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   LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 2-24 O 142/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,12169
LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 2-24 O 142/10 (https://dejure.org/2011,12169)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.01.2011 - 2-24 O 142/10 (https://dejure.org/2011,12169)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. Januar 2011 - 2-24 O 142/10 (https://dejure.org/2011,12169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auch ohne Vorlage der Kreditkarte darf mitgeflogen werden!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Keine Mitflugverweigerung bei Nichtvorlage der Kreditkarte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Airline ließ Kundin nicht mitfliegen weil sie die beim Zahlen benutzte Kreditkarte nicht dabei hatte!

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel von Fluggesellschaft Iberia teilweise unzulässig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fehlende Kreditkarte: Fluggast darf mitfliegen

  • ronald-schmid.de (Leitsatz)

    Nichtbeförderung wegen Nichtvorlage der Kreditkarte unzulässig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Airline darf Flug nicht von Vorlage der Kreditkarte abhängig machen -

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Airline darf Flug nicht wegen fehlender Kreditkarte verweigern - Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Klage gegen Iberia

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Flugreise: Airline darf Flug nicht wegen fehlender Kreditkarte verweigern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Airline darf Flug nicht wegen fehlender Kreditkarte verweigern

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.2009 - Xa ZR 19/08

    Überprüfung eines Unterlassungsbegehrens eines missbräuchliche Klauseln in AGB in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 24 O 142/10
    Die Zuständigkeit ergibt sich bereits daraus, dass der Kläger behauptet, die Beklagte verwende im Inland eine von der Rechtsordnung missbilligte Allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08, BGH NJW 2009, 3371; BGH NJW 10, 1958).

    Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch bezieht sich auf eine unerlaubte Handlung im Sinne dieser Verordnung (vgl. BGH Urt. v. 9.7.2009-Xa ZR 19/08).

    Dies ist der Ort, an dem die von der Rechtsordnung missbilligten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wahrscheinlich verwendet werden, an dem also die von der Rechtsordnung geschützten kollektiven Interessen der Verbraucher beeinträchtigt sein sollen (BGH, Urt. v. 9.7.2009, aaO Tz. 17-19).

  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 24 O 142/10
    Die Zuständigkeit ergibt sich bereits daraus, dass der Kläger behauptet, die Beklagte verwende im Inland eine von der Rechtsordnung missbilligte Allgemeine Geschäftsbedingung (vgl. BGH Urt. v. 9.7.2009 - Xa ZR 19/08, BGH NJW 2009, 3371; BGH NJW 10, 1958).
  • EuGH, 01.10.2002 - C-167/00

    Henkel

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.01.2011 - 24 O 142/10
    Die Verwendung unangemessener Geschäftsbedingungen ist einer "unerlaubte Handlung" im Sinn des Art. 5 Nr. 3 EuGVVO gleichgestellt (EuGH C-167/00 Urt. vom 1.10.02).
  • OLG Frankfurt, 08.09.2011 - 16 U 43/11

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel im Luftverkehrsrecht

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. Januar 2011, Az. 2 - 24 O 142/10, wird zurückgewiesen.
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