Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,76295
LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09 (https://dejure.org/2010,76295)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.01.2010 - 19 T 214/09 (https://dejure.org/2010,76295)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - 19 T 214/09 (https://dejure.org/2010,76295)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,76295) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung der Vergütung eines Insolvenzverwalters nach dem Wert der Insolvenzmasse i.R.e. Betriebsfortführung eines Flugplatzes als Sonderlandeplatz

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kontakte zu ausländischen Investorengruppen reichen für Zuschlag der Insolvenzverwaltervergütung wegen Auslandbezugs nicht aus

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 222/03

    Erhöhung der Vergütung des Insolvenzverwalters wegen vorzunehmender Zustellungen;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Die Übertragung der Zustellungen auf den Insolvenzverwalter nach § 8 Abs. 3 InsO kann nur einen Zuschlag zur Regelvergütung nach § 3 InsVV rechtfertigen, falls dadurch eine erhebliche Mehrbelastung bewirkt worden ist (BGH, ZInsO 2004, 908, 909 ).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kann zwar die Erledigung der dem Insolvenzverwalter übertragenen Zustellungen einen Zuschlag entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen, weil das Insolvenzgericht ihm zur eigenen Entlastung zusätzliche, dem Verwalter kraft Gesetzes nicht obliegende Aufgaben übertragen hat und deren Erledigung nicht unvergütet bleiben darf, soweit sie erheblichen Mehraufwand erfordert haben (BGHZ 157, 282, 288; ZInsO 2004, 908, 909 ; 2007, 86; ZIP 2008, 976 [BGH 13.03.2008 - IX ZB 63/05] ).

    Mit der Auslagenpauschale sind sämtliche besonderen Kosten des Insolvenzverwalters - nach der Rechtsprechung des BGH auch die Zustellungskosten - abgegolten (BGH, ZInsO 2004, 908, 909 ; 2007, 86; ZIP 2008, 976 [BGH 13.03.2008 - IX ZB 63/05] ; vgl. auch: MünchKomm-InsO/ Ganter , a.a.O., § 8 Rn. 26; HK-InsO/ Kirchhof , 3. Aufl., § 8 Rn. 12).

  • BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann zwar die Erledigung der dem Insolvenzverwalter übertragenen Zustellungen einen Zuschlag entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen, weil das Insolvenzgericht ihm zur eigenen Entlastung zusätzliche, dem Verwalter kraft Gesetzes nicht obliegende Aufgaben übertragen hat und deren Erledigung nicht unvergütet bleiben darf, soweit sie erheblichen Mehraufwand erfordert haben (BGHZ 157, 282, 288; ZInsO 2004, 908, 909 ; 2007, 86; ZIP 2008, 976 [BGH 13.03.2008 - IX ZB 63/05] ).

    Mit der Auslagenpauschale sind sämtliche besonderen Kosten des Insolvenzverwalters - nach der Rechtsprechung des BGH auch die Zustellungskosten - abgegolten (BGH, ZInsO 2004, 908, 909 ; 2007, 86; ZIP 2008, 976 [BGH 13.03.2008 - IX ZB 63/05] ; vgl. auch: MünchKomm-InsO/ Ganter , a.a.O., § 8 Rn. 26; HK-InsO/ Kirchhof , 3. Aufl., § 8 Rn. 12).

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZB 280/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters nach Anfall einer Erbschaft des Schuldners

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Daher hängt es vom Einzelfall ab, welchen Aufwand das Gericht für erforderlich halten darf und muss, um das von ihm gefundene Ergebnis nachvollziehbar zu begründen ( BGH, Beschl. v. 11.5.2006 - IX ZB 249/04 , NZI 2006, 464 f.; Beschl. v. 1.3.2007 - IX ZB 280/05 ; Beschl. v. 24.7.2003 - IX ZB 607/02, NJW-RR 2003, 1556, 1557 f. [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ; Beschl. v. 22.4.2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448).

