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   LG Frankfurt/Oder, 22.10.2018 - 41 BRH 14/17   

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LG Frankfurt/Oder, 22.10.2018 - 41 BRH 14/17 (https://dejure.org/2018,44069)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22.10.2018 - 41 BRH 14/17 (https://dejure.org/2018,44069)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 41 BRH 14/17 (https://dejure.org/2018,44069)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.2015 - 4 StR 525/13

    Rehabilitierung wegen in der DDR erlittener Verfolgung (hier: Unterbringung in

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.10.2018 - 41 BRH 14/17
     Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Beschluss vom 25.03.2015, 4 StR 525/13, Rn. 15) ist die Anordnung der Unterbringung eines Kindes in einem Kinderheim der ehemaligen DDR, die aus Anlass des Umstands erfolgt, dass dessen Eltern des Betroffenen infolge ihrer Inhaftierung als Opfer politischer Verfolgung an der Ausübung der elterlichen Sorge gehindert waren, nicht geeignet, eine strafrechtliche Rehabilitierung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG zu begründen.
  • RG, 06.02.1917 - V 17/17

    Wann liegt im Sinne der Verordnung zur Regelung der Preise für Schlachtschweine

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.10.2018 - 41 BRH 14/17
    Auch nach dem Recht der DDR sollte die Anordnung der Heimerziehung allein erzieherischen Zwecken und dem Kindeswohl dienen (OLG Naumburg, Beschluss vom 29.09.2017, 2 Ws (Reh) 17/17 - Rz. 11 mit Verweis auf Wapler in: Beauftragter der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer, Expertisen Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR, S. 97).
  • KG, 18.01.2017 - 4 Ws 120/15

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Anordnung der Unterbringung in Heimen für Kinder

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 22.10.2018 - 41 BRH 14/17
    Sachfremd ist der Zweck, der deutlich von den Zwecken abweicht, die von einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung als zur Rechtfertigung einer Unterbringung anerkannt sind (KG Berlin, Beschluss vom 18.01.2017, 4 Ws 120-122/15 REHA).
  • LG Frankfurt/Oder, 29.07.2019 - 41 BRH 41/18
    Nach der von der Kammer in ihrer ständigen Rechtsprechung vertretenen Auffassung (so z.B. Beschlüsse vom 20.03.2018 - 41 BRH 17/15 - unveröffentlicht, vom 04.10.2018 - 41 BRH 28/16 - juris und vom 22.10.2018 - 41 BRH 14/17- juris; Beschluss vom 23.05.2019 - 41 BRH 35/17 - unveröffentlicht) war die Einweisung von Kindern und Jugendlichen in der DDR in Spezialkinderheime und Jugendwerkhöfe als auf sachfremden Gründen beruhend einzustufen.
  • LG Berlin, 11.06.2020 - (551 Rh) 152/17
    c) Ob die Ausgestaltung des Heimalltages oder gar sämtliche Missstände in den Durchgangsheimen angesichts der diesen zugrunde liegenden speziellen Rechtsvorschriften (s. "Anordnung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Heimen der Jugendhilfe" - Heimordnung vom 1. September 1969 (GBl. DDR II, S. 555) und die auf dieser Grundlage ergangenen "Anweisung über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Durchgangseinrichtungen der Jugendhilfe" vom 15. September 1970) systematischen Charakter hatten oder in dieser Form gewollt und beabsichtigt waren (so LG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 22. Oktober 2018 - 41 BRH 14/17, juris), kann hier dahinstehen.
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