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   LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05   

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https://dejure.org/2006,38230
LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05 (https://dejure.org/2006,38230)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02.03.2006 - 15 S 179/05 (https://dejure.org/2006,38230)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02. März 2006 - 15 S 179/05 (https://dejure.org/2006,38230)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Dumm gelaufen: Mit der heutigen Veröffentlichung der Entscheidung des LG Frankfurt (Oder) vom 02.03.2006 (15 S 179/05) bei Captain HUK dürfte die "Verschwörung” gegen die freien und unabhängigen Sachverständigen bezügl. Kürzung der Nebenkosten gemäß JVEG wohl künftig ins Leere ...

Besprechungen u.ä.

  • captain-huk.de (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Dumm gelaufen: Mit der heutigen Veröffentlichung der Entscheidung des LG Frankfurt (Oder) vom 02.03.2006 (15 S 179/05) bei Captain HUK dürfte die "Verschwörung” gegen die freien und unabhängigen Sachverständigen bezügl. Kürzung der Nebenkosten gemäß JVEG wohl künftig ins Leere ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05
    Sofern man der Sache auf den Grund gehen will, was der BGH mit seiner Entscheidung vom 21.01.2007  tatsächlich in Sachen JVEG "gemeint" haben könnte, sollte man selbstverständlich zuerst einmal das der Revision VI ZR 67/06 zugrundeliegende Urteil des LG Frankfurt (Oder) vom 02.03.2006 (15 S 179/05) eingehend studieren.

    Der BGH hat also mit seiner Entscheidung vom 21.01.2007 (VI ZR 67/06) nicht nur das Grundhonorar "gemeint", als er die Grundsätze des JVEG für die Honorierung von privaten Sachverständigen eindeutig verworfen hatte, sondern hat damit der Kürzung aller Positionen einer Sachverständigenrechnung nach JVEG eine klare Absage erteilt.

    Kritikbehaftet ist das BGH-Urteil deshalb, weil der BGH in der Entscheidung z.B. mit keiner Silbe erwähnt, dass es sich bei dem gegenständlichen Streitverfahren um eine Klage aus einer Abtretung an Erfüllungs statt gehandelt hatte (eigene Forderung des SV), oder dass der BGH nun eine Kürzung der Einzelpositionen (außerhalb der Sichtweite des Geschädigten) in den Raum stellt - entgegen BGH VI ZR 67/06 - sowie den fehlenden Hinweis auf den Forderungsausgleich gemäß § 255 BGB.

    Wie man so hört, "kokettiert" auch ein Mitglied des VI. Zivilsenats - selbst ehemaliger Richter in Saarbrücken - in seinen diversen Seminaren zum Thema Nebenkosten der Sachverständigenabrechnung mit dem JVEG? Und das bei einem laufenden BGH-Verfahren, bei dem es um diese Thematik geht? Das ist übrigens das selbe Senatsmitglied, das an der anti JVEG-Entscheidung vom 21.01.2007 (VI ZR 67/06) beteiligt war.

    Hier nun (extra auch für etwas senilere Zeitgenossen) das entsprechende JVEG-Urteil des LG Frankfurt (Oder) vom 02.03.2006 (15 S 179/05), das der Revision VI ZR 67/06 vom 23.01.2007  zugrunde lag und das letztendlich durch den BGH aufgehoben wurde:.

  • OLG Nürnberg, 03.07.2002 - 4 U 1001/02

    Erstattungsfähigkeit pauschalierter Privatgutachter-Vergütung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05
    Nach anderer Auffassung sind auch übersetzte Kosten zu tragen, wobei der Geschädigte dem Schädiger gemäß § 254 BGB seine Rechte aus §§ 315 Abs. 3, 812 BGB abtreten muss (s.a. Nürnberg VRS 103, 321; Köln NZV 1999, 88; Palandt/Heirichs, BGB, 64. Aufl., § 249 Rz. 40).
  • AG Hagen, 21.10.2002 - 10 C 335/02

    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - Ersatz von Gutachtenkosten;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05
    Nach einer Auffassung sind übersetzte Kosten nicht zu tragen (u.a. AG Hagen NZV 2003, 144).
  • OLG Köln, 16.10.1998 - 6 U 38/98

    Kfz-Schadensgutachten; Kostenerstattung durch Kfz-Versicherer

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05
    Nach anderer Auffassung sind auch übersetzte Kosten zu tragen, wobei der Geschädigte dem Schädiger gemäß § 254 BGB seine Rechte aus §§ 315 Abs. 3, 812 BGB abtreten muss (s.a. Nürnberg VRS 103, 321; Köln NZV 1999, 88; Palandt/Heirichs, BGB, 64. Aufl., § 249 Rz. 40).
  • BGH, 12.10.2004 - VI ZR 151/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05
    Der Geschädigte ist dabei unter dem Gesichtspunkt der Schadenstninderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg zu wählen (siehe dazu die Rechtsprechung des BGH zu den Unfallersatztarifen in NJW 2005, 51; NJW 2005, 135).
  • BGH, 26.10.2004 - VI ZR 300/03

    Unfallersatztarife auf dem Prüfstand

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05
    Der Geschädigte ist dabei unter dem Gesichtspunkt der Schadenstninderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren von mehreren möglichen den wirtschaftlicheren Weg zu wählen (siehe dazu die Rechtsprechung des BGH zu den Unfallersatztarifen in NJW 2005, 51; NJW 2005, 135).
  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05
    Der BGH wiederum hat dieser "exotischen Rechtsansicht" des LG Saarbrücken mit der kritikbehafteten Entscheidung vom 22.07.2015 (VI ZR 357/13) eine Absage erteilt und das "Bällchen" dann an das LG Saarbrücken zurückgeworfen.
  • LG Saarbrücken, 19.12.2014 - 13 S 41/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erforderlichkeit von tatsächlich entstandenen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.03.2006 - 15 S 179/05
    Das LG kürzte z.B. im Schadensersatzprozess zuerst die Nebenkosten der Sachverständigenrechnung rechtswidrig und willkürlich auf 100, 00 Euro pauschal und lies dann die Revision zu (13 S 41/13).
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