    Auch nach der vom Gericht vorzunehmenden Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen der einzelnen Tatbestände und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung zur Festlegung des Gesamtzuschlags oder des Gesamtabschlags (BGH, Beschl. v. 1.3.2007 - IX ZB 280/05) ist eine Erhöhung der Vergütung um 175 Prozentpunkte hier angemessen.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 81/06

    Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässiger sofortiger Beschwerde;

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Wegen der danach unzulässigen "Mischabrechnung" (BGH, ZInsO 2007, 86, 88) kann er neben der Pauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV die Zustellungskosten nicht gesondert abrechnen, sondern eben nur als Zuschlag zur Regelvergütung geltend machen.

    Entscheidet sich der Insolvenzverwalter hingegen für die konkrete Abrechnung unter Vorlage des Einzelnachweises - wie im hiesigen Verfahren (anders als in dem Insolvenzverfahren 3 JN 301/07) geschehen -, so sind die Zustellungskosten auch als Auslagen festzusetzen, weil es sich tatsächlich nicht um allgemeine - mit der Vergütung bereits abgegoltene - Geschäftskosten, sondern um besondere Kosten i.S.v. § 4 Abs. 2 InsVV handelt (BGH, ZInsO 2007, 86 ; LG Mainz, ZInsO 2006, 425 ; Haarmeyer/Wutzke/Förster , a.a.O., § 4 Rn. 8).

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Daher hängt es vom Einzelfall ab, welchen Aufwand das Gericht für erforderlich halten darf und muss, um das von ihm gefundene Ergebnis nachvollziehbar zu begründen ( BGH, Beschl. v. 11.5.2006 - IX ZB 249/04 , NZI 2006, 464 f.; Beschl. v. 1.3.2007 - IX ZB 280/05 ; Beschl. v. 24.7.2003 - IX ZB 607/02, NJW-RR 2003, 1556, 1557 f. [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ; Beschl. v. 22.4.2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448).

    Die Bemessung des Zuschlags für die Unternehmensfortführung unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs der jeweils entfalteten Tätigkeit ist eine Frage der tatrichterlichen Würdigung im Einzelfall (OLG Köln, Beschl. v. 19.12.2001 - 2 W 218/01 ; BGH, Beschl. v. 11.5.2006 - IX ZB 249/04 , NZI 2006, 464, 466; Irschlinger , a.a.O., § 3 Rn. 1, 17 m.w.N.).

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 285/03

    Rechtsfolgen des Verschlechterungverbots im Beschwerdeverfahren betreffend die

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Zwar kann das Gericht nicht über den Antrag des Insolvenzverwalters hinausgehen, da der Grundsatz des ne ultra petita auch hier gilt ( BGH, Beschl. v. 28.9.2006 - IX ZB 108/05 , NZI 2007, 45, 46; AG Leipzig, Beschl. v. 3.5.2006 - 401 IN 72/06 , NZI 2006, 478, 480; MünchKomm-InsO/ Nowak , a.a.O., § 8 InsVV Rn. 8), allerdings ist das Gericht nicht gehindert, im Einzelfall Zu- und Abschläge anders zu bemessen, da die Zuschlags- und Abschlagstatbestände ohnehin nicht isoliert zu prüfen sind, sondern es vielmehr auf eine im Ergebnis angemessene Gesamtabwägung ankommt und die Tatgerichte im Instanzenzug frei sind, die in Betracht kommenden Umstände unterschiedlichen Zuschlags- und Abschlagstatbeständen zuzuordnen (vgl. BGH, Beschl. v. 16.6.2005 - IX ZB 285/03, NZI 2005, 559, 560 [BGH 16.06.2005 - IX ZB 285/03] ).

    Dabei ist es Sache des Insolvenzverwalters, der unter Hinweis auf erschwerende Umstände höhere Zuschläge zur Regelvergütung erstrebt, die gem. § 287 ZPO notwendige Schätzungsgrundlage darzulegen ( BGH, Beschl. v. 16.6.2005 - IX ZB 285/03 ).

  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Überdies hat der BGH ausgesprochen, die Betriebsfortführung löse einen Zuschlag aus, wenn sie die Arbeitskraft in erheblichem Umfang in Anspruch genommen und keine entsprechende Massemehrung stattgefunden habe (BGH, ZInsO 2006, 257, 258 ).

