Rechtsprechung
LG Frankfurt/Main, 26.04.2011 - 2-13 T 39/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Trotz Anfechtung: Eigentümerbeschlüsse sind umzusetzen!
Kurzfassungen/Presse
- blog.de (Kurzinformation)
WEG: Grundsätzlich sind Beschlüsse der Eigentümerversammlung trotz Anfechtungsklage vollziehbar
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
In der Regel keine einstweilige Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Beschlusses! (IMR 2012, 1000)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 06.04.2011 - 330 C 56/11
- LG Frankfurt/Main, 26.04.2011 - 2-13 T 39/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG München I, 08.08.2008 - 1 T 13169/08
Wohnungseigentumsverfahren: Einstweilige Verfügung zur Aussetzung der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2011 - 13 T 39/11
Die Vollziehung des Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann angesichts dieser Wertung des Gesetzgebers nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass im konkreten Einzelfall ausnahmsweise die Interessen des anfechtenden Miteigentümers überwiegen, etwa weil ihn ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf (Landgericht München ZMR 2009, 73; Landgericht Frankfurt am Main NJW-RR 2010, 1528). - OLG Düsseldorf, 18.10.2002 - 3 Wx 261/02
Zur Aufteilung der Kosten eines gerichtlichen Wohnungseigentumsverfahrens auf die …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2011 - 13 T 39/11
Denn Rechtsstreitigkeiten zur Verfolgung von gemeinschaftlichen Beitrags- und Schadenersatzansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer betreffen zwar das Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft, fallen aber in den Bereich der gemeinschaftlichen Verwaltung, so dass die Kosten nach § 16 Abs. 2 WEG zu verteilen sind (Bundesgerichtshof NJW 2007, 1869; Bayerisches Oberstes Landgericht ZMR 2004, 763; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2003, 228). - LG Frankfurt/Main, 17.03.2010 - 13 S 32/09
Verfahrensrecht - Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Beschlusses
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2011 - 13 T 39/11
Die Vollziehung des Beschlusses für die Zeit des schwebenden Anfechtungsverfahrens kann angesichts dieser Wertung des Gesetzgebers nur dann per einstweiliger Verfügung ausgesetzt werden, wenn glaubhaft gemacht wurde, dass im konkreten Einzelfall ausnahmsweise die Interessen des anfechtenden Miteigentümers überwiegen, etwa weil ihn ein weiteres Zuwarten wegen drohender irreversibler Schäden nicht mehr zugemutet werden kann oder weil bei unstreitiger Sachlage und gefestigter Rechtsprechung die Rechtswidrigkeit des Beschlusses derart offenkundig ist, dass es hierfür nicht erst der umfassenden Prüfung durch ein Hauptsacheverfahren bedarf (Landgericht München ZMR 2009, 73; Landgericht Frankfurt am Main NJW-RR 2010, 1528). - BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 26.04.2011 - 13 T 39/11
Denn Rechtsstreitigkeiten zur Verfolgung von gemeinschaftlichen Beitrags- und Schadenersatzansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer betreffen zwar das Innenverhältnis der Eigentümergemeinschaft, fallen aber in den Bereich der gemeinschaftlichen Verwaltung, so dass die Kosten nach § 16 Abs. 2 WEG zu verteilen sind (Bundesgerichtshof NJW 2007, 1869; Bayerisches Oberstes Landgericht ZMR 2004, 763; Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2003, 228).