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   LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11   

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https://dejure.org/2012,50830
LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11 (https://dejure.org/2012,50830)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27.11.2012 - 6a S 98/11 (https://dejure.org/2012,50830)
LG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 27. November 2012 - 6a S 98/11 (https://dejure.org/2012,50830)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft i.R.d. Übergangs der Verwalterstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Übertragung der Verwalterstellung durch Umwandlung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Übertragung der Verwalterstellung durch Umwandlung! (IMR 2013, 340)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 981
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 19.02.2004 - 2Z BR 212/03

    Nichtöffentlichkeit der Wohnungseigentümerversammlung und Beiziehung von externen

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11
    Denn jedenfalls ist das aus § 23 Abs. 1 WEG abgeleitete Gebot der Nichtöffentlichkeit verletzt, was dazu führt, dass der Beschluss auf Anfechtung für unwirksam zu erklären ist (BayObLG NZM 2004, 388; KG NJW-RR 1997, 1171).

    Beschlüsse, die unter Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit zustande kommen, sind auf Anfechtung für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388; KG NJW-RR 1997, 1171).

  • KG, 30.04.1997 - 24 W 5809/96

    Wohnungseigentümerversammlung im Vorgarten einer Gaststätte; Fallgruppen für die

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11
    Denn jedenfalls ist das aus § 23 Abs. 1 WEG abgeleitete Gebot der Nichtöffentlichkeit verletzt, was dazu führt, dass der Beschluss auf Anfechtung für unwirksam zu erklären ist (BayObLG NZM 2004, 388; KG NJW-RR 1997, 1171).

    Beschlüsse, die unter Verstoß gegen das Gebot der Nichtöffentlichkeit zustande kommen, sind auf Anfechtung für ungültig zu erklären, wenn sich die Ursächlichkeit des Verstoßes nicht ausschließen lässt (BayObLG NZM 2004, 388; KG NJW-RR 1997, 1171).

  • OLG Köln, 09.02.2006 - 2 Wx 5/06

    Wohnungsrecht, Mietrecht

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11
    Die Rechtsnachfolge in das personenbezogene Verwalteramt findet grundsätzlich nicht statt, weil das besondere Vertrauensverhältnis zum Verwalter eine Rechtsnachfolge ohne Mitwirkung der Wohnungseigentümer ausschließt (BayObLG ZWE 2002, 214; OLG Köln ZMR 2006, 385).

    Durch die Übernahme des Geschäfts einer GmbH & Co. KG mit allen Aktiva und Passiva durch eine GmbH ohne Liquidation im Wege der Anwachsung geht das Verwalteramt nicht auf die GmbH über (OLG Köln ZMR 2006, 385; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 26 Rn. 11).

  • OLG Köln, 24.09.2003 - 2 Wx 28/03

    Bindung des Verwalteramts einer Wohnungseigentümergemeinschaft an die Person des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11
    Dies gilt beispielsweise für die Ausgliederung eines Teilbetriebs gemäß § 123 Abs. 3 Nr. 1 UmwG auf eine andere Gesellschaft (OLG Köln OLGR 2004, 49).

    Zur Begründung gegen das "sich aufdrängen Lassen" eines Verwalters wird in der WEG-rechtlichen Literatur und Rechtsprechung auf die Vertrauensstellung des Verwalters abgestellt, die sich neben der Inanspruchnahme von persönlichem Vertrauen, bei juristischen Personen auch in der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und einer gut funktionierenden Organisation und Kommunikation widerspiegeln kann (vgl. OLGR Köln 2004, 49).

  • BayObLG, 06.02.1987 - BReg. 2 Z 6/87

    Verwalter; Amt; Gesamtrechtsnachfolger; Gesellschaft

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11
    Das gleiche gilt, wenn sämtliche Anteile auf die Komplementär-GmbH übergehen (BayObLG ZMR 1987, 230; Niedenführ a.a.O. § 26 Rn. 11).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 161/01

    Zustellungsvertretung der Wohnungseigentümer bei Streit über Wirksamkeit des

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11
    Die Rechtsnachfolge in das personenbezogene Verwalteramt findet grundsätzlich nicht statt, weil das besondere Vertrauensverhältnis zum Verwalter eine Rechtsnachfolge ohne Mitwirkung der Wohnungseigentümer ausschließt (BayObLG ZWE 2002, 214; OLG Köln ZMR 2006, 385).
  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08

    Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11
    Erfüllungsgehilfe ist, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falls mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (BGHZ 62, 124, BGH NJW-RR 2011, 1350).
  • LG Hamburg, 21.09.2011 - 318 S 123/11

    Verwalterwechsel in juristische Person: Neubestellung ?

    Auszug aus LG Frankfurt/Oder, 27.11.2012 - 6a S 98/11
    Auch durch einen Wechsel der Rechtsform kann der WEG ein neuer Verwalter nicht ohne ihre Zustimmung aufgedrängt werden (LG Hamburg, ZWE 2012, 188).
  • BGH, 21.02.2014 - V ZR 164/13

    Wohnungseigentum: Folgen einer Verschmelzung der zur Verwalterin bestellten

    Den Wohnungseigentümern könne ein neuer Verwalter weder durch Verschmelzung oder Spaltung noch durch Anwachsung aufgedrängt werden (LG Frankfurt, ZWE 2013, 30 f. [Verschmelzung]; OLG Köln, OLGR 2004, 49, 50 f.; LG Frankfurt/Oder, ZMR 2013, 981 ff.; LG München I, ZWE 2013, 415 f. [jew. zur Spaltung]; …

    Schließlich sieht § 26 Abs. 1 WEG - im Hinblick auf die Organstellung - zwar vor, dass die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Beschluss bestellen und abberufen, regelt aber nicht die Folgen der Umwandlung eines bestellten Verwalters (aA OLG Köln, OLGR 2004, 49, 50 f. und NZM 2006, 591, 592;LG Frankfurt/Oder, ZMR 2013, 981, 982; LG München I, ZWE 2013, 415 f.).

  • LG Itzehoe, 07.08.2020 - 11 S 43/17

    Dritte dürfen an Eigentümerversammlung teilnehmen - wenn gewollt und beschlossen

    Die Wohnungseigentümer sollen so in die Lage versetzt werden, Angelegenheiten der Gemeinschaft in Ruhe und unter sich zu erörtern (vgl. BGH, Beschluss vom 19.01.1993 - V ZB 24/92; LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 27.11.2012 - 6a S 98/11; Merle, in: Bärmann, WEG, 14. Auflage 2019, § 24 Rn. 73).
  • OLG München, 31.01.2014 - 34 Wx 469/13

    Wohnungseigentumssache: Wechsel in der Verwaltung nach Abspaltung des

    Zu einem Wechsel in der Verwaltung ist es nämlich trotz der Abspaltung des Teilbetriebs "WEG-Verwaltung" (§ 123 Abs. 2 UmwG) aus der bisherigen X-GmbH nicht gekommen (OLG Köln vom 24.9.2003, 2 Wx 28/03 bei juris; LG Frankfurt/Oder ZMR 2013, 981).

    Zwar wurde § 132 UmwG, der eine solche Beschränkung ausdrücklich vorsah, durch das Gesetz vom 19.4.2007 (BGBl I S. 542) aufgehoben; indessen schließt § 26 Abs. 1 WEG die Übertragbarkeit aus (OLG Köln bei juris Rn. 18; LG Frankfurt/Oder ZMR 2013, 981/982).

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