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   LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 2-03 O 337/18   

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https://dejure.org/2019,5550
LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 2-03 O 337/18 (https://dejure.org/2019,5550)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.02.2019 - 2-03 O 337/18 (https://dejure.org/2019,5550)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - 2-03 O 337/18 (https://dejure.org/2019,5550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs. 1 S. 2 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG
    Versendung eines persönlich adressierten Werbeschreibes durch eine Bank nach erfolgtem Widerspruch an einen Verbraucher.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versendung eines persönlich adressierten Werbeschreibes durch eine Bank nach erfolgtem Widerspruch an einen Verbraucher.

  • online-und-recht.de

    Unzumutbare Belästigung durch Briefwerbung trotz ausdrücklichem Werbewiderspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Adressierte Briefwerbung trotz Werbewiderspruchs

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Adressierte Werbung trotz Widerspruch stellt Verstoß dar

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzumutbare Belästigung durch persönlich adressiertes Werbeschreiben per Post an Verbraucher wenn dieser Zusendung von Werbung widersprochen hat

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur unzumutbaren Belästigung durch Briefwerbung trotz ausdrücklichem Werbewiderspruch

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Versendung eines persönlich adressierten Werbeschreibens durch eine Bank nach erfolgtem Widerspruch an einen Verbraucher ist unlauterer Wettbewerb

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bank kann Zusendung eines Werbeschreibens zu unterlassen haben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Briefwerbung trotz Werbewiderspruch ist Wettbewerbsverstoß

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bank kann Zusendung eines Werbeschreibens zu unterlassen haben

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Ein Werbeschreiben trotz Widerspruch kann weitreichende Folgen haben

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Kein "Freischuss" für "Ausreißer" - Persönlich adressierte Briefwerbung trotz Verbraucherwiderspruch ist Wettbewerbsverstoß

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    LG Frankfurt a.M. : Kein "Freischuss" für "Ausreißer" - Persönlich adressierte Briefwerbung trotz Verbraucherwiderspruch ist Wettbewerbsverstoß

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 208/12

    Empfehlungs-E-Mail

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 lit. a) der Werbe-Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, GRUR 2009, 980 [BGH 20.05.2009 - I ZR 218/07] , Rn. 13 - E-Mail-Werbung II; BGH, GRUR 2013, 1259, Rn. 17 - Empfehlungs-E-Mail).

    Die Definition ist weit und nicht auf die Formen klassischer Werbung beschränkt (BGH, GRUR 2013, 1259 [BGH 12.09.2013 - I ZR 208/12] , Rn. 18 - Empfehlungs-E-Mail; Köhler/Bornkamm/Feddersen, a.a.O., § 2, Rn. 15).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Eine solchermaßen eingeschränkte Unterlassungserklärung ist allerdings nicht geeignet, die Wiederholungsgefahr hinreichend zu beseitigen (vgl. BGH, GRUR 2004, 517, 520 [BGH 11.03.2004 - I ZR 81/01] - E-Mail-Werbung).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZR 264/95

    Brennwertkessel - Irreführung/Beschaffenheit; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Damit zeigt die Beklagte, dass nach wie vor Wiederholungsgefahr besteht (vgl. BGH, GRUR 1998, 1045, 1046 [BGH 19.03.1998 - I ZR 264/95] - Brennwertkessel).
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Im Regelfall indiziert die Erstbegehung die Wiederholungsgefahr (ständige Rechtsprechung BGH GRUR 1997, 379, 380 [BGH 16.11.1995 - I ZR 229/93] - Wegfall der Wiederholungsgefahr II).
  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 3 O 110/16

    Versehentliche Zustellung unerwünschter Postwurfsendung zumutbar

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Ferner liegt hier - anders als in dem vom Landgericht Dortmund am 22.12.2016 (Az. 3 O 110/16, BeckRS 2016, 119869) entschiedenen Fall (vorgelegt als Anlage B2, Bl. 44 d.A.) - kein sogenannter "Ausreißer" vor, welcher im Rahmen des § 7 Abs. 1 S. 2 UWG zu tolerieren wäre.
  • BGH, 30.04.1992 - I ZR 287/90

    Briefkastenwerbung - Briefkastenwerbung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Denn "Ausreißer" stellen keine hartnäckige Ansprache im Sinne von § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar und auch unter § 7 Abs. 1 S. 2 UWG sind sie zu tolerieren, wenn der Werbende ausreichende Vorkehrungen getroffen hat (so zu § 1 a.F. BGH, GRUR 92, 617, 618 [BGH 30.04.1992 - I ZR 287/90] - Briefkastenwerbung; Ohly/Sosnitza/Ohly, a.a.O., § 7, Rn. 38-40; LG Dortmund, BeckRS 2016, 119869, Rn. 8 ff.).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2008 - 6 U 36/03

    Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Bestimmtheit eines Antrags auf 

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Denn durch die Antragsfassung wird ein hinreichender Bezug zum konkreten Einzelfall hergestellt ("wie aus Anlage K2 ersichtlich" und "wie geschehen durch die Verbraucherin .....") und gleichzeitig werden diejenigen Umstände aufgeführt, aus denen sich nach Auffassung des Klägers die (generelle) Wettbewerbswidrigkeit des beanstandeten Vorfalls ergibt (vgl. zur Antragsfassung bei unzulässiger Telefonwerbung OLG Frankfurt, WRP 2008, 1272 [OLG Düsseldorf 15.01.2008 - I -20 U 99/07] ).
  • BGH, 16.02.1973 - I ZR 160/71

    Briefwerbung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Denn nur dann, wenn kein Fall der erkennbar unerwünschten Werbung vorliegt, ist persönlich adressierte Werbung grundsätzlich nicht als unzumutbar einzustufen, weil der Grad der Belästigung des Empfängers als gering einzuschätzen ist, während das Interesse des werbenden Unternehmens an einer persönlichen Ansprache zumindest von einigem Gewicht ist (vgl. BGH, GRUR 2011, 747 [BGH 03.03.2011 - I ZR 167/09] , Rn. 19 - Kreditkartenübersendung; BGH, GRUR 1973, 552, 553 - Briefwerbung).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 99/07

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Homecare Apotheke Deutschland"

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Denn durch die Antragsfassung wird ein hinreichender Bezug zum konkreten Einzelfall hergestellt ("wie aus Anlage K2 ersichtlich" und "wie geschehen durch die Verbraucherin .....") und gleichzeitig werden diejenigen Umstände aufgeführt, aus denen sich nach Auffassung des Klägers die (generelle) Wettbewerbswidrigkeit des beanstandeten Vorfalls ergibt (vgl. zur Antragsfassung bei unzulässiger Telefonwerbung OLG Frankfurt, WRP 2008, 1272 [OLG Düsseldorf 15.01.2008 - I -20 U 99/07] ).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.02.2019 - 3 O 337/18
    Werbung ist deshalb in Übereinstimmung mit Art. 2 lit. a) der Werbe-Richtlinie 2006/113/EG über irreführende und vergleichende Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerkes oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern (BGH, GRUR 2009, 980 [BGH 20.05.2009 - I ZR 218/07] , Rn. 13 - E-Mail-Werbung II; BGH, GRUR 2013, 1259, Rn. 17 - Empfehlungs-E-Mail).
  • BGH, 03.03.2011 - I ZR 167/09

    Kreditkartenübersendung

  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 199/11

    Die Deutsche Telekom AG darf nicht Verbrauchern den Erhalt eines Auftrags

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