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   LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 2-05 O 38/15   

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https://dejure.org/2016,65302
LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 2-05 O 38/15 (https://dejure.org/2016,65302)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.01.2016 - 2-05 O 38/15 (https://dejure.org/2016,65302)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - 2-05 O 38/15 (https://dejure.org/2016,65302)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Im Rahmen der anlegergerechten Beratung hat sich der Berater an den persönlichen Verhältnissen des Kunden, insbesondere seinen Anlagezielen zu orientieren (BGHZ 123, 126 ff.).

    Hierbei sind auch der Wissensstand des Kunden und seine Risikobereitschaft zu berücksichtigen (BGHZ 123, 126, 129).

    Die Beklagte hat weiter ihre Pflicht zur objektgerechten Beratung nicht verletzt.Eine objektgerechte Beratung hat die Risiken und Eigenschaften der Anlage zu erfassen, welche für die Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben oder haben können (BGHZ 123, 126 ff. m.w.N.).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Dabei kann die rechtzeitige Übergabe eines Prospektes über die Kapitalanlage als Mittel der Aufklärung genügen, wenn der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (BGH in WM 2005, 833).

    Für eine rechtzeitige Überlassung des Prospektes ist erforderlich, dass der Anleger den Inhalt noch vor der Anlageentscheidung zur Kenntnis nehmen konnte (vgl. BGH WM 2005, 833 [BGH 21.03.2005 - II ZR 140/03] ).

  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Ein zutreffender Prospekt kann allerdings kein Freibrief für den Berater sein, Risiken abweichend hiervon dazustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild von der Anlage zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung mindert (vgl. BGH, Urteil vom 12.07.2007 zu Az. III ZR 83/06 zitiert nach Juris).
  • BGH, 17.09.2009 - XI ZR 264/08

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines Anlageberaters wegen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Verwendet sie einen fehlerhaften Prospekt, so berät sie den Anleger falsch; die Pflichtverletzung des Anlageberaters steht dann aufgrund der Übergabe des falschen Prospektes fest (BGH, Beschluss vom 17.9.2009 zu Az. XI ZR 264/08, Rn. 5 zit. nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 12.07.2013 - 19 U 263/12

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Dass eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds auch als Baustein zur Altersvorsorge geeignet sein kann, hat das OLG Frankfurt am Main zutreffend bereits entschieden (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 12.7.2013 zu Az. 19 U 263/12).
  • OLG Hamm, 30.04.2015 - 34 U 155/14

    Haftung des Anlageberaters wegen der Vermittlung von Beteiligungen an

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Mit einem gegen das gesetzliche Verbot des § 30 GmbHG verstoßenden und strafrechtlich relevanten Verhalten der Fondskomplementärin bzw. ihres Geschäftsführers muss nicht gerechnet und daraus resultierende Risiken nicht dargestellt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 30.4.2015 zu Az. 34 U 155/14).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Nach der sog. Kickback-Rechtsprechung des BGH ist eine Bank, wenn sie einen Kunden über Kapitalanlagen berät und Fondsanteile empfiehlt, bei denen sie verdeckte Rückvergütungen von der Fondsgesellschaft erhält, verpflichtet, den Kunden über diese Rückvergütungen aufzuklären (BGH, Urteil vom 19.12.2006 zu Az. XI ZR 56/05).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2011 - 17 U 4/11
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Es ist davon auszugehen, dass sie seit diesem Zeitpunkt wusste, dass auch bei nach Art und Ablauf gleichen Anlagegeschäften, die sie zuvor getätigt hatte, in entsprechender Weise verfahren worden war (OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.8.2011 zu Az. 17 U 4/11).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.01.2016 - 5 O 38/15
    Erlangt aber ein Anleger wie vorliegend die Klägerin Kenntnis davon, dass die ihn beratende Bank für den Vertrieb der empfohlenen Kapitalanlage eine Rückvergütung erhalten hat, deren Höhe ihm die Bank vor seiner Anlageentscheidung nicht mitgeteilt hat, so reicht dies für den Beginn der Verjährungsfrist seines Schadensersatzanspruches wegen verschwiegener Rückvergütungen aus (BGH, Urteil vom 26.2.2013 zu Az. XI ZR 498/11).
  • OLG Frankfurt, 28.07.2017 - 10 U 28/16

    Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung bzgl. Beteiligung an geschlossenem

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 28.1.2016 - Az.: 2/5 O 38/15 - wie folgt abgeändert:.

    unter Abänderung des am 28.1.2016 verkündeten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2/5 O 38/15 wie folgt zu erkennen:.

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