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   LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 2-13 S 49/16   

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https://dejure.org/2017,41581
LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 2-13 S 49/16 (https://dejure.org/2017,41581)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.09.2017 - 2-13 S 49/16 (https://dejure.org/2017,41581)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. September 2017 - 2-13 S 49/16 (https://dejure.org/2017,41581)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Enthält ein Verwaltervertrag zahlreiche unwirksame Klauseln, die wesentliche Teile des Vertrages betreffen, ist der Beschluss über den Vertragsschluss insgesamt für ungültig zu erklären. Dies führt auch zur Ungültigerklärung des auf der gleichen Versammlung gefassten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unwirksame Vertragsklauseln im Verwaltervertrag führen auch zur Unwirksamkeit der Verwalterbestellung; §§ 21, 27 WEG; 305 ff BGB

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 21 Abs. 3; BGB §§ 307 ff., 139
    Ungültiger Beschluss über Verwaltervertrag und -bestellung bei Verstoß wesentlicher Vertragsteile gegen AGB-Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwaltervertrag mit unwirksamen Klauseln insgesamt oder nur teilweise nichtig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unwirksame Vertragsklauseln im Verwaltervertrag führen auch zur Unwirksamkeit der Verwalterbestellung

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtigkeit des Verwaltervertrags bei Vielzahl unwirksamer Klauseln? (IMR 2018, 26)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    AGB-Kontrolle im WEG-Verwaltervertrag? (IMR 2017, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 335
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 20.03.2008 - 34 Wx 46/07

    Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung eines Beschlusses über

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Die Kammer folgt der insoweit überwiegend vertretenen Ansicht, dass die Regelung lediglich dem Interesse der Verwalterin dient und die gegenteiligen Interessen der Eigentümer nicht beachtet oder kompensiert werden (OLG Düsseldorf NZM 2006, 936; OLG München ZMR 2009, 64; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. Dezember 2007 - 11 Wx 40/06 - Jennißen § 26 Rn. 94a; Hügel/Elzer § 26 Rn. 155; Riecke/Schmid/Abramenko § 26 Rn. 49a).

    Eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter ist insofern zu beanstanden (OLG München NJW-RR 2008, 1182; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 13 [OLG Düsseldorf 30.07.1997 - 3 Wx 61/97] ; vgl. LG Itzehoe ZWE 2011, 42).

  • LG Frankfurt/Main, 24.06.2015 - 13 S 132/13

    Unzulässige Klauseln im Verwaltervertrag; §§ 26, 27 WEG; 139, 305 ff BGB

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Zwar mag auch in Fällen, in denen die Beschlussfassung über den Verwaltervertrag dahin geht, dass einzelne Wohnungseigentümer zum Abschluss des Vertrages ermächtigt werden, dieser Beschluss nach § 139 BGB dahingehend teilbar sein, dass sich die Ungültigerklärung nur auf Teile der Beschlussfassung bezieht (vgl. dazu Kammer, Urteil vom 24. Juni 2015 - 2-13 S 132/13 -, juris Rn. 32 mwN), eine derartige Beschränkung der Ungültigerklärung ist aber nicht möglich, wenn wesentliche Teile des Verwaltervertrages einer Prüfung nicht standhalten.
  • BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14

    Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht nämlich die Bestellung des Verwalters grundsätzlich nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn in derselben Eigentümerversammlung, in der die Bestellung erfolgt, auch die Eckpunkte des abzuschließenden Verwaltervertrags (Laufzeit und Vergütung) in wesentlichen Umrissen geregelt werden (BGH NJW 2015, 1378 [BGH 27.02.2015 - V ZR 114/14] ).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2012, 2648 [BGH 11.05.2012 - V ZR 193/11] ), ist eine Gesamtunwirksamkeit anzunehmen, wenn der unbeanstandet gebliebene Teil allein sinnvollerweise keinen Bestand haben kann und nicht anzunehmen ist, dass ihn die Wohnungseigentümer so beschlossen hätten.
  • OLG Köln, 04.01.2007 - 16 Wx 232/06

    Teilunwirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses zur Verwalterbestellung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Insoweit bezieht sich die Ungültigerklärung des Beschlusses über den Verwaltervertrag auch auf die Verwalterbestellung (vgl. LG Hamburg aaO; OLG Köln ZMR 2008, 70), denn es kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Wohnungseigentümer den Verwalter trotz Ungültigkeit des Beschlusses betreffend den Abschluss eines Verwaltervertrages bestellt hätten.
  • BGH, 25.03.2015 - VIII ZR 243/13

    Zur Verbrauchereigenschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Es sind, da die Gemeinschaft der Eigentümer Verbraucherin im Sinne des § 13 BGB ist - ihr gehören unstreitig Verbraucher an (BGH NJW 2015, 3228 [BGH 25.03.2015 - VIII ZR 243/13] ) - und die Verwalterin vorliegend als Gesellschaft Unternehmerin im Sinne des § 14 BGB ist, die Erleichterungen des § 310 Abs. 3 BGB anzuwenden.
  • BayObLG, 02.08.1990 - BReg. 2 Z 40/90

