige Störungen ist - wie der Bundesgerichtshof ausdrücklich betont - mit der Verwirkung von bereits entstandenen Ansprüchen gerade nicht verbunden (BGH GRUR 2012, 928 Rn. 23).

  • BGH, 25.03.2010 - V ZR 159/09

    Wohnungseigentum: Verwirkung eines Anspruchs auf Unterlassung einer der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    2 Z 61/90">NJW-RR 1991, 1041; vgl. BGH ZWE 2010, 266; Niedenführ/Kümmel § 15 Rn. 54; Bärmann/Klein § 13 Rn. 105; Jennißen/Schultzky § 15 Rn. 137).

    Zwar mag bei einer dauerhaften zweckbestimmungswidrigen Nutzung durch den Eigentümer eine solche ununterbrochene Einwirkung vorliegen, gleiches mag auch für die zweckbestimmungswidrige Nutzung im Rahmen eines einzelnen Mietverhältnisses gelten (vgl. BGH ZWE 2010, 266).

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    Die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt daher mit jeder neuen Einwirkung jeweils neu zu laufen (BGH NJW-RR 2006, 235; vgl. auch BGH GRUR 2012, 928).

    Offengelassen hat der Bundesgerichtshof allerdings ausdrücklich die Frage, ob dies auch für den Fall von ununterbrochenen dauerhaften Einwirkungen gilt (BGH NJW-RR 2006, 235 Rn. 11 unter Verweis auf BGH WM 1995, 300).

  • OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06

    Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    Nach einhelliger Ansicht steht dem - trotz § 10 Abs. 3 WEG - eine fehlenden Eintragung im Grundbuch, die an sich für eine derartige Nutzungsänderung erforderlich wäre, nicht entgegen, da die Verwirkung Rechtsfolge tatsächlichen Verhaltens und tatsächlicher Umstände ist und daher einer Eintragung in das Grundbuch nicht zugänglich ist (BGH ZWE 2010, 776; vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 19. September 2007 - 15 W 444/06).
  • LG Frankfurt/Main, 30.04.2014 - 13 S 38/13

    Anbau einer Pergola muss von allen Eigentümern genehmigt werden!

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    Denn die Verwirkung führt nur dazu, dass ein bereits entstandener Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann, die übrigen Eigentümer insoweit eine - faktische - Duldungspflicht trifft (vgl. für den Fall der Verjährung Kammer, Urteil vom 30. April 2014 - 2-13 S 38/13).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    Denn es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch aus §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB wegen einer unzulässigen Nutzung bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (vgl. OLG Frankfurt NZM 2012, 425 Rn 52 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; BayObLG …
  • OLG Celle, 22.08.2006 - 4 W 101/06

    Verwirkung des Anspruchs auf Zustimmung zu einer der Teilungserklärung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    Denn es entspricht allgemeiner Auffassung, dass dann, wenn ein Unterlassungsanspruch aus §§ 15 Abs. 3 WEG, 1004 BGB wegen einer unzulässigen Nutzung bereits durch alle Wohnungseigentümer verwirkt ist, auch der Sonderrechtsnachfolger an die entstandene Rechtslage gebunden ist, da er als Rechtsnachfolger mangels besonderer gesetzlicher Bestimmungen keine weitergehenden Rechte hat, als seinem Rechtsvorgänger zuletzt zustanden (vgl. OLG Frankfurt NZM 2012, 425 Rn 52 m. w. N.; OLG Celle NJW-RR 2007, 234; BayObLG …
  • BGH, 14.10.1994 - V ZR 76/93

    Bildung von Immissions-Richtwerten in Gebieten unterschiedlicher Qualität; Lauf

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    Offengelassen hat der Bundesgerichtshof allerdings ausdrücklich die Frage, ob dies auch für den Fall von ununterbrochenen dauerhaften Einwirkungen gilt (BGH NJW-RR 2006, 235 Rn. 11 unter Verweis auf BGH WM 1995, 300).
  • BGH, 16.06.2011 - V ZA 1/11

    Wohnungseigentum: Nutzung eines Hobbyraums zu Wohnzwecken

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    Denn es entspricht insoweit allgemeiner Auffassung in der Literatur und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Nutzung eines in der Teilungserklärung als Abstellraum oder Hobbyraum ausgewiesenen Raumes zu (nicht nur vorübergehenden) Wohnzwecken unzulässig ist (vgl. zuletzt BGH ZMR 2011, 967 m. w. N.).
  • BGH, 31.07.2013 - VIII ZR 162/09

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln zur Änderung des Gaspreises in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 25.06.2014 - 13 S 18/13
    a) Die Verwirkung eines Rechts setzt - als ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB) - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass zu dem Umstand des Zeitablaufs (Zeitmoment) besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (st. Rspr., vgl. nur BGHZ 198, 111 Rn. 66).
  • RG, 18.12.1931 - II 161/31

    Zur Frage der Verjährung wiederholter zum Schadensersatz verpflichtender

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