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   LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22   

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https://dejure.org/2022,8813
LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,8813)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07.04.2022 - 22 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,8813)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 07. April 2022 - 22 Qs 18/22 (https://dejure.org/2022,8813)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 21.04.2021 - StB 17/21

    Coronapandemie erfordert nicht generell einen Sicherungsverteidiger in

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Zwar wird ein solcher nach ständiger obergerichtlicher und nunmehr auch höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH NJW 2020, 3736 m. krit. Anm Schork; BGH NJW 2021, 1894) angenommen.
  • OLG Brandenburg, 21.10.2021 - 2 Ws 166/21

    Voraussetzungen der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Auch im Falle einer besonderen Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage ist dies nur dann der Fall, wenn sich die Hauptverhandlung über einen längeren Zeitraum erstreckt und zu ihrer ordnungsgemäßen Durchführung sichergestellt werden muss, dass auch bei dem vorübergehenden Ausfall eines Verteidigers weiterverhandelt werden kann, oder der Verfahrensstoff so außergewöhnlich umfangreich ist, dass er nur bei arbeitsteiligem Zusammenwirken zweier Verteidiger beherrscht werden kann (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 21.10.2021 - 2 Ws 166/21 (S) - juris).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Nach allgemeinen Grundsätzen hatte die Kammer indes eine eigene Sachentscheidung zu treffen und die Voraussetzungen uneingeschränkt zu überprüfen (BGH NJW 1964, 2119; BGHSt 53, 238, 243 f.; BGH NStZ 2020, 754, 756).
  • BGH, 26.03.2009 - StB 20/08

    BGH eröffnet Hauptverfahren wegen Vorwurfs der Förderung des iranischen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Nach allgemeinen Grundsätzen hatte die Kammer indes eine eigene Sachentscheidung zu treffen und die Voraussetzungen uneingeschränkt zu überprüfen (BGH NJW 1964, 2119; BGHSt 53, 238, 243 f.; BGH NStZ 2020, 754, 756).
  • OLG Celle, 11.05.2020 - 5 StS 1/20

    Erforderlichkeit für weiteren Pflichtverteidiger nur in Ausnahmefällen; Keine

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Allein die abstrakt-theoretische Möglichkeit einer späteren Verfahrensgefährdung durch das Ausbleiben eines Verteidigers - auch unter Berücksichtigung der noch andauernden Corona-Pandemie - rechtfertigt es nicht, bereits im Ermittlungsverfahren einen weiteren Verteidiger zu bestellen; dies kommt erst in Betracht, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein Ausbleiben des Verteidigers in der Hauptverhandlung hinzutreten (vgl. auch OLG Celle, Beschluss vom 11.05.2020 - 5 StS 1/20, juris Rn. 12).
  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Nach allgemeinen Grundsätzen hatte die Kammer indes eine eigene Sachentscheidung zu treffen und die Voraussetzungen uneingeschränkt zu überprüfen (BGH NJW 1964, 2119; BGHSt 53, 238, 243 f.; BGH NStZ 2020, 754, 756).
  • BGH, 02.03.2022 - 5 StR 457/21

    EncroChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Dies folgt auch daraus, dass die rechtlichen Fragen in Rechtsprechung und Wissenschaft bereits in breitem Umfang diskutiert sind, sich eine obergerichtliche Rechtsprechung herausgebildet und nunmehr auch der Bundesgerichtshof eindeutig und ausführlich Position bezogen hat (BGH, Beschl. v. 02.03.2022 - 5 StR 457/21).
  • OLG Bremen, 30.04.2021 - 1 Ws 24/21

    Eingeschränktes Prüfungsrecht des Beschwerdegerichtes bei Ablehnung weiteren

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 07.04.2022 - 22 Qs 18/22
    Ein unabweisbares Bedürfnis für die Beiordnung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers ist aus dem konkreten Aktenbestand nicht abzuleiten (OLG Bremen, Beschl. v. 30.04.2021 - 1 Ws 24/21 -, Rn. 19 - juris).
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