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   LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 2-06 O 167/10   

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https://dejure.org/2010,7839
LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 2-06 O 167/10 (https://dejure.org/2010,7839)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2-06 O 167/10 (https://dejure.org/2010,7839)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2-06 O 167/10 (https://dejure.org/2010,7839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Namensschutz für Domain "rheingau.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "rheingau.de" lediglich Hinweis auf geografischen und kulturellen Raum

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rheingau.de - Zweckverband gibt vor OLG auf

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 31 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 43/03

    solingen.info

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Auch Gebietskörperschaften können Namensrechte in Anspruch nehmen (mit Verweis auf: OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2003 - Az. I-20 U 43/03 - solingen.info).

    Soweit der Rheingau-Taunus-Kreis zwar die Eigenschaft einer Gebietskörperschaft hat, der grundsätzlich Namensrechte zuerkannt werden (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 383 - solingen-info.de), kann er nur in Bezug auf die tatsächliche Bezeichnung dieser Gebietskörperschaft Namensrechte in Anspruch nehmen.

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Dies kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Abmahnung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht und die Gegenabmahnung eine Aufklärung dieser unrichtigen Annahmen bezweckt (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2004 - Az. I ZR 233/01 - Gegenabmahnung).

    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die Abmahnung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruhte und die Zwecksetzung der Gegenabmahnung eine Aufklärung dieser unrichtigen Annahmen bezweckt hätte (vgl. BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).

  • LG Berlin, 10.08.2000 - 10 O 101/00
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Die vom Beklagten herangezogene Rechtsprechung zur Frage, ob das Weglassen der Rechtsform des Namensträgers einem Eingriff in seine Namensrechte entgegensteht (vgl. LG Berlin MMR 2001, 57, 59 - "deutschland.de"), ist mit dem Weglassen eines eigenständigen Namensbestandteiles nicht vergleichbar.
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Ein Schadensersatzanspruch wegen des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 BGB in Höhe der anwaltlichen Gebühren besteht ebenfalls nicht, da die Klägerin hinreichend ihre rechtlichen Interessen im Rahmen des hiesigen gerichtlichen Verfahrens wahrnehmen kann (vgl. BGH GRUR 2005, 882, 884 - unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Schließlich ist die Ermächtigung des Rheingau-Taunus-Kreises auch wirksam, da Namensrechte grundsätzlich auch von Dritten wahrgenommen werden können (vgl. BGH NJW 1993, 918, 919).
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