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   LG Frankfurt/Main, 27.11.2007 - 2/18 O 291/07   

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https://dejure.org/2007,44264
LG Frankfurt/Main, 27.11.2007 - 2/18 O 291/07 (https://dejure.org/2007,44264)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27.11.2007 - 2/18 O 291/07 (https://dejure.org/2007,44264)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. November 2007 - 2/18 O 291/07 (https://dejure.org/2007,44264)
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  • OLG Hamburg, 24.08.2006 - 3 U 103/06

    Wettbewerbsverstoß bei Fernabsatzvertrag via Internet: Dauer der Widerrufsfrist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.11.2007 - 18 O 291/07
    Denn bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, ist § 126b BGB nur gewahrt, wenn es tatsächlich zur Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Download, d.h. Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt (KG Berlin, Entscheidung vom 5.12.2006, 5 W 295/06, zitiert nach juris; OLG Hamburg MMR 2006, 675, 676).
  • KG, 07.09.2007 - 5 W 266/07

    Bagatellverstoß bei fehlender Angabe der Auslandsversandkosten

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.11.2007 - 18 O 291/07
    Zwar hat das KG in der Entscheidung vom 7.9.2007 Az 5 W 266/07 (zitiert nach juris) die Angabe der Telefonnummer im konkreten Fall für unbedenklich erklärt.
  • KG, 05.12.2006 - 5 W 295/06

    Fernabsatzvertrag: Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Absatz von Waren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.11.2007 - 18 O 291/07
    Denn bei Texten, die in das Internet eingestellt, dem Empfänger aber nicht (beispielsweise per E-Mail) übermittelt worden sind, ist § 126b BGB nur gewahrt, wenn es tatsächlich zur Perpetuierung der Erklärung beim abrufenden Verbraucher (Ausdruck der Seite oder Download, d.h. Abspeicherung auf der eigenen Festplatte) kommt (KG Berlin, Entscheidung vom 5.12.2006, 5 W 295/06, zitiert nach juris; OLG Hamburg MMR 2006, 675, 676).
  • OLG Hamburg, 28.04.2006 - 5 U 199/05

    Urheberrechtsschutz: Vollziehung einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.11.2007 - 18 O 291/07
    Wenn ein Anwalt aber ohne Hinweis auf eine bestehende Prozessvollmacht auf ein Abmahnschreiben reagiert, so ist die Vollziehung bei Zustellung an den Vollstreckungsschuldner persönlich wirksam (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28.4.2006, 5 U 199/05 zitiert nach juris).
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