    Antrag des Verwalters auf Erklärung auf Feststellung der Ungültigkeit von

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Dies ist im Regelfall nach einhelliger Ansicht jedenfalls insoweit nicht der Fall, als der Verwaltervertrag einer Kontrolle nach § 307 ff. BGB nicht standhält (vgl. nur BayObLG WuM 1991, 312 [BayObLG 02.08.1990 - 2 Z 40/90] ; Riecke/Schmid/Abramenko § 26 Rn. 41b; Bärmann/Merle/Becker § 26 Rn. 182; jew. mwN), allerdings kann der Beschluss auch aus anderen Gründen - etwa überhöhten (Sonder-)Vergütungen (dazu ausf. Riecke/Schmid/Abramenko § 26 Rn. 64) - den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen.
  • LG München I, 05.08.2010 - 36 S 19282/09

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Klage eines Wohnungseigentümers als

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Eine Kompetenzverlagerung auf den Verwalter ist insofern zu beanstanden (OLG München NJW-RR 2008, 1182; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 13 [OLG Düsseldorf 30.07.1997 - 3 Wx 61/97] ; vgl. LG Itzehoe ZWE 2011, 42).
  • LG München I, 19.10.2009 - 1 S 4851/09

    Wohnungseigentumssache: (Un-)Anwendbarkeit des neuen Rechts; Vollmacht des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Auch insoweit neigt die Kammer der Ansicht zu, dass es sich insoweit um eine Tätigkeit handelt, die der Verwalter nach § 27 Abs. 1 Nr. 4 und 5 WEG ohnehin zu erbringen hat, so dass es sich insoweit bereits um kontrollfähige - und nach § 307 BGB unwirksame - Entgeltklauseln handelt (ebenso LG Hanau ZMR 2010, 398; Bärmann/Merle/Becker § 26 Rn. 164; Graf von Westphalen/Lehmann-Richter, Verwaltervertrag Rn. 40; Jennißen § 26 Rn. 111).
  • OLG Düsseldorf, 14.10.1998 - 3 Wx 169/98

    Auslegung der Teilungserklärung hinsichtlich baulicher Veränderungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 49/16
    Dies gilt nach Ansicht der Kammer bereits mangels Begrenzung der Zahl der zu vergütenden Mahnungen (ebenso Bärmann/Merle/Becker § 26 Rn. 167; aA OLG Düsseldorf NZM 1999, 267 [OLG Düsseldorf 14.10.1998 - 3 Wx 169/98] ; BeckOGK/Greiner WEG § 26 Rn. 254 f.).
  • OLG Karlsruhe, 14.12.2007 - 11 Wx 40/06

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Genehmigung des Verwaltervertrages:

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und

  • OLG Düsseldorf, 30.05.2006 - 3 Wx 51/06

    WEG : Einberufung einer Eigentümerversammlung durch den Verwaltungsbeirat -

  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93

    Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von

  • LG München I, 08.03.2012 - 36 T 26007/11

    Wohnungseigentum: Festsetzung einer nach dem Verwaltervertrag nicht geschuldeten

  • LG Frankfurt/Main, 25.02.2021 - 13 S 146/19

    Wann darf Verwalter Versorgungsverträge abschließen?

    Richtig ist, dass eine weitreichende Ermächtigung ordnungsmäßiger Verwaltung regelmäßig widersprechen dürfte, wenn ihr eine Budgetobergrenze fehlt (vgl. Kammer, Urt. v. 27.9.2017 - 2-13 S 49/16 = ZWE 2018, 38, Rn. 10).
  • LG Saarbrücken, 02.12.2016 - 10 S 42/16

    Zwangsverwaltung: Erfassung der Einspeisevergütung aus dem Betrieb einer

    cc) Geht man demgegenüber mit dem Amtsgericht Merzig (Urteil v. 15. März 2016, 13 C 66/15 (12)) sowie dem Landgericht Saarbrücken (Beschluss v. 1. Juli 2016, 13 S 49/16) davon aus, dass die Forderungen betreffend die Einspeisevergütung monatlich wiederkehrende Nutzungen aus dem Grundstück, welche Miet- und Pachtforderungen gleich zu setzen wären, darstellen, würde eine Enthaftung aus dem Haftungsverband der Beschlagnahme der Zwangsverwaltung vorliegend an den Vorschriften der §§ 1123, 1124 BGB scheitern.
  • LG Köln, 15.11.2018 - 29 S 285/17

    Ist der Verwalter geeignet?

    Die Klägerin verweist insoweit auf die Entscheidung des LG Frankfurt (Urteil vom 27.9.2017 - 13 S 49/16 - ).

    Der Auffassung des Landgerichts Frankfurt (Urteil vom 27.9.2017 - 13 S 49/16 - juris), dass sich die Ungültigerklärung des Beschlusses über den Verwaltervertrag auch auf die Verwalterbestellung auswirkt, folgt die Kammer nicht.

  • LG Dresden, 29.05.2019 - 2 S 534/18

    Verwalterbestellung ohne gleichzeitig über Verwaltervertrag zu beschließen?

    Insofern sind die Schlussfolgerungen, die das Landgericht Frankfurt a.M. zieht, wonach das Fehlen des Verwaltervertrages zwingend zur Unwirksamkeit der Verwalterbestellung führt (vgl. ZWE 2018, 38), nicht zwingend und werden vom Gericht nicht geteilt.
  • LG Dortmund, 30.08.2022 - 1 S 40/22

    Keine Anfechtung wegen Formmangels bei fehlender Kausalität auf das

    Soweit die Berufungservviderung auf ein Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 27.09.2017, 2-13 S 49/16 Bezug nimmt, ist das von der zuvor zitierten Entscheidung des BGH aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
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