    Es ist anerkannt, dass es regelmäßig einen Zuschlag rechtfertigt, wenn die Arbeitskraft in erheblichem Umfang in Anspruch genommen wurde und keine erhebliche Massenmehrung stattgefunden hat (BGH, ZInsO 2006, 257, 258 ).

  • BGH, 15.01.2004 - IX ZB 96/03

    Mindestvergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH kann zwar die Erledigung der dem Insolvenzverwalter übertragenen Zustellungen einen Zuschlag entsprechend § 3 Abs. 1 InsVV rechtfertigen, weil das Insolvenzgericht ihm zur eigenen Entlastung zusätzliche, dem Verwalter kraft Gesetzes nicht obliegende Aufgaben übertragen hat und deren Erledigung nicht unvergütet bleiben darf, soweit sie erheblichen Mehraufwand erfordert haben (BGHZ 157, 282, 288; ZInsO 2004, 908, 909 ; 2007, 86; ZIP 2008, 976 [BGH 13.03.2008 - IX ZB 63/05] ).
  • LG Mainz, 15.03.2006 - 8 T 106/05

    Insolvenzverfahren: Auslagenerstattung für den Insolvenzverwalter bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Entscheidet sich der Insolvenzverwalter hingegen für die konkrete Abrechnung unter Vorlage des Einzelnachweises - wie im hiesigen Verfahren (anders als in dem Insolvenzverfahren 3 JN 301/07) geschehen -, so sind die Zustellungskosten auch als Auslagen festzusetzen, weil es sich tatsächlich nicht um allgemeine - mit der Vergütung bereits abgegoltene - Geschäftskosten, sondern um besondere Kosten i.S.v. § 4 Abs. 2 InsVV handelt (BGH, ZInsO 2007, 86 ; LG Mainz, ZInsO 2006, 425 ; Haarmeyer/Wutzke/Förster , a.a.O., § 4 Rn. 8).
  • BGH, 22.04.2004 - IX ZB 136/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.01.2010 - 19 T 214/09
    Daher hängt es vom Einzelfall ab, welchen Aufwand das Gericht für erforderlich halten darf und muss, um das von ihm gefundene Ergebnis nachvollziehbar zu begründen ( BGH, Beschl. v. 11.5.2006 - IX ZB 249/04 , NZI 2006, 464 f.; Beschl. v. 1.3.2007 - IX ZB 280/05 ; Beschl. v. 24.7.2003 - IX ZB 607/02, NJW-RR 2003, 1556, 1557 f. [BGH 24.07.2003 - IX ZB 607/02] ; Beschl. v. 22.4.2004 - IX ZB 136/03, NZI 2004, 448).
  • BGH, 24.07.2003 - IX ZB 607/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters; Zuschlag für die Bearbeitung von Aus-

  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 18/02

    Ausserordentliche Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses wegen Einstellung des

  • BGH, 25.10.2007 - IX ZB 147/06

    Berücksichtigung einer Umsatzsteuererstattung bei der Bemessung der

  • LG Braunschweig, 29.01.2001 - 8 T 947/00

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Vergütung eines vorläufigen

  • BGH, 17.06.2003 - IX ZB 476/02

    Ermittlung des Schuldnervermögens durch das Insolvenzgericht

  • AG Leipzig, 03.05.2006 - 401 IN 72/06

    Zu berücksichtigende Faktoren i.R.d. Berechnung der Vergütung des vorläufigen

  • BGH, 22.02.2007 - IX ZB 106/06

    Bindung des Insolvenzverwalters an den Ansatz der Verwaltervergütung in einem vom

  • BGH, 10.11.2005 - IX ZB 168/04

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei vorzeitiger Beendigung des Amtes;

  • BGH, 26.01.2006 - IX ZB 183/04

    Ergänzende Festsetzung der Verwaltervergütung nach Massezufluss

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 108/05

    Bindung an die Anträge im vergütungsrechtlichen Insolvenzbeschwerdeverfahren

  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Gewährung eines Zuschlags wegen

  • OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Besondere Voraussetzungen der Zulassung des

  • BGH, 23.03.2006 - IX ZB 20/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei geringen Anforderungen an die Tätigkeit

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 09.06.2005 - IX ZB 284/03

    Feststellung der Insolvenzmasse nach Rücknahme des Insolvenzantrags

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht