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   LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12   

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https://dejure.org/2012,45996
LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12 (https://dejure.org/2012,45996)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02.10.2012 - 16 S 11/12 (https://dejure.org/2012,45996)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 02. Oktober 2012 - 16 S 11/12 (https://dejure.org/2012,45996)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abberufung eines WEG-Verwalters aus wichtigem Grund durch die Wohnungeigentümerversammlung wegen der Beauftragung einer Firma zur Durchführung von Sicherungsmaßnahmen ohne Vorliegen eines entsprechenden WEG-Beschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Handeln ohne WEG-Beschluss: Nur in Notfällen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 978
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 26.02.2004 - 2Z BR 266/03

    Voraussetzungen für die Annahme von Eilbedürftigkeit in WEG -Sachen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    Als dringend im Sinne der Norm sind solche Fälle einzustufen, die wegen ihrer Eilbedürftigkeit eine vorherige Einberufung einer Eigentümerversammlung nicht zulassen (BayObLG NZM 2004, 390; Bärmann/Merle, a.a.O. § 27 Rn. 61 m.w.N.).

    Wegen der Primärzuständigkeit der Eigentümerversammlung muss der Verwalter auch in eilbedürftigen Fällen möglichst einen Beschluss der Wohnungseigentümer herbeiführen, ggf auch unter Verkürzung der Ladungsfrist (BayObLG NZM 2004, 390).

  • BayObLG, 27.03.1997 - 2Z BR 11/97

    Kein Anerkenntnis durch Verwalter einer Wohnanlage - Erledigung dringender

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    Entscheidend ist, ob die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums gefährdet wäre, wenn nicht umgehend gehandelt würde (BayObLG WuM 1997, 398).
  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 13/01

    Der Gemeinschaftsordnung widersprechende Sonderumlage für Teileigentumseinheiten

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    Gegen den erklärten Willen der Wohnungseigentümer darf der Verwalter entsprechende Maßnahmen nicht ergreifen (BayObLG ZMR 2001, 822).
  • BGH, 12.11.1996 - VI ZR 270/95

    Verkehrssicherungspflicht des Architekten und des Bauunternehmers; Sicherung

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    Die Entscheidung des BGH vom 12.1.1996 (VI ZR 270/95) betrifft die Errichtung eines Löschwasserteichs, für den die DIN 14210 eine Umfriedung von mindestens 1, 25m Höhe vorsieht.
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    Gleichzeitig kann er Feststellungsklage erheben mit dem Ziel, die Unwirksamkeit der Kündigung des Verwaltervertrages festzustellen (BGH NJW 2002, 3240).
  • BGH, 10.04.2003 - IX ZR 106/02

    Berücksichtigung von Ausgaben der Zwangsverwaltung bei der Versteigerung von

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    Die Befugnis des Verwalters erstreckt sich nur auf erforderliche Maßnahmen, d.h. in der Regel solche Notmaßnahmen, die zur Beseitigung einer Gefahrenlage oder zur Verhinderung von Folgeschäden notwendig erscheinen (BGH NJW 2003, 2162).
  • BGH, 22.09.2004 - VIII ZR 360/03

    Formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    In der Summe ergibt sich damit eine Gesamtverzögerung von lediglich acht Werktagen, die unterhalb der vom BGH für unschädlich gehaltenen 14-Tages-Grenze (=10 Werktage) liegt (vgl. BGH NJW 2004 3775; Zöller/Greger, § 167 Rn. 11).
  • BGH, 01.04.2011 - V ZR 96/10

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Einholung von Alternativangeboten vor der

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    Zwar ist es zutreffend, dass Alternativangebote grundsätzlich eingeholt werden müssen (BGH NZM 2011, 515).
  • OLG Hamm, 23.05.2001 - 13 U 253/00

    Verkehrssicherungspflichten des Grundstückseigentümers: Gefahren für Kinder durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    In anderen Fällen, in denen die nur die bloße Möglichkeit einer Schädigung bestand, ist eine Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers verneint worden (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 233).
  • OLG Karlsruhe, 03.11.1988 - 4 U 188/88

    Zur Sicherung eines Gartenteichs vor Kindern

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 02.10.2012 - 16 S 11/12
    Den vom OLG Oldenburg (6 U 155/93) bzw. vom OLG Karlsruhe (4 U 188/88) entschiedenen Fällen lag ein Sachverhalt zugrunde, wonach dem Verkehrsicherungspflichtigen aufgrund früherer Vorkommnisse die Gefährdung ganz konkreter Kinder bekannt war und sich daher Sicherungsmaßnahmen aufdrängen mussten.
  • OLG Oldenburg, 19.11.1993 - 6 U 155/93

    Mitverschulden, Vertreter, gesetzlicher, Aufsicht, Aufsichtspflicht, Verletzung,

  • LG Hamburg, 06.11.2019 - 318 S 48/18

    Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen für die vorzeitige Abberufung des

    Ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Abberufung der Verwalterin (vgl. § 26 Abs. 3 WEG) liegt u.a. auch dann vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist, wobei von einem zur vorzeitigen Abberufung berechtigenden wichtigen Grund auch dann ausgegangen werden kann, wenn das Vertrauensverhältnis zu einzelnen Wohnungseigentümern oder einer Gruppe von ihnen nicht mehr besteht (BayObLG, Beschluss vom 21.10.1999 - 2Z BR 97/99, Rn. 12 ; LG Frankfurt, Urteil vom 02.10.2012, 16 S 11/12, Rn. 55; LG Köln, Urteil vom 17.03.2011, 29 S 194/10, Rn. 16, zitiert jeweils nach juris).
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