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   LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 3/12 O 114/09, 3-12 O 114/09   

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https://dejure.org/2010,31571
LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 3/12 O 114/09, 3-12 O 114/09 (https://dejure.org/2010,31571)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28.05.2010 - 3/12 O 114/09, 3-12 O 114/09 (https://dejure.org/2010,31571)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - 3/12 O 114/09, 3-12 O 114/09 (https://dejure.org/2010,31571)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Übertragung des Eigentums an den für den Betrieb des Stromnetzes der allgemeinen Versorgung in einem Gemeindegebiet notwendigen Verteilungsanlage gegen den Rechtsnachfolger einer Gemeinde; Bestehen eines konzessionsvertraglichen Anspruchs neben einem ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Konzessionsvertragliche Pflicht zur Eigentumsübertragung nur hinsichtlich der Anlagen für die alleinige Versorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 11 U 20/07

    Energieversorgungsvertrag; Ableitung eines Anspruch des Konzessionsträgers aus §

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 12 O 114/09
    Da die konzessionsvertraglichen Regelungen die Ermittlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung ermöglichen, hat die Klägerin keinen Anspruch darauf, den Schiedsgutachtern hinsichtlich der Bestimmung der durch sie zu erbringenden Gegenleistung irgendwelche Vorgaben zu machen (OLG Frankfurt am Main RdE 2008, 146; die Revision hat der BGH mit Urteil vom 29.9.2009 - EnZR 14/08 - zurückgewiesen).

    Das OLG Frankfurt am Main (RdE 2008, 146) stellt im Wesentlichen auf die Entstehungsgeschichte des § 13 Abs. 2 Satz 2 EnWG 1998 und des § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG 2005 ab und verneint den Rechtsanspruch des Neu-Konzessionärs auf Übereignung von Anlagen zur Energieverteilung gegen den bisherigen Konzessionär.

  • BGH, 29.09.2009 - EnZR 14/08

    Endschaftsbestimmung II

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 12 O 114/09
    Da die konzessionsvertraglichen Regelungen die Ermittlung einer wirtschaftlich angemessenen Vergütung ermöglichen, hat die Klägerin keinen Anspruch darauf, den Schiedsgutachtern hinsichtlich der Bestimmung der durch sie zu erbringenden Gegenleistung irgendwelche Vorgaben zu machen (OLG Frankfurt am Main RdE 2008, 146; die Revision hat der BGH mit Urteil vom 29.9.2009 - EnZR 14/08 - zurückgewiesen).

    Der konzessionsvertragliche und der gesetzliche Anspruch (§ 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG) bestehen nebeneinander (BGH Urteil vom 29.9.2008 - EnZR 14/08 -).

  • OLG Schleswig, 10.01.2006 - 6 U Kart 58/05

    Energieversorgung: Störung der Geschäftsgrundlage laufender Konzessionsverträge

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 12 O 114/09
    Das OLG Schleswig (Urteil vom 10.1.2006 - 6 U Kart 58/05 -) bejaht hingegen den Eigentumsübertragungsanspruch.
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - U 646/08

    Wechsel eines gemeindlichen Energieversorgers nach Auslaufen eines

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 12 O 114/09
    Zu demselben Ergebnis gelangt das OLG Koblenz im Urteil vom 23.4.2009 (ZNER 2009, 146), welches zeitlich nach dem Urteil des OLG Frankfurt am Main ergangen ist und in welchem sich das OLG Koblenz ausführlich mit den Argumenten der Klägerin ausführlich auseinandersetzt, auch mit dem Argument, bei Verpachtung sei der Neu-Konzessionär nach Auslauf seines Konzessionsvertrages nicht in der Lage, seiner Verpflichtung aus § 46 Abs. 2 Satz 2 EnWG nachzukommen, und auch mit dem Argument, nur wenn der Neu-Konzessionär Eigentümer des Versorgungsnetzes ei, könne er mit Gewinn arbeiten.
  • BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97

    Übernahmepreis für ein Stromversorgungsnetz

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 12 O 114/09
    Für diesen Fall hat der BGH die Zulässigkeit der Klage bejaht (BGHZ 143, 128 - Endschaftsbestimmung).
  • OLG Düsseldorf, 12.03.2008 - 2 U (Kart) 8/07

    Nichtigkeit von Konzessionsverträgen bei fehlender Bekanntmachung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 28.05.2010 - 12 O 114/09
    Darin unterscheidet sich der Fall von den Bekanntmachungspflichten nach § 46 Abs. 3 Satz 1, Satz 3 EnWG (vgl. hierzu OLG Düsseldorf RdE 2008, 287).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 137/12

    Regulierungsbehördliche Anordnung der Übertragung des Eigentums an den für den

    Nach dem Landgericht Frankfurt (Urteil vom 28.05.2010, 3/12 O 114/09, Rn. 77 bei juris; im Ergebnis ebenso Lecheler, a.a.O., S. 183 f., Jacob, a.a.O., 179) besteht eine konzessionsvertragliche Rechtstradition, dass sich die konzessionsvertragliche Übereignungspflicht nur auf solche Anlagen bezog, die ausschließlich der Verteilung der elektrischen Energie im Gemeindegebiet dienten.

    Der Senat folgt insoweit der Auffassung des LG Frankfurt (Urteil vom 28.05.2010, 3/12 O 114/09, Rn. 77 bei juris, allerdings aufgehoben durch das OLG Frankfurt, Urteil vom 14.06.2011, 11 U 36/10), das Folgendes ausgeführt hat:.

  • OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 11 U 36/10

    Zur Auslegung einer konzessionsvertraglichen Endschaftsklausel im Rahmen der

    Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt vom 28.05.2010 (Az.: 3/12 O 114/09) wird die Klage insgesamt abgewiesen.
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