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   LG Frankfurt/Oder, 14.09.2010 - 19 S 22/09   

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https://dejure.org/2010,16759
LG Frankfurt/Oder, 14.09.2010 - 19 S 22/09 (https://dejure.org/2010,16759)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14.09.2010 - 19 S 22/09 (https://dejure.org/2010,16759)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 14. September 2010 - 19 S 22/09 (https://dejure.org/2010,16759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schimmel: Mietminderung, auch wenn teilweise falsches Lüftungsverhalten der Grund ist?

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Mietminderung bei Schimmel- und Feuchtigkeitsschäden

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Feuchtigkeit & Schimmel: Vermieter muss Unschuld beweisen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Mietminderung - wie ist die Beweislastverteilung vor Gericht? // Was muss der Mieter vor Gericht beweisen. damit eine Mietminderung festgestellt wird?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schimmelbildung: Zurechnung von Mängeln der Mietsache nach der "Sphärentheorie"! (IMR 2011, 354)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 84/07

    Kein Neubeginn der Abrechungsfrist für die Betriebskostenabrechnung durch

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 14.09.2010 - 19 S 22/09
    Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung dann, wenn sie den Anforderungen des § 259 BGB entspricht, also eine geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der Verteilungsschlüssel, den Abzug der Vorauszahlungen sowie die Berechnung des Mieteranteils enthält und die Abrechnung gedanklich und rechnerisch nachvollziehbar ist (zu den Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung vgl. BGH WuM 2008, 351; Palandt/Weidenkaff, aaO., § 535 BGB Rz. 93; Langenberg, Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 5. Aufl., Rz. G 127, 128).

    Da aber ohne diese Positionen unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen der Beklagten jeweils kein Nachzahlungsanspruch der Klägerin verbleibt, sind die Abrechnungen insgesamt unwirksam (vgl. BGH WuM 2008, 351; BGH WuM 2007, 196; Langenberg, Betriebskostenrecht, aaO., Rz. G 130).

  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 14.09.2010 - 19 S 22/09
    Da aber ohne diese Positionen unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen der Beklagten jeweils kein Nachzahlungsanspruch der Klägerin verbleibt, sind die Abrechnungen insgesamt unwirksam (vgl. BGH WuM 2008, 351; BGH WuM 2007, 196; Langenberg, Betriebskostenrecht, aaO., Rz. G 130).
  • BGH, 15.07.2003 - VI ZR 361/02

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzlich getroffene Feststellungen;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 14.09.2010 - 19 S 22/09
    Zweifel an der Richtigkeit und Vollständigkeit eines Gutachtens können sich dabei aus dem Gutachten selbst oder der Person des Gutachters ergeben, insbesondere wenn das Gutachten in sich widersprüchlich oder unvollständig ist, wenn der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig war, sich die Tatsachengrundlage durch zulässigen neuen Sachvortrag geändert hat oder wenn es neue wissenschaftliche Erkenntnismöglichkeiten zur Beantwortung der Sachverständigenfrage gibt (vgl. BGH NJW 2003, 3480 ff.).
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