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   LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 2-19 O 203/08   

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https://dejure.org/2009,28663
LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 2-19 O 203/08 (https://dejure.org/2009,28663)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.05.2009 - 2-19 O 203/08 (https://dejure.org/2009,28663)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 2-19 O 203/08 (https://dejure.org/2009,28663)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB, § 249 Abs 1 BGB, § 254 Abs 1 BGB
    Bankenhaftung bei der Kapitalanlageberatung, insbesondere beim Abschluss von Swap-Geschäften (CMS Spread Ladder Swap)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bankenhaftung bei der Kapitalanlageberatung, insbesondere beim Abschluss von Swap-Geschäften (CMS Spread Ladder Swap)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens begründet sein, etwa wenn Warnungen vor dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (BGH NJW 1982, 1095, 1096 f.; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).

    Einem Berater, der vorwiegend sein eigenes wirtschaftliches Interesse im Auge hat, darf kein uneingeschränktes Vertrauen entgegengebracht werden (vgl. BGH NJW 1982, 1095, 1097).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 100, 117, 118 f.; BGHZ 123, 126, 128).

    27 Ein Anlageberatungsvertrag verpflichtet den Berater zu einer anleger- und objektgerechten Beratung (BGHZ 123, 126, 129; BGHZ 178, 149, 152).

  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Nichts anderes gilt, wenn nicht die Anlage eines Geldbetrages, sondern der Abschluss eines andersartigen Finanzgeschäfts in Rede steht, so auch beim Abschluss eines Swap-Vertrages (vgl. OLG Bamberg v. 1 i.05.2009 - 4 U 92/08 -, Juris-Rn. 133).

    Dem Anleger, der über eine Kapitalanlage unzutreffend informiert worden ist, kommt bei einer unrichtigen oder unvollständigen Darstellung von für die Anlageentscheidung wesentlichen Umständen eine tatsächliche Vermutung der Kausalität für die Anlageentscheidung zugute (vgl. zur Prospekthaftung zuletzt BGH WM 2009, 789; gerade zum CMS-Spread-Ladder-Swap OLG Bamberg v. 11.05.2009 - 4 U 92/08 -, Juris-Rn. 230 ff., dort als widerlegt angesehen).

  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 363/04

    Inhaltskontrolle von Anleihebedingungen von Inhaberschuldverschreibungen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Der Berater muss insbesondere richtig und vollständig über diejenigen tatsächlichen Umstände informieren, die für den Anlageentschluss des Interessenten von besonderer Bedeutung sind, wobei eine derartige Aufklärung auch durch Übergabe von Prospektmaterial erfolgen kann, sofern der Prospekt nach Form und Inhalt geeignet ist, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln und er dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss übergeben wird, dass sein Inhalt noch zur Kenntnis genommen werden kann (BGHZ 163, 311, 320; BGH WM 2009, 688, 690).
  • BGH, 02.03.2009 - II ZR 266/07

    Vermutung für die Ursächlichkeit fehlerhafter Prospektdarstellungen für eine

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Dem Anleger, der über eine Kapitalanlage unzutreffend informiert worden ist, kommt bei einer unrichtigen oder unvollständigen Darstellung von für die Anlageentscheidung wesentlichen Umständen eine tatsächliche Vermutung der Kausalität für die Anlageentscheidung zugute (vgl. zur Prospekthaftung zuletzt BGH WM 2009, 789; gerade zum CMS-Spread-Ladder-Swap OLG Bamberg v. 11.05.2009 - 4 U 92/08 -, Juris-Rn. 230 ff., dort als widerlegt angesehen).
  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Sie muss aber hinreichend deutlich sein, um die durch eine fehlerhafte Information geprägte Vorstellung des Beratenen zu korrigieren (BGH NJW 2008, 2852, 2854).
  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, so wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (BGHZ 100, 117, 118 f.; BGHZ 123, 126, 128).
  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 69/08

    Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch unzureichende gerichtliche

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Ein Berater, der seine Vertragspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte verletzt hat, kann gegenüber dem Entschädigungsanspruch des Geschädigten regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe deshalb ein Mitverschulden, weil er der Auskunft vertraut und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe, obwohl er das, worüber ihn" sein Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe hätte erkennen können (BGH NJW-RR 2007, 857, 860; BGH WM 2008, 950, 952; BGH NJW-RR 2009, 1141, 1143).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Unter besonderen Umständen kann der Einwand des Mitverschuldens begründet sein, etwa wenn Warnungen vor dritter Seite oder differenzierende Hinweise des anderen Teils nicht genügend beachtet wurden oder wenn im Hinblick auf die Interessenlage, in der der Anlageinteressent und der Anlagevermittler in vertragliche Beziehungen zueinander treten, solche besonderen Umstände vorliegen (BGH NJW 1982, 1095, 1096 f.; BGH NJW-RR 1993, 1114, 1115).
  • BGH, 07.12.2006 - IX ZR 37/04

    Haftung des Steuerberaters für Verzögerungsschäden

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.05.2009 - 19 O 203/08
    Ein Berater, der seine Vertragspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte verletzt hat, kann gegenüber dem Entschädigungsanspruch des Geschädigten regelmäßig nicht geltend machen, diesen treffe deshalb ein Mitverschulden, weil er der Auskunft vertraut und dadurch einen Mangel an Sorgfalt gezeigt habe, obwohl er das, worüber ihn" sein Berater hätte aufklären sollen, bei entsprechenden Bemühungen auch ohne fremde Hilfe hätte erkennen können (BGH NJW-RR 2007, 857, 860; BGH WM 2008, 950, 952; BGH NJW-RR 2009, 1141, 1143).
  • BGH, 20.03.2008 - IX ZR 238/06

    Rechtsfolgen unbefugter steuerlicher Beratung durch einen Unternehmensberater

  • BGH, 05.03.2009 - III ZR 302/07

    Zur Hinweispflicht eines Anlageberaters über negative Berichterstattung der

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

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