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   LG Frankfurt/Oder, 05.08.2003 - 12 O 60/03   

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https://dejure.org/2003,28984
LG Frankfurt/Oder, 05.08.2003 - 12 O 60/03 (https://dejure.org/2003,28984)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05.08.2003 - 12 O 60/03 (https://dejure.org/2003,28984)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 05. August 2003 - 12 O 60/03 (https://dejure.org/2003,28984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Auszahlung eines versprochenen Gewinns aus einem sog. "Gewinnscheck"; Zuständigkeit eines Gerichts nach der Verordnung Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und ...

  • brandenburg.de

    § 661a BGB
    Gewinnzusagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.2002 - III ZR 102/02

    Fehlende internationale Zuständigkeit als Revisionsgrund; Internationaler

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 05.08.2003 - 12 O 60/03
    Denn die Klage, mit der der Kläger als Verbraucher in dem Vertragsstaat der EU-Bundesrepublik Deutschland -, in dessen Hoheitsgebiet er seinen Wohnsitz hat, von der in einem anderen Vertragsstaat der EU - Frankreich - niedergelassenen beklagten Versandhandelsgesellschaft die Herausgabe eines scheinbar gewonnenen Preises verlangt, ist bei demselben Gericht zu erheben, das für eine Entscheidung über den vom Kläger geschlossenen Verbrauchervertrag zuständig wäre (EuGH NJW 2002, 2697; so auch BGH NJW 2003, 426 m. w. Nachw.).

    Sinn und Zweck des § 661a BGB ist es ja gerade einer verbreiteten und wettbewerbsrechtlich unzulässigen Praxis entgegen zu wirken, dass Unternehmer Verbrauchern Mitteilungen über angebliche Gewinne übersenden, um sie zur Bestellung von Waren zu veranlassen, die Gewinne auf Nachfrage aber nicht aushändigen (BGH, NJW 2003, 426; OLG Dresden, a. a. O.; BT-Drs 14/2658 S. 48).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-96/00

    Gabriel

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 05.08.2003 - 12 O 60/03
    Denn die Klage, mit der der Kläger als Verbraucher in dem Vertragsstaat der EU-Bundesrepublik Deutschland -, in dessen Hoheitsgebiet er seinen Wohnsitz hat, von der in einem anderen Vertragsstaat der EU - Frankreich - niedergelassenen beklagten Versandhandelsgesellschaft die Herausgabe eines scheinbar gewonnenen Preises verlangt, ist bei demselben Gericht zu erheben, das für eine Entscheidung über den vom Kläger geschlossenen Verbrauchervertrag zuständig wäre (EuGH NJW 2002, 2697; so auch BGH NJW 2003, 426 m. w. Nachw.).

    Art. 13, 15 EuGVÜ könne nämlich nicht dahin ausgelegt werden, dass nur bestimmte Ansprüche aus einem Verbrauchervertrag unter die Zuständigkeit des Art. 13 bis 15 EuGVÜ fallen, während andere Klagen, die zu diesem Vertrag eine so enge Verbindung aufweisen, dass sie von ihm nicht getrennt werden können, unter andere Verbindung aufweisen, dass sie von ihm nicht getrennt werden können, unter andere Vorschriften fielen EuGH NJW 2002, 2697, LG Braunschweig IPRax 2002, 213 m. w. Nachw.; OLG Dresden NJW 2002, 543.

  • OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 202/02

    Anforderungen an eine Gewinnmitteilung; Zulässigkeit der Rüge der internationalen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 05.08.2003 - 12 O 60/03
    Maßgebend ist vielmehr, ob die Mitteilung abstrakt geeignet ist, bei einem durchschnittlichen Verbraucher den Eindruck eines bereits gewonnenen Preises zu erwecken (so auch OLG Koblenz MDR 2002, 1359).
  • LG Braunschweig, 10.01.2002 - 10 O 2753/00

    Allgemeiner Gerichtsstand; Auszahlungsanspruch; besonderer Gerichtsstand;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 05.08.2003 - 12 O 60/03
    Art. 13, 15 EuGVÜ könne nämlich nicht dahin ausgelegt werden, dass nur bestimmte Ansprüche aus einem Verbrauchervertrag unter die Zuständigkeit des Art. 13 bis 15 EuGVÜ fallen, während andere Klagen, die zu diesem Vertrag eine so enge Verbindung aufweisen, dass sie von ihm nicht getrennt werden können, unter andere Verbindung aufweisen, dass sie von ihm nicht getrennt werden können, unter andere Vorschriften fielen EuGH NJW 2002, 2697, LG Braunschweig IPRax 2002, 213 m. w. Nachw.; OLG Dresden NJW 2002, 543.
  • BGH, 09.10.1986 - II ZR 241/85

    Geltung deutschen Rechts aufgrund hypothetischen Parteiwillens

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 05.08.2003 - 12 O 60/03
    Da es sich zudem bei § 661a BGB, auf den der Kläger seinen Anspruch stützt, um einen gesetzlich normierten Anspruch aus culpa in contrahendo handelt, richtet sich das hierfür anwendbare Recht nach dem Statut des angebahnten Vertrages (BGH NJW 1987, 1141; Palandt/Heldrich, 61.Aufl., Art. 32 EGBGB Rn. 8 m. w. Nachw.).
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