Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 30.08.2012 - 2-3 O 324/11, 2/3 O 324/11, 2/03 O 324/11, 2-03 O 324/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,24913
LG Frankfurt/Main, 30.08.2012 - 2-3 O 324/11, 2/3 O 324/11, 2/03 O 324/11, 2-03 O 324/11 (https://dejure.org/2012,24913)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30.08.2012 - 2-3 O 324/11, 2/3 O 324/11, 2/03 O 324/11, 2-03 O 324/11 (https://dejure.org/2012,24913)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 30. August 2012 - 2-3 O 324/11, 2/3 O 324/11, 2/03 O 324/11, 2-03 O 324/11 (https://dejure.org/2012,24913)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Markenrechtsverletzung durch Verkauf eines Ferrari-Oldtimer-Umbaus, wenn Karosserie und Innenausstattung von einem Dritten stammen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Nachbau von Oldtimern // Fragen des Nachbaus von Originalartikeln aus markenrechtlicher Sicht

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 66
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.08.2012 - 3 O 324/11
    Zweifelhaft könnte insofern allenfalls sein, ob das Einstellen eines Angebots in einer vom Betreiber des Verkaufsportals vorgegebenen Markenrubrik "F" die Voraussetzungen des markenmäßigen Gebrauchs erfüllt, was aber zu bejahen ist (vgl. auch BGH GRUR 2009, 871: die Verwendung der Bezeichnung "Cartier" in der vom Internet-Auktionator gebildeten Rubrik "Uhren & Schmuck: Markenschmuck: Cartier" erfolgt markenmäßig).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 30.08.2012 - 3 O 324/11
    Der erfolgte Ansatz einer 1, 5fachen Geschäftsgebühr durch die Klägervertreter ist einer gerichtlichen Überprüfung entzogen (vgl. BGH NJW 2011, 1603).
  • VG Frankfurt/Oder, 03.03.2021 - 5 K 1249/15
    Die Kosten der zweiten Instanz setzte das Landgericht Neuruppin mit Beschluss vom 26. März 2007 (3 O 324/11) auf 3.058,92 Euro zzgl.

    Die Hauptforderungen sind aber - mit Erlass des Teilabhilfe-/Teilwiderspruchsbescheides vom 16. Juli 2015 nunmehr unstreitig - durch wirksame Aufrechnungen aus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen vom 3. April 2006 (3 O 319/06) und vom 26. März 2007 (3 O 324/11) in Höhe von 1.436,70 Euro und 3.058,92 Euro erloschen.

  • LG Hamburg, 21.01.2015 - 315 O 295/14

    Markenverletzung: Benutzung der Marke eines Sportwagenherstellers im Rahmen einer

    Der Verkehr versteht das Verwenden von gesondert nach Marken gebildeten Anzeigenrubriken dahin, dass die unter der jeweiligen Rubrik eingestellten Waren von dem fraglichen Markeninhaber herrühren (BGH WRP 2009, 967 - Ohrclips; LG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 66).
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